Der Ausschuß für Recht und Menschenrechte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates übt in seinem jüngsten Bericht diplomatisch freundlich formulierte, in der Sache jedoch scharfe Kritik an der Türkei und Spanien:
«As regards Spain, the committee underlined its full respect for the Constitutional order of Spain. It recognised that the “mere expression of pro-independence views is not a ground for criminal prosecution”, but recalled that several senior Catalan politicians were prosecuted and eventually sentenced to long prison terms for sedition and other crimes, “inter alia for statements made in the exercise of their political mandates”, in support of the unconstitutional referendum on the independence of Catalonia in October 2017.
The committee called on the Spanish authorities to reform the criminal provisions on rebellion and sedition in such a way that they “cannot be interpreted so as to undo the decriminalisation of the organisation of an illegal referendum” in 2005 or lead to “disproportionate sanctions for non-violent transgressions”, to “consider pardoning or otherwise release” from prison the Catalan politicians convicted for their role in the organisation of the unconstitutional referendum and the related peaceful mass demonstrations, to “consider dropping extradition proceedings against Catalan politicians living abroad who are wanted on the same grounds” and to “drop the remaining prosecutions also of the lower-ranking officials involved in the 2017 unconstitutional referendum”.
The authorities should also refrain from requiring the detained Catalan politicians to disown “their deeply held political opinions” in exchange for a more favourable prison regime or a chance of pardon; they may however be “required to undertake to pursue their political objectives without recourse to illegal means”. The Committee underlined its respect for the independence of the Spanish tribunals to solve pending appeals, respecting as well the right to appeal to the European Court of Human Rights in due course.
The adopted draft resolution is scheduled to be debated by the Parliamentary Assembly during its next plenary part-Session (21-24 June 2021).» (Quelle).
Übersetzung:
«Was Spanien betrifft, so unterstrich der Ausschuss seinen vollen Respekt für die verfassungsmäßige Ordnung Spaniens. Er erkannte an, daß die "bloße Äußerung von die Unabhängigkeit befürwortenden Ansichten kein Grund für eine strafrechtliche Verfolgung ist", erinnerte aber daran, daß mehrere hochrangige katalanische Politiker wegen Aufwiegelung und anderer Straftaten, "unter anderem für Äußerungen in Ausübung ihres politischen Mandats", zur Unterstützung des verfassungswidrigen Referendums über die Unabhängigkeit Kataloniens im Oktober 2017 verfolgt und schließlich zu langen Haftstrafen verurteilt wurden.
Der Ausschuß forderte die spanischen Behörden auf, die strafrechtlichen Bestimmungen über Rebellion und Aufruhr so zu reformieren, daß sie "nicht so ausgelegt werden können, daß sie die Entkriminalisierung der Organisation eines illegalen Referendums" im Jahr 2005 rückgängig machen oder zu "unverhältnismäßigen Sanktionen für gewaltlose Übertretungen" führen, die Begnadigung oder anderweitige Freilassung" der katalanischen Politiker zu erwägen, die für ihre Rolle bei der Organisation des verfassungswidrigen Referendums und der damit verbundenen friedlichen Massendemonstrationen verurteilt wurden, die Einstellung der Auslieferungsverfahren gegen im Ausland lebende katalanische Politiker, die aus denselben Gründen gesucht werden, in Erwägung zu ziehen" und die verbleibenden Strafverfolgungen auch gegen die am verfassungswidrigen Referendum von 2017 beteiligten Beamten niedrigerer Ränge einzustellen".
Die Behörden sollten auch davon absehen, von den inhaftierten katalanischen Politikern zu verlangen, daß sie "ihre tief verwurzelten politischen Ansichten" im Austausch für ein günstigeres Haftregime oder eine Chance auf Begnadigung verleugnen; von ihnen kann jedoch verlangt werden, "sich zu verpflichten, ihre politischen Ziele ohne Rückgriff auf illegale Mittel zu verfolgen". Das Komitee unterstrich seinen Respekt für die Unabhängigkeit der spanischen Gerichte bei der Lösung anhängiger Rechtsstreitigkeiten und respektierte auch das Recht, zu gegebener Zeit den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen.
Der angenommene Resolutionsentwurf soll von der Parlamentarischen Versammlung während ihrer nächsten Plenartagung (21.-24. Juni 2021) erörtert werden.»
In der Hauptsache bleibt auch die von Pedro Sánchez geführte spanische Zentralregierung unversöhnlich hart und zeigt sich nicht verhandlungs- und dialogbereit. Das Menschenrecht des katalanischen Volkes auf Selbstbestimmung, das Teil der spanischen Rechtsordnung und für Spanien zwingendes Recht ist, will sie nach nach wie vor nicht anerkennen. Es scheint, daß der am 21. Mai 2021 neugewählte katalanische Präsident Pere Aragonès, der erste katalanische Präsident der Partei Esquerra Republicana seit achtzig Jahren und 132. Präsident der Generalitat de Catalunya, derzeit mehr an einem Straferlaß für die politischen Gefangenen als an einer kraftvollen Fortführung des Unabhängigkeitsprozesses interessiert sei, was der spanischen Zentralregierung entgegenkommt, auch wenn er in seinen Reden immer wieder betont, für die staatliche Unabhängigkeit der katalanischen Nation in Form einer Republik einzutreten. Sein Vorgänger Lluís Companys i Jover wurde im Oktober 1940 von den spanischen Faschisten hingerichtet, an die ihn Deutschland, das die Unterdrückung des katalanischen Volkes durch Spanien nicht nur während des Nationalsozialismus, sondern auch nach 1945 unterstützte und duldete, ausgeliefert hatte.