Stoppt das #Öffiverbot für Obdachlose im Pandemie-Winter!

Das Problem

Durch die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr trifft der kalte Winter vulnerable Personengruppen dieses Jahr mit zusätzlicher Härte. Wir von der Berliner Obdachlosenhilfe kämpfen täglich dafür vulnerablen Menschen den Zugang zum öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das #Öffiverbot schränkt diese fundamental ein und verwehrt Obdach- und Wohnungslosen genauso wie Personen ohne Papieren den Zugang zu lebensnotwendiger Mobilität und wärmenden Zufluchtsorten. 

Viele Menschen, die auf der Straße leben, Geflüchtete und andere Personen, besitzen keine gültigen Ausweisdokumente. Ein Identifikationsdokument ist jedoch notwendig, um eine vorhandene Impfung digital zu belegen oder überhaupt Schnelltests zu erhalten. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sind diese Personengruppen somit strukturell vom Zugang zu 3G und nun auch institutionell vom Zugang zu Mobilität ausgeschlossen.

Die 3G-Regel stellt für vulnerable Gruppen eine reale Lebensgefahr dar. Hier braucht es jetzt dringend eine Ausnahmeregelung, Herr Verkehrsminister Wissing, Herr Gesundheitsminister Lauterbach und Herr Sozialminister Heil!

Denn Menschen ohne Obdach oder festen Wohnsitz sind zum Überleben auf Mobilität angewiesen, beispielsweise um Notübernachtungen, zentral organisierte Essensausgaben oder rollende Arztpraxen zu erreichen, um zur Arbeit zu gehen oder Termine beim Bürgeramt wahrzunehmen. Bei Minusgraden bieten öffentliche Verkehrsmittel außerdem Schutzräume, die Menschen vor dem Kältetod retten. Erst kürzlich sind in Düsseldorf zwei Menschen auf der Straße erfroren.

Erschwerend hinzukommt, dass die neue Regelung zusätzliche Anlässe für Diskriminierung und gewaltvolle Übergriffe schafft. Gewaltkriminalität und Straftaten gegen Obdachlose hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Gerade in Berlin fällt auch das Kontroll- und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr regelmäßig durch übergriffiges und diskriminierendes Verhalten auf. Es gilt zu befürchten, dass sich diese Gesamtsituation durch die 3G-Regelung weiter verschärft.

In Berlin ist die Situation besonders kritisch, da 3G nun auch auf U- und S-Bahnhöfe ausgeweitet wurde. Nach erhöhtem Druck besserte der Senat noch einmal nach und ermöglicht den Betreiber*innen von Bahnhöfen Verkehrsflächen auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen auszuweisen, auf denen die 3G-Regel nicht gilt. Dennoch richtet sich die Regelung konkret gegen Obdachlose und wir verstehen nicht wie eine 3G-Regel speziell am Bahnsteig zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen soll.  

Wir begrüßen entschlossenes Handeln in Bezug auf die Pandemie und unterstützen alle Bemühungen der Eindämmung - nur müssen diese Regeln und Bemühungen Schutz für alle bieten können. Die jetzigen Regeln tun dies nicht.

Herr Verkehrsminister Volker Wissing, Herr Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Herr Sozialminister Hubertus Heil, wir fordern eine bundesweite 3G-Ausnahmeregelung für Obdachlose, Wohnungslose und Menschen ohne Papiere mit sofortiger Gültigkeit!

Für Berlin fordern wir die frisch ernannten Senatorinnen Bettina Jarasch für Verkehr, Ulrike Gote für Gesundheit und Katja Kipping für Soziales dazu auf, die 3G-Regelung am Bahnsteig sofort abzuschaffen!

Langfristig fordern wir zudem:

- verpflichtende Sensibilisierungstrainings im Umgang mit Obdachlosen für Sicherheitspersonal der Verkehrsbetreibenden - auch für Subunternehmen.

- eine Alternative zur Feststellung des Impfstatus von Menschen ohne offizielle Ausweisdokumente. Diese soll zusammen mit Trägern der Wohnungslosenhilfe erarbeitet werden.

Der Pandemie-Winter entbindet uns nicht von sozialer Verantwortung! Stoppt das #Öffiverbot JETZT!

Heinz von der Obdachlosenhilfe Berlin e.V.

Diese Petition hat 50.756 Unterschriften erreicht

Das Problem

Durch die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr trifft der kalte Winter vulnerable Personengruppen dieses Jahr mit zusätzlicher Härte. Wir von der Berliner Obdachlosenhilfe kämpfen täglich dafür vulnerablen Menschen den Zugang zum öffentlichen Leben zu ermöglichen. Das #Öffiverbot schränkt diese fundamental ein und verwehrt Obdach- und Wohnungslosen genauso wie Personen ohne Papieren den Zugang zu lebensnotwendiger Mobilität und wärmenden Zufluchtsorten. 

