Decision Maker

Yvonne Gebauer

  • Ministerin für Schule und Bildung, Nordrhein-Westfalen

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Mit der Einführung des Faches Wirtschaft bzw. Wirtschaft-Politik, das an Gymnasien bereits im Schuljahr 2019/20 und in diesem Schuljahr auch an allen anderen weiterführenden Schulen gestartet ist, verfolgt die Landesregierung das Ziel, die ökonomische Bildung in den Schulen als Bestandteil der Allgemeinbildung gezielt zu stärken. Diese Kompetenzen, die neben Kenntnissen der Wirtschaftsordnung auch Aspekte der Verbraucherbildung umfassen, dienen der Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung und einen erfolgreichen Berufseinstieg. Ich möchte jedoch deutlich klarstellen: Neben der ökonomischen Grundbildung hat selbstverständlich und ohne Wenn und Aber die politische Bildung weiterhin in den Schulen und im Unterricht ihren festen Platz. Dies spiegelt sich auch in den entsprechenden Kernlehrplänen wieder. Bereits bei der Konzeption und Erarbeitung des Fachs wurde von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung größter Wert darauf gelegt, dass die Einführung bzw. Neukonzeption des Schulfachs Wirtschaft nicht zu Lasten anderer Lernbereiche oder Fächer erfolgt. Auch das jetzt vorgesehene neue Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ wird ein integratives Fach sein, das nicht auf den Bereich Wirtschaft beschränkt ist. Sorgen in Bezug auf die Zukunft der wichtigen politischen Bildung im Bereich Schule sind somit unbegründet. Lehramtszugangsverordnung: Die Einführung des Faches „Wirtschaft-Politik“ an den Schulen hat Anpassungen bei den jeweiligen Studiengängen für die Qualifizierung künftiger Lehrkräfte notwendig gemacht. Diese Anpassungen müssen in die Lehrerausbildung (Lehramtszugangsverordnung, LZV) übertragen werden. Dazu soll das bisherige Fach „Sozialwissenschaften“ als Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ neu profiliert werden. Ein Studiengang muss auf die jeweiligen Schulformen und schulischen Jahrgangsstufen und die schulischen Inhalte ausgerichtet sein. Damit wird sichergestellt, dass künftige Lehrkräfte entsprechend den schulischen Anforderungen ausgebildet werden. Die geplante Ausbildung für das neu profilierte Lehramtsfach „Wirtschaft-Politik“ könnte für Studienanfänger beginnend ab Herbst 2021 möglich werden, demnach wären ab dem Jahr 2026 die ersten Studienabsolventinnen und Studienabsolventen zu erwarten. Die Studierenden des Faches Sozialwissenschaften müssen sich um ihre Lehramtsbefähigung jedoch nicht sorgen. Studiengänge, die im Rahmen der bisherigen Ausbildung bereits akkreditiert sind, können bis auf Weiteres weiter angeboten werden. Die in den nächsten Jahren noch zu erwerbenden Abschlüsse behalten dabei natürlich ihre Gültigkeit. Alle Berechtigungen, die in der Vergangenheit mit dem Fach „Sozialwissenschaften“ erworben wurden und in den kommenden Jahren von heutigen Studierenden noch erworben werden, bleiben bestehen. Bereits ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer mit dem Studienfach Sozialwissenschaften und einer entsprechenden Lehrbefähigung haben alle nötigen Voraussetzungen, das neue schulische Fach „Wirtschaft-Politik“ fachgerecht zu unterrichten. Eine weitere Qualifizierung ist nicht notwendig. Unabhängig davon steht allen Lehrkräften die Möglichkeit zur Fortbildung offen. Foto: ©MSB/ Susanne KlömpgesRead more

