Abschaffung der Abgeordnetenpension

Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gabriela Vasquez Pacheco und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Liebe Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

die Forderung nach einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung existiert schon viele Jahre. Obwohl sich der Großteil der Bevölkerung, viele Verbände und sogar die meisten der im Bundestag vertretenen Parteien (in ihren Wahlprogrammen) für dieses System aussprechen, wurde es bisher nicht umgesetzt. 

Aus Sicht der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist die Einbeziehung der Abgeordneten des Bundestages der erste Schritt. Erst wenn die Gewählten und die Wählerschaft in ganz Deutschland im gleichen Boot sitzen, werden Gesetze beschlossen werden, die den dringenden Reformbedarf der Rentenversicherung anpacken. Die Bevölkerung ist zu diesen Reformen bereit, findet es aber ungerecht, dass sich die Abgeordneten bisher in einem Sondersystem befinden. 

Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben: 

„Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (...) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“

Passiert ist seitdem nichts. 

Dabei wäre eine Änderung des Altersversorgungssystems der Abgeordneten jederzeit einfachgesetzlich (also ohne Grundgesetzänderung) möglich. Dies unterscheidet die Abgeordneten von den Beamt:innen, bei denen in der Tat eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Aber da das Grundgesetz strikt zwischen Legislative und Exekutive trennt, ist die problematische Altersversorgung der Abgeordneten mit einfacher Parlamentsmehrheit änderbar – die Mitglieder des Bundestags müssten es nur wollen. 

Die heutige „Abgeordnetenpension“ (also die analog zu den Beamten organisierte Altersversorgung von Abgeordneten) ist aus politischen, ökonomischen und juristischen Gründen abzulehnen. 

  1. Politisch: Abgeordnete des Bundestages sind bei der Altersvorsorge von der Erfahrungswelt der Bürger:innen abgekoppelt. Durch die Angleichung des Systems wären die Vertreter:innen des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Rentengesetzen betroffen („Good governance“-Argument). 
  2. Ökonomisch: Die Abgeordnetenpension verstößt gegen das Prinzip der Periodengleichheit (welches an das Prinzip der Generationengerechtigkeit angelehnt ist). Die Kosten der Altersversorgung der Abgeordneten werden derzeit nicht in der Periode, in der sie anfallen, finanziert, sondern stattdessen einem künftigen Staatsvolk aufgebürdet. 
  3. Juristisch: Das Bundesverfassungsgericht wies mehrfach auf die Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Abgeordneten und Beamt:innen hin (z.B. 1975; 1987). 

Für die SRzG ist klar. So wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben. Abgeordnete sollten in die Rentenversicherung einzahlen. 
Angesichts des Wertes parlamentarischer Repräsentation muss eine Altersversorgung, die der Bedeutung eines derart hohen Amtes angemessen ist und gleichzeitig Versorgungslücken ausschließt, ausreichend großzügig (und im Bundestag höher als in den Landtagen) sein. Aber es sollten Rentenansprüche und keine Pensionsansprüche sein. 

Wir wünschen uns Solidarität der Regierenden mit den Regierten!

Liebe Abgeordnete! Kommen Sie zu uns ins Boot. Ändern Sie § 20 des Abgeordnetengesetzes, in dem ihre bisherige Altersvorsorge geregelt ist, in dieser Wahlperiode.

 

 

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Stiftung für die Rechte zukünftiger GenerationenPetitionsstarter*inWir sind die Lobby für die Zukunft. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG), kurz: Stiftung Generationengerechtigkeit, ist eine advokatorische Denkfabrik an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik.

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Aktuelle Unterzeichner*innen:
Gabriela Vasquez Pacheco und 19 andere Personen haben kürzlich unterschrieben.

Das Problem

Liebe Abgeordnete des Deutschen Bundestags,

die Forderung nach einer allgemeinen Erwerbstätigenversicherung existiert schon viele Jahre. Obwohl sich der Großteil der Bevölkerung, viele Verbände und sogar die meisten der im Bundestag vertretenen Parteien (in ihren Wahlprogrammen) für dieses System aussprechen, wurde es bisher nicht umgesetzt. 

Aus Sicht der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) ist die Einbeziehung der Abgeordneten des Bundestages der erste Schritt. Erst wenn die Gewählten und die Wählerschaft in ganz Deutschland im gleichen Boot sitzen, werden Gesetze beschlossen werden, die den dringenden Reformbedarf der Rentenversicherung anpacken. Die Bevölkerung ist zu diesen Reformen bereit, findet es aber ungerecht, dass sich die Abgeordneten bisher in einem Sondersystem befinden. 

Im Sommer 2021 hat sich eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Dr. Carsten Linnemann (CDU), Ralf Kapschack (SPD), Johannes Vogel (FDP), Markus Kurth (Bündnis 90/Die Grünen) und Matthias W. Birkwald (Die Linke) schrieben: 

„Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (...) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“

Passiert ist seitdem nichts. 

Dabei wäre eine Änderung des Altersversorgungssystems der Abgeordneten jederzeit einfachgesetzlich (also ohne Grundgesetzänderung) möglich. Dies unterscheidet die Abgeordneten von den Beamt:innen, bei denen in der Tat eine Grundgesetzänderung nötig wäre. Aber da das Grundgesetz strikt zwischen Legislative und Exekutive trennt, ist die problematische Altersversorgung der Abgeordneten mit einfacher Parlamentsmehrheit änderbar – die Mitglieder des Bundestags müssten es nur wollen. 

