Grundsätzlich ist zunächst zu erklären, dass Kernlehrpläne die Ziele und Inhalte für die Bildungsgänge und Fächer bzw. Lernbereiche festlegen und die erwarteten Lernergebnisse bestimmen. Sie bilden so die curriculare Grundlage für die Entwicklung schulinterner Lehrpläne durch die Fachkonferenzen vor Ort. Die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer zielen auf die Entwicklung einer mündigen und sozialverantwortlichen Persönlichkeit und leisten über den fachlichen Kern hinaus weitere Beiträge zu fachübergreifenden Querschnittsaufgaben in Schule und Unterricht. Hierzu zählen insbesondere Menschenrechtsbildung, politische Bildung, interkulturelle Bildung und Demokratieerziehung. Somit sind die von Ihnen geforderten konkreten Themen bereits gegenwärtig als ein grundsätzliches Fundament bei der Erstellung sämtlicher Lehrpläne an allen allgemeinbildenden Schulformen und für alle Fächer verankert.
Die Kernlehrpläne verfolgen jeweils eine fachspezifische übergeordnete Kompetenz, im Fach Geschichte ist dieses beispielsweise die Entwicklung eines „Reflektierten Geschichtsbewusstseins“ im Fach Politik „politische Mündigkeit“. Die Kernlehrpläne in NRW sind zur Erreichung dieser übergeordneten fachlichen Ziele so angelegt, dass sie Inhaltsfelder mit inhaltlichen Schwerpunkten und daran konkretisierte Kompetenzen ausweisen. Diese sind als obligatorisch anzusehen, decken maximal Dreiviertel der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit ab und sind so angelegt, dass sie eine Umsetzung in schuleigene Vorgaben in der Gestaltungsfreiheit – und Gestaltungspflicht – der Fachkonferenzen sowie der pädagogischen Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer vor Ort ermöglichen.
Daraus ergibt sich, dass keine konkretisierten Unterrichtsthemen oder – reihen über die Kernlehrpläne durch das Ministerium für Schule und Bildung vorgegeben werden.
Für die von Ihnen geforderten konkreten Unterrichtsthemen „Anti-Rassismus und deutsche Kolonialgeschichte“ finden sich jedoch in den Kernlehrplänen aller allgemeinbildenden Schulformen auf der Ebene der Inhaltsfelder sowie der Kompetenzen Anknüpfungspunkte, die eine unterrichtliche Auseinandersetzung begründen.
Rein exemplarisch kann hier aus dem Kernlehrplan für die Sekundarstufe I Gymnasium in Nordrhein-Westfalen für das Fach Geschichte das Inhaltsfeld 6: „Imperialismus und Erster Weltkrieg“ genannt werden. Das Inhaltsfeld greift die Auswirkungen eines übersteigerten und zunehmend aggressiver werdenden Nationalismus auf, der zunächst zu einem Wettstreit um die Verteilung von Kolonien und dann mit dem Ersten Weltkrieg in die „Urkatastrophe“ eines Jahrhunderts führte. Gegenstand des Inhaltsfeldes sind zudem Formen der kollektiven Erinnerung und des Umgangs mit Vergangenheit damals und heute.
Im Fach Wirtschaft-Politik kann als Beispiel zur Anknüpfung das Inhaltsfeld 2: „Sicherung und Weiterentwicklung der Demokratie“ genannt werden. Hier wird als inhaltlicher Schwerpunkt unter anderem „Gefährdungen der Demokratie“ ausgewiesen, sowie die Sachkompetenz „Die Schülerinnen und Schüler erläutern Ursachen, Merkmale und Erscheinungsformen von Extremismus, Antisemitismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“. Sinngleich formulierte Inhaltsfelder und Kompetenzen finden Sie auch in den Kernlehrplänen der weiteren allgemeinbildenden Schulformen. Man findet aber durchaus auch in anderen Fächern sinnvolle Anknüpfungspunkte für die von Ihnen geforderte Thematik.
Bei der Wahl der dafür zu verwendenden Lehrmittel sind die Lehrkräfte ebenso wie bei der Wahl der konkreten Unterrichtsvorhaben frei, so dass es den Lehrkräften natürlich auch freisteht „BIPOC-Quellen“ zu nutzen.
Ich hoffe meine Ausführungen haben Ihnen geholfen.Read more