

Zwar fordern SPD und Bündnisgrüne, also zwei der drei Regierungsparteien, schon seit langem eine Erwerbstätigen- bzw. Bürgersicherung. Dass sie sich selbst sehr leicht zur Beitragszahlenden der gesetzlichen Rentenversicherung machen könnten, wird aber ausgeblendet. Deutschland kommt auf dem Weg zu einem solidarischen Altersversorgungssystem, in das alle einzahlen, seit Jahrzehnten nicht voran. Das liegt auch daran, dass nicht zwischen Kurzfrist- und Langfristzielen unterschieden wird. Auch wenn das finale Ziel sein muss, dass auch die zukünftige Beamtenschaft zu Beitragszahlenden gemacht wird, so sind doch Abgeordnete und Beamte unterschiedliche Berufsgruppen. Gegen die Abgeordnetenpension gibt es rechtliche Bedenken, die es so gegen die Beamtenpension nicht gibt. Das ist ein weiteres Argument, warum Abgeordnete vorangehen müssen und schnellstens das ungerechte Privileg der Abgeordnetenpension abschaffen sollten. Dem Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1975 zufolge haben Abgeordnete zwar Anspruch auf eine angemessene Entlohnung, diese bedeute jedoch „keine Annäherung an den herkömmlichen Aufbau eines Beamtengehalts und keine Abhängigkeit von der Gehaltsregelung, etwa in der Weise, dass sie unmittelbar oder mittelbar in Von-Hundert-Sätzen eines Beamtengehalts ausgedrückt wird.“ In einem Aufsatz mit dem Titel „Der Abgeordnete und sein Beruf. Eine kritische Auseinandersetzung mit folgenreichen Missdeutungen eines Urteils“ kommentierte der Berichterstatter des Diäten-Urteils, Willi Geiger: „Es gibt keine rechtlich vertretbare Argumentation, mit der man die finanzielle Ausstattung des Abgeordneten dem beamtenrechtlichen Gehalt oder der beamtenrechtlichen Versorgung angleichen oder auch nur annähern könnte.“
Um nicht falsch verstanden zu werden: Die Erwerbstätigenversicherung muss natürlich für alle, also auch für die Beamtenschaft, gelten. Das ist ein Gebot der Solidarität! Aber gegen die Abgeordnetenpension gibt es neben den politischen Argumenten zusätzlich auch noch rechtliche Bedenken, die es so derzeit gegen die Beamtenpension nicht gibt. Daher sollen in einem ersten Schritt die Abgeordneten und dann in einem zweiten Schritt die zukünftigen Beamten und Beamtinnen und alle anderen bisher ausgenommenen Gruppen einbezogen werden.