Petition updateSolidarität mit Katalonien - für das Recht auf friedliche Selbstbestimmung!EuGH stellt Immunität der katalanischen Europa-Abgeordneten bis auf weiteres wieder her
Prof. Dr. Axel SchönbergerGermany
Jun 2, 2021

Nachdem die spanische Zentralregierung im Oktober 2017 die katalanische Regierung ohne hinreichende tatsächliche Rechtsgrundlage im spanischen Recht unter eklatantem Bruch organischen Rechts des spanischen Staates und unter massivem Verstoß gegen in internationalen Pakten der Vereinten Nationen für Spanien als zwingendes Recht festgelegte Menschenrechte für abgesetzt erklärt hatte, machten einige der durch diesen Staatsstreich entmachteten und von Spanien politisch verfolgten Regierungsmitglieder, unter ihnen der katalanische Präsident Carles Puigdemont, von ihrem Recht als Bürger der Europäischen Union Gebrauch, sich im Rahmen der Freizügigkeit in einem beliebigen Land der Europäischen Union aufzuhalten, und verlegten ihre ständigen Aufenthaltorte zunächst nach Belgien und nach Großbritannien. Dort standen sie der Justiz im Einklang mit den in Europa geltenden Rechtsnormen jederzeit zur Verfügung. Zu keinem Zeitpunkt waren sie vor der Justiz ‘geflohen’.

Wer dennoch die spanische Lüge, die Katalanen seien ‘vor der Justiz geflohen’, öffentlich wiederholt, wird sich seinerseits den Vorwurf ungerechtfertigter Diffamierung und vorsätzlicher Lüge gefallen lassen müssen, da zweifelsfrei feststeht und für jedermann erkennbar ist, daß eben dies nicht der Fall war und ist. Kein Bürger der Europäischen Union ist gezwungen, seinen Aufenthalt innerhalb der Union zu wechseln und sich in ein Land der Europäischen Union zu begeben, in dem er aus politischen Gründen juristisch verfolgt wird. Es ist zunächst ausreichend, der Justiz desjenigen Landes, in dem man sich ständig aufhält, zur Verfügung zu stehen. Die von Spanien aus politischen Gründen verfolgten Katalanen haben sich ausnahmslos immer aus freien Stücken belgischen und schottischen Gerichten gestellt. Allein das letztinstanzliche Urteil des zuständigen belgischen Gerichts im Falle des katalanischen Exil-Ministers Puig vom 7. Januar 2021 ist eine gewaltige juristische Ohrfeige für die spanische Justiz und den spanischen Staat und müßte an sich die Einleitung eines Verfahrens der Europäischen Union gegen Spanien auslösen.

In mehreren Fällen liegen mittlerweile rechtskräftige Urteile europäischer Gerichte vor, die eine Auslieferung katalanischer Politiker wegen des Vorwurfs des ‘Aufruhrs’ an Spanien, das entsprechende europäische Haftbefehle ausgestellt hatte, untersagen. Es handelt sich damit um im Bereich der europäischen Justiz abgeschlossene Verfahren. Als abgeschlossen gilt auch das Verfahren bezüglich des Vorwurfs der mißbräuchlichen Verwendung öffentlicher Gelder gegenüber dem katalanischen Exilpräsidenten Puigdemont, da Spanien seinerzeit auf eine Auslieferung durch Deutschland (vor einer abschließenden juristischen Klärung, ob diese überhaupt erfolgt wäre) verzichtet und den damaligen Europäischen Haftbefehl zurückgenommen hatte. Insofern spanische Richter dies ignorieren und weiterhin rechtsmißbräuchlich europäische Haftbefehle zu immer wieder denselben, in anderen Verfahren bereits abschließend geklärten Tatvorwürfen ausstellen, verstoßen sie gegen den juristischen Grundsatz ne bis in idem des (nicht nur) europäischen Rechts und mißbrauchen so das Instrument der Europäischen Haftbefehle. Erst kürzlich hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-665/20 PPU X ein eindeutiges Urteil gefällt, das von den aus politischen Gründen von der spanischen Justiz verfolgten Katalanen jederzeit als Präzedenzfall herangezogen werden kann.

