
Die Verantwortlichen der Maskenaffäre wurden immer noch nicht für ihre Vergehen belangt und werden es wohl zukünftig auch nicht. Der Grund: Das derzeitige Gesetz zur Abgeordnetenbestechung ist schlichtweg unbrauchbar.
+++ Zeichnet jetzt die Petition „Abgeordnetenbestechung: bestrafen!“ +++
Trotz großer Empörung verpasste der Bundestag bisher die historische Chance, bessere Gesetze gegen Korruption zu beschließen. Eine wirksame Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung blieb aus. Das Problem: Auch offensichtliche Korruptionsfälle fallen nicht unter den definierten Straftatbestand.
Die Folge: Bestochene Politiker kommen davon!
Erst im letzten November hat das Oberlandesgericht München entschieden: Die Protagonisten der Maskenaffäre - Alfred Sauter (ehemals CSU) und Georg Nüßlein (CSU) - können nicht wegen Bestechlichkeit belangt werden.
Nächster Korruptionsskandal möglich
Weil ein ähnlicher Vorfall inakzeptabel ist, fordern wir eine sofortige Reform des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung (§ 108e Strafgesetzbuch)! In unserer Petition erläutern wir, wo genau die Probleme im aktuellen Gesetzestext liegen.
Unser Ziel: 150.000 Unterschriften!
Jetzt brauchen wir eure Unterstützung: Um gegenüber dem Bundestag ein starkes Signal zu setzen, muss unsere Bewegung weiter wachsen. Wir wollen 150.000 Unterschriften erreichen und die Petition dann dem Bundestag demonstrativ übergeben.
+++ Helft uns, dieses Ziel zu erreichen und unterschreibt hier die Petition! +++