Die heutige „Abgeordnetenpension“ (also die analog zu den Beamten organisierte Altersversorgung von Abgeordneten) ist aus politischen, ökonomischen und juristischen Gründen abzulehnen. 

  1. Politisch: Abgeordnete des Bundestages sind bei der Altersvorsorge von der Erfahrungswelt der Bürger:innen abgekoppelt. Durch die Angleichung des Systems wären die Vertreter:innen des Volkes selbst von den von ihnen verabschiedeten Rentengesetzen betroffen („Good governance“-Argument). 
  2. Ökonomisch: Die Abgeordnetenpension verstößt gegen das Prinzip der Periodengleichheit (welches an das Prinzip der Generationengerechtigkeit angelehnt ist). Die Kosten der Altersversorgung der Abgeordneten werden derzeit nicht in der Periode, in der sie anfallen, finanziert, sondern stattdessen einem künftigen Staatsvolk aufgebürdet. 
  3. Juristisch: Das Bundesverfassungsgericht wies mehrfach auf die Unterschiede zwischen der Altersversorgung von Abgeordneten und Beamt:innen hin (z.B. 1975; 1987). 

Für die SRzG ist klar. So wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben. Abgeordnete sollten in die Rentenversicherung einzahlen. 
Angesichts des Wertes parlamentarischer Repräsentation muss eine Altersversorgung, die der Bedeutung eines derart hohen Amtes angemessen ist und gleichzeitig Versorgungslücken ausschließt, ausreichend großzügig (und im Bundestag höher als in den Landtagen) sein. Aber es sollten Rentenansprüche und keine Pensionsansprüche sein. 

Wir wünschen uns Solidarität der Regierenden mit den Regierten!

Liebe Abgeordnete! Kommen Sie zu uns ins Boot. Ändern Sie § 20 des Abgeordnetengesetzes, in dem ihre bisherige Altersvorsorge geregelt ist, in dieser Wahlperiode.

 

 

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Die Entscheidungsträger*innen

Johannes Vogel
ehe. parlamentarischer Geschäftsführer FDP Bundestag
Beantwortet
Anmerkung: Die Antwort ist vom 18.08.2023: Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung ist besser als frühere Modelle, ich halte sie dennoch für nicht mehr zeitgemäß. Anstatt im Rahmen einer Sonderregelung Altersversorgung zu erhalten, sollten Bundestagsabgeordnete selbst für ihr Alter vorsorgen. Gleichzeitig muss eine angemessene Absicherung nach Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleistet sein. Ich halte eine Lösung nach schleswig-holsteinischem Modell für sinnvoll. Dort gilt für Abgeordneten eine Pflicht zur Altersvorsorge. Sie sollen aber dabei frei über die Form ihrer Altersversorgung entscheiden können, wie Selbständige auch. Wir sollten dieses Thema interfraktionell angehen!
Carsten Linnemann
Beantwortet
Als Bundestagsabgeordneter mache ich mich seit langem für eine grundlegende Reform der Altersversorgung im Abgeordnetenrecht stark. Ich bin der Meinung, dass wir selbst für unser Alter vorsorgen sollten. Gemeinsam mit anderen Parlamentariern habe ich in der vergangenen Legislaturperiode deshalb eine entsprechende Initiative gestartet. Jetzt ist die Ampel gefragt, eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen, um zeitnah einen Reformvorschlag zu erarbeiten! Foto: Tobias Koch
Dr. Tanja Machalet
MdB, ehe. rentenpolitische Sprecherin SPD-Bundestagsfraktion
Beantwortet
Anmerkung: Die Antwort ist vom 30.08.2023: Als rentenpolitische Sprecherin der SPD bin ich mit der Debatte rund um die Abgeordnetenpension gut vertraut und befürworte die Einzahlung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung ausdrücklich. Es würde den Abgeordneten gut zu Gesicht stehen, sich ein Stück weit mit denselben Herausforderungen der Rente konfrontiert zu sehen, wie die Menschen, die sie vertreten. Oft wird angeführt, dass die Einzahlung der Abgeordneten keine maßgebliche Wirkung auf die finanzpolitische Lage des Rentensystems nehmen würde. In Form einer Erwerbstätigenversicherung, in der alle Erwerbstätigen und damit auch Beamte, Selbstständige und letztendlich Abgeordnete einzahlen, würde eine solche Erwerbstätigenversicherung zu deutlichen Mehreinnahmen führen und eine Finanzierung auf einer breiteren Basis ermöglichen. Bisher fehlten uns als SPD dafür die Mehrheiten. Daher ist jetzt umso wichtiger, für eine solide gesetzliche Rentenversicherung zu sorgen. Hierfür ist ein starker und stabiler Arbeitsmarkt von zentraler Bedeutung. Um mehr Menschen in den Arbeitsmarkt einzubeziehen, haben wir zum Beispiel im Kampf gegen den Fachkräftemangel das Einwanderungsrecht modernisiert, wir haben eine neue Aus- und Weiterbildungsstrategie eingeführt und ergreifen weitere Maßnahmen.
Britta Haßelmann
Fraktionsvorsitzende Bündnis90/Die Grünen Bundestag
Alle Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags
Alle Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags

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Petition am 19. Juni 2023 erstellt