Antwortschreiben der NLStBV am 11.05.2026 zu Antrag nach NUIG vom 18.5.26 erhalten

Am 11.05.26 habe ich ein Antwortschreiben der NLStBV auf meinen am 18.4.25 gestellten Antrag erhalten. Hierin werde ich daraufhin gewiesen, dass die Informationen nur zu meiner Verfügung bestimmt sind und nicht an Dritte weiterzugeben wären. (?!)
Auch deshalb werde ich nun u.a. einen Widerspruch gegen den Bescheid einreichen und noch einmal genauere Beweggründe dafür erfragen.
Ihr könnt uns unterstützen, indem ihr der NLStBV in Verden Fragen und Stellungnahmen zusendet oder einen Antrag nach dem UIG (Umweltinformationsgesetz) förmlich stellt.
Hierbei jedoch zunächst eventuelle Kosten erfragen.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Verden (NLStBV)
- Zentrale -
Bgm.-Münchmeyer-Str. 10
27283 Verden (Aller)
Telefon: +49 4231 9857-0
poststelle-VER@nlstbv.niedersachsen.de
Am 11.05.2026 fand außerdem die Ortsratssitzung in 28870 Posthausen mit einer Bürgersprechstunde statt. Hierbei betonten die Vertreter von alternativen Sanierungsmaßnahmen und der Baumrettung einmal deutlich, dass sie nicht gegen eine Sanierung des Teilabschnittes der L155 sind, sondern nach sinnvollen Alternativen suchen, um möglichst viele Bäume erhalten zu können.
Hierbei erhielten wir u.a. die bestätigende Information, dass bei Fällung der Bäume ein Großteil der Bäume nicht an Ort und Stelle wieder hingepflanzt wird und dass man noch nicht wisse, wo und in welchem Umfang Ausgleichsflächen entstehen würden.
Zudem wurde berichtet, man könne nicht sicher sagen, ob die Geschwindigkeit nicht auch auf 100 km/h erhöht würde (zurzeit 50 km/h und 30 km/h).
Da an dieser Straße viel Wild (auch Großwild wie Damwild, Schwarzwild, Rehe usw.) die Straße überquert, ist davon auszugehen, dass sich auch durch eine erhöhte Geschwindigkeit bei einer sanierten Fahrbahn die Wildunfälle auf diesem Streckenabschnitt in Zukunft häufen werden.
Eine Geschwindigkeitserhöhung wäre zudem auch für Kinder und vor allem ältere Personen ein Risiko, da es an diesem Streckenabschnitt nur einseitig einen Fußgängerweg gibt und die eine Seite zum Fußgängerweg etwas steil abfällt.