🔔 Update 14: LG Stendal - Urteil rechtskräftig – SCHUFA zieht Berufung zurück
Das Urteil des LG Stendal ist rechtskräftig:
Die SCHUFA nahm ihre Berufung vor dem OLG Naumburg noch in der mündlichen Verhandlung zurück.
👉 Hintergrund:
Das OLG Naumburg hatte klar signalisiert, dass es die Linie des LG Stendal bestätigen würde. Damit stand ein weiteres Oberlandesgerichtsurteil gegen die Speicherpraxis der SCHUFA bevor. Um dies zu verhindern – und die eigene Argumentation einer „Mindermeinung“ zu retten – zog die SCHUFA zurück.
💡 Brisant:
Obwohl beim BGH ein Verfahren anhängig ist, hat das OLG Naumburg in der mündlichen Verhandlung unmissverständlich erkennen lassen, dass es die Linie des LG Stendal bestätigen würde. Für die SCHUFA war das ein schwerer Schlag – denn nur durch den Rückzug der Berufung konnte sie ein weiteres eindeutiges OLG-Urteil gegen ihre Speicherpraxis verhindern
📌 Auch in Halle unterlegen:
Am 25.09.2025 verlor die SCHUFA vor dem Amtsgericht Halle. Das Gericht folgte ebenfalls der Linie des LG Stendal.
Der Versuch der SCHUFA, die Urteilsverkündung bis nach der BGH-Verhandlung am 06.11.2025 zu verschieben, wurde abgelehnt – das Urteil wird noch vor der BGH-Entscheidung verkündet.
🚨 Genug ist genug! 🚨
Wer seine Schulden beglichen hat, darf nicht noch jahrelang von der SCHUFA bestraft werden.
Unsere Forderungen:
✅ Erledigte Einträge nach spätestens 6 Monaten löschen
✅ Gesetzlich verbindliche Fristen statt willkürlicher Praxis
✅ Effektive Durchsetzung der DSGVO-Rechte (Art. 6 & 17)
💥 Jetzt ist die Politik am Zug – aber ohne öffentlichen Druck passiert nichts!
👉 Unterstütze die Petition, teile sie mit anderen und fordere mit uns eine faire Neuregelung der Speicherpraxis!