Viele Menschen, die auf der Straße leben, Geflüchtete und andere Personen, besitzen keine gültigen Ausweisdokumente. Ein Identifikationsdokument ist jedoch notwendig, um eine vorhandene Impfung digital zu belegen oder überhaupt Schnelltests zu erhalten. Mit Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes sind diese Personengruppen somit strukturell vom Zugang zu 3G und nun auch institutionell vom Zugang zu Mobilität ausgeschlossen.

Die 3G-Regel stellt für vulnerable Gruppen eine reale Lebensgefahr dar. Hier braucht es jetzt dringend eine Ausnahmeregelung, Herr Verkehrsminister Wissing, Herr Gesundheitsminister Lauterbach und Herr Sozialminister Heil!

Denn Menschen ohne Obdach oder festen Wohnsitz sind zum Überleben auf Mobilität angewiesen, beispielsweise um Notübernachtungen, zentral organisierte Essensausgaben oder rollende Arztpraxen zu erreichen, um zur Arbeit zu gehen oder Termine beim Bürgeramt wahrzunehmen. Bei Minusgraden bieten öffentliche Verkehrsmittel außerdem Schutzräume, die Menschen vor dem Kältetod retten. Erst kürzlich sind in Düsseldorf zwei Menschen auf der Straße erfroren.

Erschwerend hinzukommt, dass die neue Regelung zusätzliche Anlässe für Diskriminierung und gewaltvolle Übergriffe schafft. Gewaltkriminalität und Straftaten gegen Obdachlose hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Gerade in Berlin fällt auch das Kontroll- und Sicherheitspersonal im öffentlichen Nahverkehr regelmäßig durch übergriffiges und diskriminierendes Verhalten auf. Es gilt zu befürchten, dass sich diese Gesamtsituation durch die 3G-Regelung weiter verschärft.

In Berlin ist die Situation besonders kritisch, da 3G nun auch auf U- und S-Bahnhöfe ausgeweitet wurde. Nach erhöhtem Druck besserte der Senat noch einmal nach und ermöglicht den Betreiber*innen von Bahnhöfen Verkehrsflächen auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen auszuweisen, auf denen die 3G-Regel nicht gilt. Dennoch richtet sich die Regelung konkret gegen Obdachlose und wir verstehen nicht wie eine 3G-Regel speziell am Bahnsteig zur Eindämmung des Pandemiegeschehens beitragen soll.  

Wir begrüßen entschlossenes Handeln in Bezug auf die Pandemie und unterstützen alle Bemühungen der Eindämmung - nur müssen diese Regeln und Bemühungen Schutz für alle bieten können. Die jetzigen Regeln tun dies nicht.

Herr Verkehrsminister Volker Wissing, Herr Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Herr Sozialminister Hubertus Heil, wir fordern eine bundesweite 3G-Ausnahmeregelung für Obdachlose, Wohnungslose und Menschen ohne Papiere mit sofortiger Gültigkeit!

Für Berlin fordern wir die frisch ernannten Senatorinnen Bettina Jarasch für Verkehr, Ulrike Gote für Gesundheit und Katja Kipping für Soziales dazu auf, die 3G-Regelung am Bahnsteig sofort abzuschaffen!

Langfristig fordern wir zudem:

- verpflichtende Sensibilisierungstrainings im Umgang mit Obdachlosen für Sicherheitspersonal der Verkehrsbetreibenden - auch für Subunternehmen.

- eine Alternative zur Feststellung des Impfstatus von Menschen ohne offizielle Ausweisdokumente. Diese soll zusammen mit Trägern der Wohnungslosenhilfe erarbeitet werden.

Der Pandemie-Winter entbindet uns nicht von sozialer Verantwortung! Stoppt das #Öffiverbot JETZT!

Heinz von der Obdachlosenhilfe Berlin e.V.

