Petition updateAbschaffung der AbgeordnetenpensionAbgeordnete rein in die gesetzliche Rentenversicherung: Vorbild Österreich
Stiftung für die Rechte zukünftiger GenerationenStuttgart, Germany
Nov 18, 2024

In Bezug auf eine solidarische Rentenreform können deutsche Abgeordnete viel von unserem Nachbarland Österreich lernen. Dort wurde das Sondersystem der Politiker:innen 1997 abgeschafft (Bundesbezügegesetz). Die Volksvertreter:innen zahlen seitdem in die allgemeine Sozialversicherung ein.

Wie kam es zu einer politischen Einigung auf ein Gesetz, das die Privilegien der Abgeordneten selbst betrifft? Der Prozess begann am 09.07.1996, als der Nationalrat eine unabhängige Expert:innenkommission beauftragte, eine Einkommenspyramide für alle politischen Funktionen zu erstellen. Danach gab es einen Kompromiss von SPÖ, ÖVP, Grünen und Liberalen (ohne die rechtspopulistische FPÖ), der unter anderem „die Abschaffung aller bezügerechtlichen Pensionen“ beinhaltete. Dem stenographischen Protokoll der 75. Sitzung des Nationalrates vom 15. Mai 1997 sind die zentralen Argumente zu entnehmen:

Für Helmut Kukacka (ÖVP) stand der Gerechtigkeits- und Gleichstellungsaspekt zwischen Politiker:innen und Bürger:innen im Vordergrund: „[Die Lösung] ist vielleicht nicht 100prozentig perfekt, enthält vielleicht noch manche kleine Ungerechtigkeit, aber ich meine, sie ist ein wichtiger Meilenstein zu einem objektiven, transparenten Bezügesystem, mit dem unvertretbare Systemfehler abgeschafft werden. Es wird so eine steuerliche und pensionsrechtliche Gleichstellung von Politikern und Bürgern geschaffen“ (S.121).

Der Abgeordnete und spätere Nationalratspräsident Dr. Andreas Khol (ÖVP) sah in der Abschaffung der Sonderrechte für Politiker:innen eine Möglichkeit, das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Abgeordneten zu stärken: „Wir meinen aber, dass diese Regelung insgesamt dem modernen Politikerbild gerechter wird. […] In der Bevölkerung soll die Meinung herrschen: Da gibt es Politiker, die arbeiten, da gibt es Politiker, die keine Sonderrechte haben, da gibt es Politiker, die sich für die Republik ins Zeug legen“ (S.56).

Der Abgeordnete Dr. Peter Kostelka (SPÖ) hob hervor: „Wenn künftig ein Abgeordneter zum Nationalrat aus dem Hohen Hause ausscheidet, ist der Bund sämtlicher Verpflichtungen diesem Abgeordneten gegenüber ledig.“ (S.42).

Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) sagte, dass Abgeordnete eine Vorbildfunktion haben: „Es ging uns vor allem darum, dass Politiker nicht irgendeinen automatischen Pensionsbezug haben, sondern dass Politiker und Politikerinnen mit gutem Beispiel vorangehen und Eigenverantwortung zeigen“ (S.48).

Welche Übergangsregeln gab es in Österreich? Nach 1997 bestanden zunächst das alte und neue System sowie Übergangsregelungen nebeneinander. All jene, die zum 31.07.1997 schon mindestens zehn Jahre als Abgeordnete im Nationalrat tätig waren, hatten auch für ihre zukünftigen Jahre Ansprüche auf die klassische „Politikerpension“ des alten Systems. Die anderen Abgeordneten konnten sich nach der Übergangsregelung zwischen einer „Teilpension“ nach dem alten System und dem neuen System für ihre zukünftigen Jahre im Parlament entscheiden. Neue Abgeordnete wurden seit dem Stichtag grundsätzlich nach dem neuen System [in Deutschland entspricht das der Rentenversicherung] abgesichert. Mittlerweile gibt es keine aktiven Abgeordneten mit Anspruch auf das alte Pensionsmodell mehr.

Das österreichische Vorbild zeigt, dass die Abschaffung der Abgeordnetenpension im politischen Alltag umsetzbar ist. Höchste Zeit, dass Deutschland dem Beispiel von Österreich folgt.

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