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Kompromiss zur Einkommensgrenze beim Elterngeld

Mit über 600.000 Unterschriften wurde die Regierung dazu bewegt einen Kompromiss zur Einkommensgrenze beim Elterngeld zu finden. Ab April 2024 liegt diese bei einem zu versteuernden Einkommen von 200.000 EUR und ab April 2025 bei einem zu versteuernden Einkommen von 175.000 EUR. Damit wurde nicht nur die ursprünglich geplante Streichung ab 150.000 EUR abgewendet, sondern auch sichergestellt, dass aktuell bereits Schwangere nicht betroffen sind.
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Verena Pausder

Deutschland