Die Entscheidungsträger*innen

Wenke Christoph
Staatssekretärin für Integration und Soziales, Die Linke
Beantwortet
Noch der alte Senat hat Mitte Dezember 2021 beschlossen, dass Die Deutsche Bahn (S-Bahn) und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) auf ihren Bahnhöfen und Bahnsteigen Verkehrsflächen ausweisen können, auf denen keine 3G-Pflicht gilt. Gleich am Tag ihrer Ernennung am 21. Dezember 2021 hatte Senatorin Katja Kipping den Kontakt zu den Sicherheitschefs von Bahn und Verkehrsbetrieben gesucht, sich mit ihnen ausgetauscht und um Kulanz und einen maßvollen und sensiblen Umgang mit obdachlosen Menschen gebeten. Der Krisenstab der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich mit hohem Engagement darum gekümmert und Möglichkeiten geschaffen, um wohnungs- und obdachlosen Menschen niedrigschwelligen Zugang zu Tests und Impfungen anbieten zu können. Wohnungs- und Obdachlose können sich über die beschriebenen Möglichkeiten hinaus auch in zahlreichen Tagesangeboten, wie zum Beispiel der Berliner Stadtmission und im Tagestreff Hofbräuhaus testen lassen. Das Land Berlin stellt dafür umfangreich Testkits und teilweise auch Personal zur Verfügung. Zudem stehen die Teststellen mit Bürgertests zur Verfügung, wenn gemäß der Testverordnung des Bundes ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden kann. Es wäre begrüßenswert, wenn der Bund die Testverordnung dahingehend änderte, dass obdachlose Menschen einen Test auch ohne Vorlage eines Lichtbildausweises erhalten können. Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales entsendet mobile Impfteams in Einrichtungen, um die Impfung vor Ort zu ermöglichen und so den Zugang zur Impfung möglichst frei von Hürden zu gestalten. Darüber hinaus bestehen zahlreiche besondere Impfangebote für obdachlose Menschen: Malteser Ambulanz für Menschen (MMM, https://www.malteser.de/menschen-ohne-krankenversicherung.html) open.med Berlin (http://www.gesundheit-ein-menschenrecht.de/kontaktstellen/berlin/openmed-berlin Caritas Ambulanz (https://www.caritas-berlin.de/beratungundhilfe/berlin/wohnungsnot/medizinische-versorgung Impfaktionen an der Kältehilfeeinrichtung der Johanniter in der Ohlauer Straße: https://www.johanniter.de/spenden-stiften/projekte/gesundheit-soziales/kaeltehilfe-in-berlin/?utm_campaign=kaeltehilfe-berlin&utm_content=lvbb&utm_medium=redirect&utm_source=other (dienstags und donnerstags, 19.30-21 Uhr) Gesundheitsamt Mitte impft jeden Dienstag von 10 bis 12 Uhr in der Ambulanz der Berliner Stadtmission, Lehrter Straße 68 (https://www.berliner-stadtmission.de/ambulanz) Gangway bietet mit der Aktion „Piks im Park" unregelmäßig Impfaktionen im Görlitzer Park an Dabei geht es zum einen darum, Wohnungslosen das Erfüllen der 3G-Regel zu erleichtern, zum anderen muss aber auch sichergestellt werden, dass sie und die Beschäftigten von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe in den Schutz von Impfung und Test kommen. Der Ansatz des aufsuchenden Impfens und Testens ist sehr wichtig. Denn Angebote dort zu verorten, wo man sich ohnehin aufhält, wo es ein Gefühl von Wärme gibt, wo man vielleicht schon mal das eine oder andere Beratungsgespräch hatte, macht es vor allem für die Betroffenen leichter. Ein ernsthaftes Problem beim Zugang zu Tests - jenseits der Sonderangebote von und in Wohnungsloseneinrichtungen - besteht darin, dass bei den kostenlosen Bürgertests die Pflicht der Vorlage eines Lichtbildausweises besteht. Hier hat sich unsere Verwaltung bereits an das zuständige Bundesgesundheitsministerium gewandt und darum gebeten, dass für Wohnungslose davon Abstand genommen wird. Ich fasse noch einmal unsere Zielsetzung zusammen: Die Senatssozialverwaltung hat alles im Rahmen ihrer Möglichkeiten stehende in die Wege geleitet, um wohnungslosen Menschen den Zugang zu Impfungen und Tests zu erleichtern und bei den zuständigen Verkehrsunternehmen für Kulanz zu werben. Ich danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den vielen ehren- und hauptamtlich Helfenden in den Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe, die an verschiedenen Stellen in der Stadt und zum Teil bei mobilen Aktionen Impfungen sowie Beratungen anbieten. Besonders wichtig sind bei unserer praktischen Arbeit der Gesundheitsschutz und die Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Aus gutem Grund gibt es Orte, an denen 3G oder 2G herrscht. Diese Zutrittsregeln für Geimpfte und Genesene (2G) oder zusätzlich für Getestete (3G) dürfen für wohnungslose Menschen kein weiteres Ausschlusskriterium sein.
Volker Wissing
Bundesminister für Digitales und Verkehr
Hubertus Heil
Bundesminister für Arbeit und Soziales
Karl Lauterbach
Bundesminister für Gesundheit
Katja Kipping
MdB, DIE LINKE & ehem. Vorsitzende DIE LINKE

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Petition am 22. Dezember 2021 erstellt