

Markus Kurth, seit 2002 Mitglied des Bundestages und seit 2013 Sprecher für Rentenpolitik von Bündnis 90/Die Grünen, steht im Zentrum der Debatte um die Einbeziehung von Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung (gRV). Das Bundestagswahlprogramm seiner Partei enthielt 2021 das klare Versprechen:
„In einem ersten Schritt zu einer Bürger*innenversicherung sorgen wir dafür, dass […] Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden“ (Bundestagswahlprogramm Bündnis 90/Die Grünen 2021: S.114).
Seit der Wahl wurde nichts unternommen, um diesen Schritt umzusetzen – obwohl die Grünen an der Regierung beteiligt sind. Aktuell besteht mit der verbliebenen rot-grünen Regierung eine besondere Chance, fraktionsübergreifend Gesetzesinitiativen in den Bundestag zu bringen. Das Abgeordnetengesetz lässt sich jederzeit mit einfacher Mehrheit ändern, und man sollte von Parteien erwarten, dass sie Gesetzentwürfe einbringen, um ihre Wahlversprechen umzusetzen. Jetzt ist die Gelegenheit, das noch vor den Neuwahlen zu tun. Es führt zu Politikverdrossenheit und einer breiter werdenden Kluft zwischen Wählenden und Gewählten, wenn trotz anders lautender Wahlprogramme nicht in diese Richtung gehandelt wird.
Markus Kurth ist als rentenpolitischer Sprecher der Grünen in einer zentralen Position, um rentenpolitische Veränderungen voranzutreiben. Wieso tut er das also nicht? Bei seiner Bundestagsrede am 22.03.2024 (S. 20720) hat er seine Meinung preisgegeben. Er betonte zwar die Überzeugung der Fraktion, dass es eine Einbeziehung der Abgeordneten in die gRV geben soll, aber er äußerte seine persönlichen Bedenken, dieses Vorhaben anzugehen. Dabei lieferte er als Argument, dass es zu Hetze kommen würde, wegen „polemischen Medien wie der Bild-Zeitung, die im Grunde genommen ja als Geschäftsmodell haben, die parlamentarische Demokratie zu verunglimpfen“. Es werde nämlich, so Kurth, um die Unabhängigkeit des Mandats zu sichern, eine Zusatzversorgung notwendig sein. Er sei sich „ziemlich sicher, dass eine ganz üble Neiddebatte losbrechen wird, weil aufgrund dieser Zusatzversorgung, die dann notwendig wäre, die Höhe der gesetzlichen Rente weit übersteigen würde“.
Eine Zusatzversorgung (zusätzlich zur ersten Säule der gRV) für die Abgeordneten fordert auch die SRzG. Diese sollte aber maßvoll und angemessen sein. Ist wirklich die Unabhängigkeit des Mandats gefährdet, wenn die Altersvorsorge von Abgeordneten zukünftig nicht mehr so hoch ist wie bei ihrer heutigen Abgeordnetenpension? Derzeit bekommt ein Mitglied des Bundestages mit der durchschnittlichen Anzahl von acht Mandatsjahren 2.016,69€ pro Monat (10.083,47€/ Monat (Stand 2024) x 8 Jahre x 2,5%, Details hier), sobald er das Ruhestandsalter erreicht. Bei einer angenommenen Rest-Lebenserwartung von 20 Jahren entstehen für einen Abgeordneten, der direkt nach Ausscheiden aus dem Bundestag das Alter 67 erreicht hat, Pensionskosten von 484.005,60€. Alle Pensionen unterliegen der Dynamisierung, das heißt der Pensionsbetrag wird angepasst, wann immer die Diät erhöht wird. Da kein Altersversorgungsmodell so derart lukrativ ist, wie das heutige, könnte es schon sein, dass nach einer Reform der Gesamtbetrag etwas geringer sein wird. Verantwortungsvolle Politiker:innen werden ihr Mandat aber auch dann noch unabhängig ausüben. Für die SRzG bleibt Kurths Argumentation eine, die letztendlich zum Festhalten an Privilegien führt.
Es würde zweifellos zu weniger Unmut führen, wenn Abgeordnete im selben Boot säßen wie ihre Wählerschaft. In Deutschland fordern neben den meisten Parteien auch eine Vielzahl von Verbänden, z. B. DGB, SoVD, VdK, Der Paritätische, Volkssolidarität oder AWO, den Einbezug von MdB in die gRV. So schreibt der DGB in einer Stellungnahme: „Die Wirkung einer solchen Maßnahme für den sozialen Frieden und das Ansehen der Mitglieder des Deutschen Bundestages in der breiten Bevölkerung sollte nicht unterschätzt werden“.
Wer von außen auf Deutschland schaut, wundert sich, wie es sein kann, dass eine Forderung, die so viele Akteure vertreten, seit Jahr(zehnt)en nicht umgesetzt wird. Ein Grund dafür: Parteivertreter:innen, die sich nicht dafür einsetzen, dass den eigenen Forderungen Taten folgen.