Keine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler/-innen


Keine Maskenpflicht im Unterricht für Grundschüler/-innen
Das Problem
Als Elternvertretung in einer 1.Klasse und im Namen der Elternpflegschaft einer 3 zügigen Grundschule in Remscheid bitten wir darum, schnellstmöglich die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-Co-V-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
vom 7. Januar 2021 in der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung zu ändern.
Wir sehen dringenden Änderungsbedarf !!!
Denn in der aktuellen Verordnung ist geregelt, dass die Grundschüler/innen jetzt auch am Platz eine Schutzmaske tragen müssen. Dies erschließt sich uns als Eltern in keinster Weise, da nun die Klassen halbiert sind, regelmäßig für Frischluft gesorgt wird und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zumal vor dem Lockdown die Klassen voll besetzt waren und die Kinder ohne Maske in festen Bezugsgruppen am Platz sitzen durften. Widersprüchlich ist zu dem, dass während der Einnahme von Speisen und Trinken die Kinder die Maske abnehmen dürfen. Des weiteren, sind die Schüler/-innen noch voll im Wachstum (besonders das Gehirn und die Lunge), so dass durch das Tragen der Schutzmasken über mehrere Stunden kurzfristig Einschränkungen, wie
Konzentrationsprobleme sowie Kopfschmerzen auftreten. Auch sind Langzeitfolgen, verursacht durch das lange Tragen der Schutzmasken, zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht abzusehen. So sind diese kurzfristigen wie auch mögliche langfristige Folgen dringend abzuwenden.
Wir sehen uns als Eltern in der Pflicht für unsere Kinder hier einzustehen und fordern die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz in festen Bezugsgruppen ab sofort, jedoch spätestens zum 08.März 2021.
Das Problem
Als Elternvertretung in einer 1.Klasse und im Namen der Elternpflegschaft einer 3 zügigen Grundschule in Remscheid bitten wir darum, schnellstmöglich die aktuelle Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-Co-V-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung – CoronaBetrVO)
vom 7. Januar 2021 in der ab dem 22. Februar 2021 gültigen Fassung zu ändern.
Wir sehen dringenden Änderungsbedarf !!!
Denn in der aktuellen Verordnung ist geregelt, dass die Grundschüler/innen jetzt auch am Platz eine Schutzmaske tragen müssen. Dies erschließt sich uns als Eltern in keinster Weise, da nun die Klassen halbiert sind, regelmäßig für Frischluft gesorgt wird und der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zumal vor dem Lockdown die Klassen voll besetzt waren und die Kinder ohne Maske in festen Bezugsgruppen am Platz sitzen durften. Widersprüchlich ist zu dem, dass während der Einnahme von Speisen und Trinken die Kinder die Maske abnehmen dürfen. Des weiteren, sind die Schüler/-innen noch voll im Wachstum (besonders das Gehirn und die Lunge), so dass durch das Tragen der Schutzmasken über mehrere Stunden kurzfristig Einschränkungen, wie
Konzentrationsprobleme sowie Kopfschmerzen auftreten. Auch sind Langzeitfolgen, verursacht durch das lange Tragen der Schutzmasken, zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht abzusehen. So sind diese kurzfristigen wie auch mögliche langfristige Folgen dringend abzuwenden.
Wir sehen uns als Eltern in der Pflicht für unsere Kinder hier einzustehen und fordern die Aufhebung der Maskenpflicht am Sitzplatz in festen Bezugsgruppen ab sofort, jedoch spätestens zum 08.März 2021.
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Petition am 27. Februar 2021 erstellt