Berliner Abgeordnetenhaus: Luxuspensionen ohne eigene Einzahlungen


Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
anlässlich der Wahl am 20. September 2026 fordert die Stiftung Generationengerehtigkeit (SRzG) eine Neuregelung der Altersversorgung für die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses. In einem langen Blogbeitrag mit dem Titel „Luxuspensionen ohne eigenen Beitrag – die Altersversorgung im Berliner Abgeordnetenhaus“ findet ihr dazu Zahlen und Grafiken. In diesen Tagen haben wir die Kandidierenden zu ihrer Position diesbezüglich befragt. Alle Antworten werden dokumentiert und veröffentlicht, wobei es als Ablehnung gewertet wird, wenn trotz zweimaligem Nachfragen die Antwort verweigert wird.
Worum es geht
Anders als alle abhängig Beschäftigten zahlen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses für ihre Alterspension keinen eigenen Cent; finanziert wird sie vollständig aus Steuermitteln, die zu einem erheblichen Teil erst künftige Generationen aufbringen. Wie groß der Abstand ist, zeigt ein Vergleich: Nach zehn Mandatsjahren erhält ein Mitglied 2.857 Euro im Monat, während eine Arbeitnehmerin nach zehn Jahren Höchstbeitrag auf rund 830 Euro (und bei durchschnittlichem Verdienst nur auf rund 425 Euro) kommt. Wir sind der Meinung, dass Politiker, die über unser Rentensystem entscheiden, auch daran teilhaben sollten.
Was ist unser Ziel?
Wir wollen, dass die Mitglieder des Abgeordnetenhauses für ihr Alter nach denselben Regeln vorsorgen wie die Menschen, die sie vertreten. An die Stelle der beitragsfreien Abgeordnetenpension soll ein Vorsorgebeitrag treten: Das Land zahlt den Abgeordneten künftig einen monatlichen Beitrag in Höhe des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Rentenversicherung, den diese selbst in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, oder für eine andere Altersvorsorge verwenden
Warum jetzt?
Der Zeitpunkt ist günstig: Am 20. September wird in Berlin das Abgeordnetenhaus neu gewählt. Nach § 6 Abs. 4 LAbgG beschließt das neue Abgeordnetenhaus in den ersten sechs Monaten nach seiner konstituierenden Sitzung ohnehin über das Entschädigungsrecht, genau dann ließe sich auch die Altersversorgung neu ordnen.
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