
Decision Maker
Bundesrat
- Petitionsstelle
Beschreibungstext

Decision Maker
Bundesrat
- Petitionsstelle
Beschreibungstext

Bundesrat Referat P 4 Petitionsstelle 14. März 2016 Sehr geehrter Herr Ziegler, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützder der Petition, der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan, das keinen Verfassungsauftrag für die Ermittlung und Ahndung von Straftaten hat. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die nicht der gesetzgebenden Gewalt zuzuordnen sind. Daher ist der Bundesrat nicht der richtige Adressat für Sie. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass Sie auch selbst befugt sind, bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei den Polizeibehörden Strafanzeige zu erstatten (vgl. § 158 Absatz 1 Strafprozessordnung). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Bundesrat Referat P 4 Petitionsstelle 14. März 2016 Sehr geehrter Herr Ziegler, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützder der Petition, der Bundesrat ist ein Gesetzgebungsorgan, das keinen Verfassungsauftrag für die Ermittlung und Ahndung von Straftaten hat. Dies ist Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, die nicht der gesetzgebenden Gewalt zuzuordnen sind. Daher ist der Bundesrat nicht der richtige Adressat für Sie. Erlauben Sie mir den Hinweis, dass Sie auch selbst befugt sind, bei der Staatsanwaltschaft bzw. bei den Polizeibehörden Strafanzeige zu erstatten (vgl. § 158 Absatz 1 Strafprozessordnung). Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Sehr geehrter Herr Lucas, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag zur Änderung der Bundesflagge. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrter Herr Lucas, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag zur Änderung der Bundesflagge. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Ich hoffe, Ihnen hiermit ein wenig weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Sehr geehrter Herr Schaerer, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, immer wieder erreichen uns Anfragen, Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der schweizerischen Eidgenossenschaft und ich frage mich, ob der Adressat vielleicht verwechselt wurde. Erlauben Sie mir daher den Hinweis, dass es den Bundesrat als Verfassungsorgan sowohl in der Schweiz, in der Bundesrepublik Österreich als auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Da Sie als Adressatin die (schweizerische) Bundesrätin Doris Leuthard ausgewählt haben, gehe ich davon aus, dass der (deutsche) Bundesrat nicht für Ihr Anliegen zuständig ist, und empfehle eine Richtigstellung Ihrer Online-Petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrter Herr Schaerer, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, immer wieder erreichen uns Anfragen, Bitten und Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern der schweizerischen Eidgenossenschaft und ich frage mich, ob der Adressat vielleicht verwechselt wurde. Erlauben Sie mir daher den Hinweis, dass es den Bundesrat als Verfassungsorgan sowohl in der Schweiz, in der Bundesrepublik Österreich als auch in der Bundesrepublik Deutschland gibt. Da Sie als Adressatin die (schweizerische) Bundesrätin Doris Leuthard ausgewählt haben, gehe ich davon aus, dass der (deutsche) Bundesrat nicht für Ihr Anliegen zuständig ist, und empfehle eine Richtigstellung Ihrer Online-Petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrter Herr Waldner, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird der Deutsche Bundestag sich mit diesem Thema befassen. Daher rege ich an, (auch) dort eine Petition einzureichen. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter der Adresse www.bundestag.de/petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrter Herr Waldner, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres wird der Deutsche Bundestag sich mit diesem Thema befassen. Daher rege ich an, (auch) dort eine Petition einzureichen. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter der Adresse www.bundestag.de/petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Sehr geehrte Frau Gragen, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützder der Petition, nach Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder "durch den Bundesrat" an der Gesetzgebung des Bundes und in europäischen Angelegenheiten mit. Er kann sich nicht in politische oder rechtliche Angelegenheiten ausländischer Staaten einmischen und ist daher nicht der richtige Anprechpartner für Sie. Ich bedauere, nichts für Sie veranlassen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrte Frau Gragen, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützder der Petition, nach Artikel 50 des Grundgesetzes wirken die Länder "durch den Bundesrat" an der Gesetzgebung des Bundes und in europäischen Angelegenheiten mit. Er kann sich nicht in politische oder rechtliche Angelegenheiten ausländischer Staaten einmischen und ist daher nicht der richtige Anprechpartner für Sie. Ich bedauere, nichts für Sie veranlassen zu können und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Sehr geehrter Herr Akca, herzlichen Dank für Ihre Forderung nach härteren Strafen für Tierquäler. Diese werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher rege ich an, (auch) dort eine Petition einzureichen. