Antrag auf Informationszugang nach NUIG, gestellt am 18.4.2026 an die NLStBV

Am 18.4.2026 habe ich einen Antrag auf Informationszugang nach dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG) über die Sanierung der L155 (Abschnitt Posthausen – Allerdorf) an die NLStBV in Verden gestellt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit den Zugang zu den nachfolgend genannten Informationen und
Gutachten bezüglich der geplanten Sanierungsmaßnahmen an der L155 im Bereich 28870
Posthausen (Abschnitt Allerdorf bis Posthausen):
Das aktuelle Baugrundgutachten sowie den geotechnischen Bericht, welcher die
Bodenbeschaffenheit und Tragfähigkeit des Untergrunds im genannten Abschnitt
dokumentieren.
Außerdem die Entwurfsplanung inklusive der Begründung für die Wahl des aktuellen
Bauverfahrens und die Dokumente über eine etwaige Variantenuntersuchung, aus denen
hervorgeht, ob und mit welchem Ergebnis alternative Sanierungsverfahren (insbesondere
lastenverteilende Systeme wie Geozellen) zur Reduzierung von Eingriffen in den Wurzelraum
der straßennahen Bäume geprüft wurden sowie das baumpflegerische Gutachten bzw.
umweltfachlichen Beitrag, der die Sanierung auf den vorhandenen Baumbestand bewertet.
Begründung:
Bei den angefragten Unterlagen handelt es sich um Umweltinformationen gemäß § 2, Abs.3
NUIG, da sie Maßnahmen und Tätigkeiten betreffen, die sich auf die Umweltbestandteile
Boden, Landschaft und biologische Vielfalt (hier: Baumbestand an der L155) auswirken
können.
Das öffentliche Interesse an einer transparenten Prüfung baumerhaltener Alternativen
überwiegt etwaige Geheimhaltungsinteressen.
Ich bitte Sie um die Bereitstellung der Unterlagen in elektronischer Form per E-Mail. (...)"