📌 Update 10: SCHUFA-finanzierte Studie empfiehlt kürzere Speicherfristen für erledigte Einträge
Am 9. Oktober 2024 veröffentlichte die SCHUFA Holding AG eine eigene Pressemitteilung zur von ihr beauftragten und finanzierten Studie „Mehr Teilhabe am Kreditmarkt ermöglichen – was kann die SCHUFA dazu beitragen?“. Erstellt wurde die Untersuchung vom unabhängigen Institut für Finanzdienstleistungen e. V. (iff) in Hamburg. Die Ergebnisse sind bemerkenswert – denn sie bestätigen in einem zentralen Punkt die Forderung unserer Petition:
🔗 Zur Petition: www.change.org/Stopp-Schufa
🔹Zentrale Empfehlung der Studie: Löschung erledigter Einträge nach sechs Monaten
Die Wissenschaftler:innen des iff fordern eine deutliche Verkürzung der bisherigen Speicherdauer für erledigte Negativeinträge. In der offiziellen Pressemitteilung der SCHUFA heißt es dazu wörtlich:
„Eine Empfehlung des iff ist es, die Speicherfrist für erledigte Zahlungsstörungen von 36 auf sechs Monate zu verkürzen. Dies würde nach Ansicht des iff den Zugang zu Finanzierungen erleichtern.“
(Quelle: Pressemitteilung der SCHUFA vom 09.10.2024)
Auch im Studienbericht selbst wird diese Forderung eindeutig erhoben. Auf Seite 50 heißt es:
„Bezüglich erledigter Forderungen fordern Wissenschaft, Verbraucherschutzorganisationen und Schuldnerberatungsstellen seit langem, dass die erledigten Zahlungsausfälle entweder sofort nach der Erledigung oder spätestens sechs Monate nach dem Erledigungszeitpunkt gelöscht werden […].“
(Quelle: iff-Studie, S. 50)
🔹 Ein Widerspruch zur SCHUFA-Praxis
Trotz dieser eindeutigen Empfehlung ihrer eigenen Studienpartner lehnt die SCHUFA eine Verkürzung der Speicherfrist ab und verteidigt die bisherige Dreijahrespraxis. Damit steht sie im offenen Widerspruch zu der von ihr selbst beauftragten wissenschaftlichen Einschätzung.
🔹 Unsere Forderung: Gesetzliche Begrenzung der Speicherfrist
Diese wissenschaftlich fundierte Empfehlung macht klar: Eine Löschfrist von sechs Monaten nach Erledigung ist nicht nur sachlich gerechtfertigt, sondern notwendig für mehr Teilhabe, Fairness und Datenschutz. Wir fordern:
Eine gesetzliche Begrenzung der Speicherfrist auf maximal 6 Monate für erledigte Negativmerkmale,
Eine Stärkung der Rechte betroffener Verbraucher:innen,
Ein Ende der langjährigen Ausgrenzung durch veraltete Daten.
✊ Unterstützt die Petition – für Teilhabe, Transparenz und Datenschutz!
Wenn sogar eine SCHUFA-finanzierte Studie klare Änderungen empfiehlt, darf die Politik nicht länger zögern. Jetzt ist die Zeit, Verbraucherrechte zu stärken.
👉 Hier unterschreiben: www.change.org/Stopp-Schufa