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter der Adresse www.bundestag.de/petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Sehr geehrter Herr Akca, herzlichen Dank für Ihre Forderung nach härteren Strafen für Tierquäler. Diese werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher rege ich an, (auch) dort eine Petition einzureichen. Den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages finden Sie unter der Adresse www.bundestag.de/petition. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 1. September 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist es dem Bundesrat aus rechtlichen und Kostengründen nicht möglich, Eingaben in ausländischer Sprache übersetzen zu lassen. Daher kann ich Ihnen Ihre Eingabe leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 1. September 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, leider ist es dem Bundesrat aus rechtlichen und Kostengründen nicht möglich, Eingaben in ausländischer Sprache übersetzen zu lassen. Daher kann ich Ihnen Ihre Eingabe leider nicht beantworten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Bundesrat - Petitionsstelle 12. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Vogt, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag, US-amerikanische Truppenstützpunkte zu schließen und einen Abzug der Soldatinnen und Soldaten zu veranlassen. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher rege ich an, sich (auch) dorthin zu wenden. Nähere Informationen zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält dieser für Sie unter http://www.bundestag.de/petition bereit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Bundesrat - Petitionsstelle 12. Januar 2014 Sehr geehrter Herr Vogt, verehrte Unterstützerinnen und Unterstützer der Petition, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag, US-amerikanische Truppenstützpunkte zu schließen und einen Abzug der Soldatinnen und Soldaten zu veranlassen. Diesen werde ich umgehend den Landesregierungen mitteilen, damit diese entscheiden können, ob sie im Bundesrat einen Gesetzes- oder Entschließungsantrag stellen wollen. Wie Sie wissen ist der Bundesrat das Bundesorgan, durch das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes und bei der Rechtsetzung der Europäischen Union mitwirken. In diesem Rahmen kann er sich nur mit Gesetzentwürfen oder Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Ferner sind ihm u. a. durch den Grundsatz der Gewaltenteilung klare Grenzen gesetzt. Daher bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Eingabe nicht direkt in die parlamentarischen Beratungen des Bundesrates einbringen kann. Weitere Möglichkeiten, Sie in Ihrem Anliegen zu unterstützen, habe ich nicht, wofür ich um Verständnis bitte. Bitte bedenken Sie auch, dass der Bundesrat nur ein Mitwirkungs- und Vorschlagsrecht an der Bundesgesetzgebung hat. Er kann Ihren Wunsch nicht eigenständig umsetzen. Gesetzesänderungen – auch solche, die vom Bundesrat vorgeschlagen werden – müssen zunächst vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Daher rege ich an, sich (auch) dorthin zu wenden. Nähere Informationen zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hält dieser für Sie unter http://www.bundestag.de/petition bereit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen

Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 1. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Abel, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihre Petition. Leider ist der Bundesrat nur bedingt der richtige Ansprechpartner für Sie: Nach Artikel 50 des Grundgesetzes (GG) wirken die Länder „durch den Bundesrat“ an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in europäischen Angelegenheiten mit. Im Rahmen dieses Auftrages kann er sich nur mit Gesetzentwürfen und Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Er ist somit nicht "Gesetzgeber" sondern nur "Mitwirkender an der Gesetzgebung". Als solcher kann der Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG Gesetzesvorlagen beim Deutschen Bundestag einbringen. Hierfür müsste mindestens eine Landesregierung dies im Bundesrat beantragen und dieser Antrag im Plenum