

Viele Verbände sprechen sich dafür aus, dass auch Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen – eben im Rahmen einer allgemeinen Erwerbstätigen- bzw. Bürgersicherung. Diese Forderung wird gebetsmühlenartig erhoben, seit Jahrzehnten. Aber so funktioniert das nicht. Die SRzG hat in den letzten Monaten mit vielen Abgeordneten gesprochen. Sie waren zugänglich für die Argumente; sie befürworten an sich ein solidarischen Rentensystem und sind guten Willens, eine Reform umzusetzen. Aber ein neues Gesetz zu schreiben, das die bisherige Altersversorgung (mit Übergangsfristen etc.) ablöst, ist nicht trivial. Wer weiß schon, welcher Spiegelstrich im Sozialgesetzbuch VI dafür zu ändern wäre? Ein normaler Abgeordneter jedenfalls nicht, so unsere Erfahrung der letzten Monate.
Wie ihr wisst hatten sich schon im Sommer 2021 eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten in einem gemeinsamen Vorstoß dafür ausgesprochen, den Sonderstatus der Abgeordneten bei der Altersvorsorge zu beenden. Sie hatten geschrieben:
„Wir, Abgeordnete der demokratischen Parteien im Deutschen Bundestag, fordern den nächsten Bundestag auf, eine Reform der Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete in Angriff zu nehmen. Die aktuelle Regelung der Altersentschädigung halten wir für nicht mehr zeitgemäß, sie trifft auf wenig Verständnis und Akzeptanz in der Bevölkerung. (...) Wir sind uns einig, dass der Deutsche Bundestag zu Beginn der kommenden 20. Wahlperiode eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einsetzen sollte, die einen Reformvorschlag erarbeitet.“
Die 20. Wahlperiode begann und lange Zeit passierte nichts. Unsere Petition hat Bewegung in die Sache gebracht. Es finden derzeit Gespräche von Abgeordneten mit Fachleuten statt.
Und das ist Euch zu verdanken, liebe Unterzeichner und Unterzeichnerinnen! Ohne die enorme Zahl von rund 150.000 Unterschriften hätten wir immer noch – nichts.
In Antworten auf die Petititon bekräftigten Herr Vogel (FDP), Frau Machalet (SPD) und Frau Haßelmann (Bündnisgrüne) immerhin ihre Skepsis gegenüber der Abgeordnetenpension, ohne jedoch bisher eine Alternative vorzulegen (alle Antworten, auch von Herrn Linnemann, CDU, findet man über der Petition bei "4 Antworten"). Natürlich ist Abgeordneten bewusst, dass sie mit einem Wechsel in ein System mit gesetzlicher Rente als erster Schicht (und einer Möglichkeit zur Privatvorsorge als zweiter Schicht) einen Teil ihrer finanziellen Privilegien abgeben würden – ganz egal wie das neue System aussieht. Bei vielen Abgeordneten gibt es trotzdem ein neuerwachtes Interesse am Thema und ein steigendes Bewusstsein, dass hier eine Reform nötig ist. Es gibt die realistische Chance, dass 2024 ein konkreter Gesetzesvorschlag zustande kommt. Jetzt gilt es nicht nachzulassen. Bitte teilen Sie diese Petition fleißig weiter. Im nächsten Jahr werden wir einen großen Schritt weiterkommen. Die Strategie dafür wird die SRzG Ihnen im Januar vorstellen.
Aber nun wünscht Ihnen die SRzG zunächst eine besinnliche Adventszeit und ein frohes Fest!