Patrick R.Germany
Dec 18, 2025

🔴 Bundesgerichtshof zur SCHUFA-Speicherpraxis

BGH verlangt Einzelfallprüfung – pauschale 3-Jahres-Speicherung weiter hochumstritten

Heute hat der Bundesgerichtshof (BGH) sein mit Spannung erwartetes Urteil zur umstrittenen Speicherpraxis der SCHUFA verkündet (Revision gegen das Urteil des OLG Köln).

⚖️ Was hat der BGH entschieden?

Der BGH hat keine starre Löschfrist (z. B. 6 Monate) festgelegt, zugleich aber klargestellt, dass:

  • jede Speicherung erledigter Forderungen eine konkrete Einzelfallabwägung erfordert
  • pauschale Speicherfristen unzulässig sind, wenn sie ohne Prüfung der individuellen Situation angewendet werden
  • der von der SCHUFA herangezogene Code of Conduct lediglich eine Leitlinie, aber keine automatische Rechtfertigung darstellt


Das Verfahren wurde zur erneuten Entscheidung an das OLG Köln zurückverwiesen, das nun die konkreten Umstände des Einzelfalls umfassend würdigen muss.


❗ Was bedeutet das für Betroffene?

Das Urteil ist kein Freibrief für die SCHUFA. Im Gegenteil:

👉 Wer seit Jahren wirtschaftlich stabil ist

👉 wer alte Einträge aus Zeiten von Arbeitslosigkeit oder Krankheit hat

👉 wer durch SCHUFA-Einträge konkret geschädigt wird (z. B. keine Wohnung, kein Kredit, keine medizinische Versorgung)

hat sehr gute Argumente, eine weitere Speicherung als unverhältnismäßig und rechtswidrig anzugreifen.

📌 Wichtiger Kontext, den der BGH nicht entschieden hat

  • Der BGH hat nicht bestätigt, dass 36 Monate Speicherung „immer zulässig“ sind.
  • Er hat keine Rückfallvermutung als Tatsache anerkannt.
  • Er hat die Verantwortung für eine echte Interessenabwägung ausdrücklich betont.

Gerade diese Einzelfallabwägung wird in der Praxis von Auskunfteien jedoch regelmäßig unterlassen oder nur pauschal behauptet.

⚠️ Auffälliges Verhalten der SCHUFA

Parallel dazu zeigt sich ein klares Muster:

In mehreren Verfahren hat die SCHUFA kurz vor kritischen Entscheidungen Vergleiche angeboten oder Berufungen zurückgenommen
So etwa am 23.09.2025 vor dem OLG Naumburg, das der pauschalen 3-Jahres-Speicherung kritisch gegenüberstand

Das deutet darauf hin, dass selbst die SCHUFA weiß, wie angreifbar ihre Speicherpraxis ist.

✊ Warum diese Petition weiterhin wichtig ist

Das heutige Urteil zeigt:

👉 Ohne politischen Druck und klare gesetzliche Vorgaben wird sich nichts ändern.

Wir fordern weiterhin:

  • klare gesetzliche Löschfristen für erledigte Forderungen
  • eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher:innen
  • eine wirksame Kontrolle von Wirtschaftsauskunfteien


Die Entscheidung des BGH macht deutlich:

Die pauschale Speicherpraxis steht rechtlich auf wackeligen Füßen – jetzt braucht es den nächsten Schritt.

📣 Bitte teilt diese Petition weiter.

Nur mit öffentlichem Druck können wir erreichen, dass Verbraucherrechte gegenüber privatwirtschaftlichen Auskunfteien endlich durchgesetzt werden.

👉 Zur Petition: https://www.change.org/Stopp-Schufa

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