3 years ago
Grundsätzlich ist zunächst zu erklären, dass Kernlehrpläne die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge und Fächer bzw. Lernbereiche festlegen und die erwarteten Lernergebnisse bestimmen. Sie bilden so die curriculare Grundlage für die Entwicklung schulinterner Lehrpläne durch die Fachkonferenzen vor Ort. Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer zielen auf die Entwicklung einer mündigen und sozialverantwortlichen Persönlichkeit und leisten über den fachlichen Kern hinaus weitere Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht. Hierzu zählen insbesondere Menschenrechtsbildung, politische Bildung, interkulturelle Bildung und Demokratieerziehung. Somit sind die von Ihnen geforderten konkreten Themen bereits gegenwärtig als ein grundsätzliches Fundament bei der Erstellung sämtlicher Lehrpläne an allen allgemeinbildenden Schulformen und für alle Fächer verankert. Die Kernlehrpläne verfolgen jeweils eine fachspezifische übergeordnete Kompetenz, im Fach Geschichte ist dieses beispielsweise die Entwicklung eines „Reflektierten Geschichtsbewusstseins“ im Fach Politik „politische Mündigkeit“. Die Kernlehrpläne in NRW sind zur Erreichung dieser übergeordneten fachlichen Ziele so angelegt, dass sie Inhaltsfelder mit inhaltlichen Schwerpunkten und daran konkretisierte Kompetenzen ausweisen. Diese sind als obligatorisch anzusehen, decken maximal Dreiviertel der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit ab und sind so angelegt, dass sie eine Umsetzung in schuleigene Vorgaben in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort ermöglichen. Daraus ergibt sich, dass keine konkretisierten Unterrichtsthemen oder – reihen über die Kernlehrpläne durch das Ministerium für Schule und Bildung vorgegeben werden. Für die von Ihnen geforderten konkreten Unterrichtsthemen „Anti-Rassismus und deutsche Kolonialgeschichte“ finden sich jedoch in den Kernlehrplänen aller allgemeinbildenden Schulformen auf der Ebene der Inhaltsfelder sowie der Kompetenzen Anknüpfungspunkte, die eine unterrichtliche Auseinandersetzung begründen. Rein exemplarisch kann hier aus dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe I Gymnasium in Nordrhein-Westfalen für das Fach Geschichte das Inhaltsfeld 6: „Imperialismus und Erster Weltkrieg“ genannt werden. Das Inhaltsfeld greift die Auswirkungen eines übersteigerten und zunehmend aggressiver werdenden Nationalismus auf, der zunächst zu einem Wettstreit um die Verteilung von Kolonien und dann mit dem Ersten Weltkrieg in die „Urkatastrophe“ eines Jahrhunderts führte. Gegenstand des Inhaltsfeldes sind zudem Formen der kollektiven Erinnerung und des Umgangs mit Vergangenheit damals und heute. Im Fach Wirtschaft-Politik kann als Beispiel zur Anknüpfung das Inhaltsfeld 2: „Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie“ genannt werden. Hier wird als inhaltlicher Schwerpunkt unter anderem „Gefährdungen der Demokratie“ ausgewiesen, sowie die Sachkompetenz „Die Schülerinnen und Schüler erläutern Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Extremismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Sinngleich formulierte Inhaltsfelder und Kompetenzen finden Sie auch in den Kernlehrplänen der weiteren allgemeinbildenden Schulformen. Man findet aber durchaus auch in anderen Fächern sinnvolle Anknüpfungspunkte für die von Ihnen geforderte Thematik. Bei der Wahl der dafür zu verwendenden Lehrmittel sind die Lehrkräfte ebenso wie bei der Wahl der konkreten Unterrichtsvorhaben frei, so dass es den Lehrkräften natürlich auch freisteht „BIPOC-Quellen“ zu nutzen. Ich hoffe meine Ausführungen haben Ihnen geholfen.Read more

3 years ago
Die Corona-Pandemie hat uns alle vor besondere Herausforderungen gestellt – sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrerinnen und Lehrer. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Schule und Bildung und ich sind uns dieser Herausforderungen und der besonderen Situation des Abiturjahrgangs 2021 bewusst. Daher haben wir neben der Verschiebung des Beginns der Abiturprüfungen 2021 zwei zentrale Maßnahmen beschlossen, um die Schülerinnen und Schüler des Abiturjahrgangs 2021 adäquat auf ihre Abiturprüfungen vorzubereiten. An den neun zusätzlichen Unterrichtstagen wird nur noch Unterricht in den Abiturfächern stattfinden. So kann die Abiturvorbereitung aus dem vorangegangenen Unterricht wie aus der Intensivlernphase in den Osterferien mit Unterstützung der Lehrkräfte an diesen neun Tagen abgerundet und abgeschlossen werden. Mit den geänderten Vorgaben für die unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftliche Abiturprüfung wird der von Franziska Schürken beschriebenen Situation im Frühjahr 2020 zusätzlich Rechnung getragen. Abhängig von der weiteren Entwicklung des Pandemiegeschehens wird das Ministerium für Schule und Bildung gegebenenfalls weitere Maßnahmen beschließen und diese zeitnah ankündigen, so dass den Schülerinnen und Schülern des Abiturjahrgangs 2021 keine Nachteile entstehen. Foto: ©MSB/ Susanne KlömpgesRead more

3 years ago