eine Mehrheit von mindestens 35 Stimmen erreichen. Ich werde Ihr Anliegen daher den Landesregierungen gemeinsam mit weiteren Anregungen in Form einer Liste mitteilen. Diese können dann entscheiden, ob Sie eine Gesetzesinitiative ergreifen wollen. Ergänzend darf ich Sie noch auf den Deutschen Bundestag und dessen Petitionsausschuss hinweisen, die Sie im Internet unter http://www.bundestag.de/petition finden; vielleicht wenden Sie sich (auch) direkt dorthin? Die Volksvertretung kann – sofern sich politische Mehrheiten finden – Ihren Vorschlag aufgreifen und als Gesetz verabschieden. Weitere Informationen zu den Kompetenzen des Bundesrates halten wir für Sie unter www.bundesrat.de bereit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 1. Dezember 2014 Sehr geehrter Herr Abel, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihre Petition. Leider ist der Bundesrat nur bedingt der richtige Ansprechpartner für Sie: Nach Artikel 50 des Grundgesetzes (GG) wirken die Länder „durch den Bundesrat“ an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in europäischen Angelegenheiten mit. Im Rahmen dieses Auftrages kann er sich nur mit Gesetzentwürfen und Vorlagen der Bundesregierung, des Bundestages, aus den Ländern oder von der Europäischen Union befassen. Er ist somit nicht "Gesetzgeber" sondern nur "Mitwirkender an der Gesetzgebung". Als solcher kann der Bundesrat gemäß Artikel 76 Absatz 1 GG Gesetzesvorlagen beim Deutschen Bundestag einbringen. Hierfür müsste mindestens eine Landesregierung dies im Bundesrat beantragen und dieser Antrag im Plenum eine Mehrheit von mindestens 35 Stimmen erreichen. Ich werde Ihr Anliegen daher den Landesregierungen gemeinsam mit weiteren Anregungen in Form einer Liste mitteilen. Diese können dann entscheiden, ob Sie eine Gesetzesinitiative ergreifen wollen. Ergänzend darf ich Sie noch auf den Deutschen Bundestag und dessen Petitionsausschuss hinweisen, die Sie im Internet unter http://www.bundestag.de/petition finden; vielleicht wenden Sie sich (auch) direkt dorthin? Die Volksvertretung kann – sofern sich politische Mehrheiten finden – Ihren Vorschlag aufgreifen und als Gesetz verabschieden. Weitere Informationen zu den Kompetenzen des Bundesrates halten wir für Sie unter www.bundesrat.de bereit. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag R. Helfen
Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 6. November 2014 Sehr geehrte Frau Poesch, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag, die Gesetze über Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen ("Psychischkrankengesetz", "Unterbringungsgesetz" oder "Freiheitsentziehungsgesetz") abzuschaffen. Sie sagen selbst, dass es sich hierbei um Landesgesetze handelt, was ich bestätigen kann. Es gibt kein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene. Da die Länder durch den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mitwirken (Artikel 50 des Grundgesetzes), ist es dem Bundesrat nicht möglich, Gesetze einzelner Länder aufzuheben. Der Bundesrat ist nicht etwa ein über allen Ländern stehendes Verfassungsorgan mit entsprechender Weisungsbefugnis sondern ein Kollektivorgan, in dem alle Länder gemeinsam durch Mehrheitsbeschlüsse dem Auftrag "Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung" nachkommen. Daher bedauere ich, nicht der richtige Ansprechpartner für Sie zu sein, und muss Sie an die Landtage der Länder verweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ralph Helfen Näheres zu den Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates unter www.bundesrat.de
Bundesrat - Petitionsstelle Berlin, 6. November 2014 Sehr geehrte Frau Poesch, sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer, herzlichen Dank für Ihren Vorschlag, die Gesetze über Schutz und Hilfen für psychisch kranke Menschen ("Psychischkrankengesetz", "Unterbringungsgesetz" oder "Freiheitsentziehungsgesetz") abzuschaffen. Sie sagen selbst, dass es sich hierbei um Landesgesetze handelt, was ich bestätigen kann. Es gibt kein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene. Da die Länder durch den Bundesrat an der Bundesgesetzgebung mitwirken (Artikel 50 des Grundgesetzes), ist es dem Bundesrat nicht möglich, Gesetze einzelner Länder aufzuheben. Der Bundesrat ist nicht etwa ein über allen Ländern stehendes Verfassungsorgan mit entsprechender Weisungsbefugnis sondern ein Kollektivorgan, in dem alle Länder gemeinsam durch Mehrheitsbeschlüsse dem Auftrag "Mitwirkung an der Bundesgesetzgebung" nachkommen. Daher bedauere ich, nicht der richtige Ansprechpartner für Sie zu sein, und muss Sie an die Landtage der Länder verweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ralph Helfen Näheres zu den Aufgaben und Kompetenzen des Bundesrates unter www.bundesrat.de