

Die Stiftung Generationengerechtigkeit (kurz: SRzG) hatte die Zusammensetzung der Rentenreformkommission zwar kritisiert, zeigt sich aber jetzt von deren 33 Vorschlägen (kompletter Bericht hier) positiv überrascht. Sehr erfreulich ist, dass Abgeordnete des Bundestags und aller Landtage künftig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen sollen (Vorschlag Nr. 24). Die Kommission schreibt:
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Ausgangslage
Abgeordnete erhalten eine Altersentschädigung, die sich in der Regel nach der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament richtet. Es bestehen starke Unterschiede zwischen Bund und den einzelnen Ländern im Hinblick auf die Mindestdauer des Mandats, die Höhe der Versorgungsbezüge und das frühestmögliche Eintrittsalter. Wegen der geringen Anwartschaftszeiten und den als hoch wahrgenommenen Entschädigungen steht die Versicherungsfreiheit von Abgeordneten in der GRV in der Kritik.
Vorgeschlagene Maßnahme
Die Kommission empfiehlt, Abgeordnete zeitnah in die GRV einzubeziehen. Um die dabei entstehende Versorgungslücke auszugleichen, soll eine Zusatzversorgung eingerichtet werden.
Eine Alternative wäre mindestens eine wirkungsgleiche Übertragung der Dämpfung bei den Rentensteigerungen auf die Altersentschädigung von Abgeordneten.
Auswirkungen und Umsetzung
Die vorgeschlagene Änderung wäre ab der nächsten Legislaturperiode umsetzbar. Sie wäre vom Bund für die Abgeordneten des Bundestags, von den Ländern für die Abgeordneten der Landtage umzusetzen, sodass die Gleichstellung mit anderen gesetzlich Versicherten sich unter Umständen über einen längeren Zeitraum erstrecken könnte. Die Maßnahme betrifft alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der
Landesparlamente. Die Auswirkungen auf die finanzielle Entwicklung der GRV, etwa den Beitragssatz und das Rentenniveau, sind angesichts der Anzahl von Abgeordneten vernachlässigbar.
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Es mag sein, dass Beitragssatz und Rentenniveau von dieser Maßnahme nur minimal beeinflusst werden. Die politische Stimmung im Land wird aber sehr davon beeinflusst, wenn das Pensionsprivileg der Abgeordneten endet! ;-)
Als langfristiges Ziel wird von der Kommission erstmals eine Erwerbstätigenversicherung propagiert (Vorschlag 21 ff.). Auf dem Weg dahin hätte die SRzG sich allerdings mutigere Schritte gewünscht, v.a. was die Einbeziehung von den neu Verbeamteten angeht.