Petition updateSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 Monaten🔥 Update #6 – 360 Unterstützer*innen! LG Aachen & Leipzig folgen dem OLG Köln – Schufa unter Druck
Patrick R.Germany
May 2, 2025

🔥 Update #6 – 360 Unterstützer*innen! LG Aachen & Leipzig folgen dem OLG Köln – Schufa unter Druck
18.04.2025

Ein riesiges Dankeschön – wir sind inzwischen 360 Unterstützer*innen!
Gemeinsam bringen wir das Thema Speicherpraxis der SCHUFA weiter in die Öffentlichkeit und sorgen für politischen Druck. Und die Entwicklungen überschlagen sich:

 
⚖️ Weitere Gerichte folgen dem OLG Köln
Nach dem richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Köln (Az. 15 U 249/24) erklären nun auch das Landgericht Aachen und das Landgericht Leipzig die dreijährige Speicherung erledigter Forderungen durch die SCHUFA für unzulässig.

Sie alle bestätigen:
🔹 Eine pauschale Speicherung ohne Einzelfallabwägung verletzt die DSGVO.
🔹 Die Rechtsprechung des EuGH vom 07.12.2023 (C-26/22, C-64/22) ist dabei zwingend zu berücksichtigen.

 
⚠️ Skandalöser Umgang der SCHUFA mit dem Urteil
Obwohl das Urteil des OLG Köln öffentlich ist, stellt die SCHUFA es als angebliche "Mindermeinung" dar. Sie verweist auf „180 andere Urteile“, die angeblich die Speicherpraxis stützen – verschweigt dabei aber, dass ein Großteil davon:

– vor den EuGH-Urteilen von Dezember 2023 erging,
– oder die EuGH-Rechtsprechung nicht ausreichend gewürdigt hat.

Noch brisanter:
Wie inzwischen öffentlich bekannt wurde, versuchte die SCHUFA sogar, das OLG-Urteil durch einen außergerichtlichen Vergleich zu verhindern – offenbar unter Umgehung der Rechtsvertretung des Klägers.

🗨️ Der Klägeranwalt spricht von einem

„klar rechtswidrigen Verhalten“
und einem
„justiziellen Skandal“.
 
📄 Was das OLG Köln entschieden hat
Erledigte Negativeinträge müssen sofort gelöscht werden
Die dreijährige Speicherung ist rechtswidrig und unverhältnismäßig
Die SCHUFA wurde zu immateriellem Schadensersatz (1.040,50 € plus Zinsen) verurteilt – u. a. wegen der rufscherenden Wirkung des Eintrags
 
🧑‍⚖️ Berufsrechtlich heikel: Kontaktaufnahme ohne Anwalt
Der direkte Kontakt der SCHUFA zum Kläger – ohne dessen Anwalt – stellt laut Juristen einen klaren Verstoß gegen § 12 BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) dar.
➡️ Solche Umgehungsversuche sind nicht nur unethisch, sondern berufsrechtlich unzulässig.

 
📢 Fazit: Der Druck steigt – jetzt dranbleiben!
Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich.
Die Argumentation der SCHUFA wackelt.
Der Versuch, unliebsame Urteile zu verhindern, ist gescheitert.
Aber: Das Urteil des OLG Köln ist noch nicht rechtskräftig – die Revision steht bevor.

Deshalb ist jetzt der richtige Moment, um den öffentlichen Druck zu erhöhen.

👉 Teile die Petition! Sprich mit Freundinnen, Journalistinnen, Politiker*innen.

🔗 Hier geht’s zur Petition: www.change.org/Stopp-Schufa

Für echte Datenschutzgerechtigkeit. Für ein Ende der Stigmatisierung durch veraltete Einträge. Für überfällige Transparenz.

Danke für 360 Stimmen – wir machen weiter!

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