Petition updateSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 MonatenUpdate 7: Rückfallquote der SCHUFA – wissenschaftlich unhaltbar, rechtlich unzulässig
Patrick R.Germany
May 23, 2025

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
wir möchten euch heute über eine zentrale neue Erkenntnis informieren, die das Herzstück der SCHUFA-Verteidigungsstrategie grundlegend erschüttert: die Rückfallquote von 5–6 % bei ehemals überschuldeten Personen ist weder empirisch belegt noch rechtlich haltbar. Unsere jüngste Analyse – gestützt auf hochrelevante Primärquellen – zeigt:

🔍 1. Kein Rückfalltrend – sondern neue Erstbetroffenheit
Laut SCHUFA-Verbraucherumfrage (03/2024) und Statistischem Bundesamt (01/2025) sind es primär neue Gruppen – Geringverdiener, Solo-Selbstständige, Alleinerziehende –, die von Überschuldung betroffen sind. Die sogenannte Rückfallgruppe spielt statistisch kaum eine Rolle.

📉 2. SCHUFA-Daten widersprechen SCHUFA-These
Die SCHUFA selbst räumt in ihrer Publikation „Schulden-Irrtümer“ ein: Überschuldung entsteht meist durch Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Scheidung – also systemische Ereignisse, nicht wiederkehrende Fehlentscheidungen. Die eigene Kommunikation steht somit im Widerspruch zur Rückfallargumentation.

📚 3. Sozialwissenschaftliche Studien: Keine Rückfallquote nachweisbar – wissenschaftlich unhaltbar

Die SCHUFA behauptet, ehemalige Schuldner seien besonders rückfallgefährdet – angeblich mit einem „achtfach erhöhten Risiko“ und einer Rückfallquote von 5–6 % innerhalb von drei Jahren nach Erledigung. Diese Aussage dient als zentrales Argument zur Rechtfertigung der dreijährigen Datenspeicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Doch eine genaue Prüfung zeigt: Diese Rückfallquote ist frei erfunden.

🔬 a) Keine externe, nachvollziehbare Datengrundlage:
In den umfassenden sozialwissenschaftlichen iff-Überschuldungsreports der Jahre 2017 bis 2023, erstellt vom renommierten Institut für Finanzdienstleistungen (iff Hamburg), findet sich in keinem einzigen Bericht eine Rückfallquote oder ein Indikator für signifikante Rückfälligkeit. Die Daten beruhen auf zehntausenden realen Schuldnerfällen aus der Beratungspraxis – also der mit Abstand verlässlichsten Erhebungsbasis in Deutschland.

📉 b) Empirische Entwicklung zeigt das Gegenteil:
Die iff-Berichte dokumentieren über Jahre hinweg eine rückläufige oder stabile Zahl überschuldeter Personen.
Beispiele:

2022: niedrigster Stand seit 2004 mit 6,16 Mio. Fällen,
2023: weiterer Rückgang bei mittlerer Schuldensumme,
2021–2023: keine Wiederholungstat-Kategorie erfasst.


🔎 c) Verfehlte Kausalität und methodische Intransparenz:
Die SCHUFA hat weder die Methodik noch die Rohdaten ihrer Rückfallquote veröffentlicht. Es ist somit nicht überprüfbar, auf welcher Datengrundlage und mit welchen Kriterien sie ihre Behauptung erhebt – ein klarer Verstoß gegen das Transparenz- und Rechenschaftsgebot aus Art. 5 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 DSGVO.

⚖️ d) Gerichtliche und wissenschaftliche Bewertung fehlt:
In keinem Urteil, keiner wissenschaftlich anerkannten Studie wird diese Quote als objektive Bewertungsgrundlage anerkannt. Im Gegenteil: In einem aktuellen Hinweisbeschluss des LG Berlin II (Az. 30 O 207/24, vom 30.01.2025) wird ausdrücklich klargestellt, dass nicht dokumentierte Rückfallstatistiken in datenschutzrechtlichen Verfahren unverwertbar sind.

📌 Fazit:
Die SCHUFA-Rückfallquote ist eine nicht belegbare Hypothese, die weder von der Wissenschaft noch von der Rechtsprechung getragen wird. Sie widerspricht allen verfügbaren empirischen Daten und erfüllt nicht die Anforderungen der DSGVO an Rechenschaftspflicht, Transparenz und Datenminimierung. Ihre Verwendung ist daher nicht nur faktisch falsch, sondern auch rechtlich unzulässig.

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🔗  www.change.org/Stopp-Schufa

Vielen Dank für eure großartige Unterstützung!

Quellen:
Statista (November 2024): Überschuldete Privatpersonen in Deutschland bis 2024

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/166338/umfrage/anzahl-der-schuldner-in-deutschland-seit-2004/

iff-Überschuldungsreport 2021, S. 2

https://www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsreport-ergebnisse/

iff-Überschuldungsreports 2017–2023

https://www.iff-hamburg.de/ueberschuldungsreport-ergebnisse/

Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 036 vom 29.01.2025

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/01/PD25_036_63.html

SCHUFA-Verbraucherumfrage März 2024

https://www.schufa.de/newsroom/pressemitteilungen/inflation-deutschland-2024-umfrage/

SCHUFA Kreditkompass 2024 (Pressemitteilung vom 12.11.2024)

https://www.schufa.de/newsroom/finanzen/buy-now-pay-later-boom-kleinkrediten/

SCHUFA: Schulden-Irrtümer – Aufklärung

https://www.schufa.de/newsroom/finanzen/schulden-irrtuemer-aufklaerung/


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