«EuGH, Nr. 73/2021 : 29. April 2021
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-665/20 PPU
X (Mandat d’arrêt européen — Ne bis in idem)

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts

Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls für Handlungen gilt, die bereits Gegenstand einer früheren Verurteilung in einem Drittland waren.»

Obwohl ein belgisches Gericht letztinstanzlich festgestellt hatte, daß einen von Spanien politisch verfolgten katalanischen Exilminister in Spanien kein faires Verfahren erwarten würde und dies erkennbar auch für die drei katalanischen Abgeordneten des Europa-Parlaments galt und gilt, deren Immunität auf Antrag Spaniens aufgehoben werden sollte, stimmten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, darunter auch geschichtsvergessene deutsche Abgeordnete, die aus der deutschen Geschichte, zu der auch der entscheidende Beitrag des Dritten Reichs zur Verfolgung der Katalanen in Spanien gehört, keine Lehren gezogen zu haben scheinen, am 9. März 2021 dennoch für die Aufhebung der Immunität des katalanischen Exilpräsidenten Carles Puigdemont und seiner beiden Minister Prof. Dr. Clara Ponsatí und Toni Comín.

Auf Antrag der drei Katalanen hat der Europäische Gerichtshof — wohl erstmalig in einem solchen Fall — diesen Beschluß des Europäischen Parlaments am 2. Juni 2021 aufgehoben und die parlamentarische Immunität der drei katalanischen Europa-Abgeordneten vorläufig wiederhergestellt. Dies ist in der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ein einmaliger Fall. Olet enim toto in orbe terrarum fumus huius persecutionis!

«EuGH Nr. 91/2021 : 2. Juni 2021
Beschluss des Gerichts in der Rechtssache T-272/21 R
Puigdemont i Casamajó u.a. / Parlament

Le vice-président du Tribunal de l’Union européenne suspend provisoirement la levée de l’immunité parlementaire de MM. Carles Puigdemont i Casamajó et Antoni Comín i Oliveres ainsi que de Mme Clara Ponsatí i Obiols.»

[«Der Vizepräsident des Gerichts der Europäischen Union hat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität von Herrn Carles Puigdemont i Casamajó, Herrn Antoni Comín i Oliveres und Frau Clara Ponsatí i Obiols vorläufig ausgesetzt.»]

Der EuGH hat eine entsprechende Pressemitteilung in französischer und kastilischer Sprache veröffentlicht.

Es mag erschrecken, daß gerade in Deutschland die langjährige Verfolgung und Unterdrückung des katalanischen Volkes, die Verbrechen gegen die Menschheit, die Spanien unter Franco an dem katalanischen Volk in den unter spanischer Herrschaft stehenden Katalanischen Ländern (Balearen, Katalonien und Land València) verübte, und die massiven Verstöße Spaniens gegen sowohl kollektive Menschenrechte des katalanischen Volkes als auch gegen individuelle Menschenrechte vieler Katalanen seit 2017 großenteils schlichtweg ignoriert werden. Mit welchem Recht will Deutschland seine Stimme zur Verteidigung und Wahrung der Menschenrechte in anderen Staaten erheben, wenn es selbst mit zynischer Doppelmoral die massivsten Menschenrechtsverletzungen in Westeuropa seit Jahrzehnten schlichtweg ignoriert? Der (vorläufige) Beschluß des EuGH, die Immunität der drei von Spanien aus politischen Gründen verfolgten Abgeordneten des Europäischen Parlaments wiederherzustellen, beschämt all diejenigen Abgeordneten, die sich der Forderung Spaniens unter Preisgabe wesentlicher demokratischer und rechtsstaatlicher Grundsätze beugten und für die Aufhebung der parlamentarischen Immunität ihrer drei katalanischen Kollegen stimmten.

Mitten in Europa gibt es politische Gefangene, darunter ein gewählter Abgeordneter des Europäischen Parlaments, Dr. Oriol Junqueras, der trotz bestehender parlamentarischer Immunität von Spanien inhaftiert und ohne erkennbares Vorliegen eines Straftatbestandes zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde, und über dreitausend EU-Bürger, die von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union aus politischen Gründen straf- und zivilrechtlich verfolgt und geschädigt werden! Und Europa schweigt und sieht zu! Armes Europa! Wer schweigt, stimmt zu.

Copy link
WhatsApp
Facebook
Nextdoor
Email
X