Petition updateSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 MonatenEntscheidung des Bundesgerichtshofs zur SCHUFA-Speicherpraxis steht unmittelbar bevor
Patrick R.Germany
Dec 15, 2025

🔴 Petition-Update (15.12.2025)
Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur SCHUFA-Speicherpraxis steht unmittelbar bevor
Am 18.12.2025 um 08:45 Uhr wird der Bundesgerichtshof (BGH) sein Urteil zur umstrittenen Speicherpraxis der SCHUFA verkünden. Damit steht eine grundsätzliche Klärung an, ob erledigte Forderungen weiterhin pauschal 36 Monate gespeichert werden dürfen – oder ob eine deutlich kürzere Speicherfrist (z. B. 6 Monate) geboten ist.

Diese Entscheidung betrifft hunderttausende Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland.

 
❗ Fehlende Transparenz der SCHUFA
Die SCHUFA legt weiterhin keinen erkennbaren Wert auf Transparenz:

Kritische Kommentare auf Social-Media-Kanälen werden gelöscht
Nutzer, die sachlich nachfragen, werden blockiert
Eine öffentliche inhaltliche Auseinandersetzung mit berechtigter Kritik findet nicht statt
Eine Auskunftei, deren Bewertungen maßgeblich über Kredite, Wohnungen, Energieverträge und sogar medizinische Versorgung (Kredite/Ratenzahlung für Zahnersatz o.ä.) mitentscheiden, darf sich dieser öffentlichen Verantwortung nicht entziehen.

 
📊 564.000 Betroffene – trotz Zahlung
Nach eigenen Angaben der SCHUFA betrifft die 36-monatige Speicherfrist rund 564.000 Personen.

Diese Menschen haben eines gemeinsam:

ihre Forderungen sind ausgeglichen
sie haben ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllt
sie haben sich korrekt und verantwortungsvoll verhalten
Trotzdem werden sie weiterhin bis zu drei Jahre lang mit negativen Merkmalen belastet.

 
⚖️ Eklatanter Wertungswiderspruch: Zahlung wird schlechter behandelt als Insolvenz
Hier zeigt sich ein nicht zu rechtfertigender Wertungswiderspruch:

🔹 Erledigte Forderung (bezahlt):
→ Speicherung 36 Monate
🔹 Insolvenz mit Restschuldbefreiung
(Schulden in vielen Fällen nicht beglichen):
→ Löschung nach 6 Monaten
Das bedeutet:

Wer zahlt, wird länger sanktioniert als jemand, dessen Schulden endgültig erlassen wurden.
Dieser Unterschied ist weder sachlich noch datenschutzrechtlich erklärbar und widerspricht sowohl dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als auch dem Rehabilitationsgedanken.

 
📉 Behauptetes „10-fach höheres Ausfallrisiko“ – ohne Offenlegung
Die SCHUFA rechtfertigt die 36-monatige Speicherung mit der Behauptung, die Betroffenen wiesen ein „rund zehnfach höheres Ausfallrisiko“ auf.

Faktisch gilt jedoch:

Die zugrunde liegende Studie wurde nie veröffentlicht
Die verwendeten Daten sind nicht einsehbar (wurden sogar vernichtet - aussage der Schufa in einer Gerichtsverhandlung)
Methodik, Zeitraum, Vergleichsgruppen und Annahmen sind unbekannt
Eine unabhängige wissenschaftliche Überprüfung ist unmöglich
Eine pauschale Grundrechtsbelastung von über einer halben Million Menschen darf nicht auf einer nicht überprüfbaren internen Behauptung beruhen.

 
📊 Quantitative Einordnung der SCHUFA-Angaben
(Berechnung ausschließlich auf Basis von SCHUFA-eigenen Zahlen)

1️⃣ Ausgangsdaten (laut SCHUFA)
Gesamtzahl erfasster Verbraucher: 69.000.000
Betroffene mit erledigten Forderungen und 36-monatiger Speicherung: 564.000
Behauptete Rückfallquote: 5–6 % innerhalb von 3 Jahren
Erstmalig negativ auffällige Personen Q1/2025: 160.000
(+13 % gegenüber dem Vorjahresquartal)
 
2️⃣ Absolute Zahl der behaupteten „Rückfälle“
5 % von 564.000 = 28.200 Personen
6 % von 564.000 = 33.840 Personen
➡️ Behaupteter Rückfallbereich:
28.200–33.840 Personen in drei Jahren

 
3️⃣ Relation zur Gesamtzahl der Verbraucher
28.200 Personen = 0,0409 %
33.840 Personen = 0,0490 %
➡️ Selbst im ungünstigsten Fall betrifft dies weniger als 0,05 % aller Verbraucher.

Über 99,95 % der Verbraucher gehören selbst nach SCHUFA-Logik nicht zu diesem behaupteten Risikokreis.
 
4️⃣ Erstauffällige Verbraucher über drei Jahre (konservativ korrigiert)
Hochrechnung:
160.000 × 4 × 3 = 1.920.000 Personen
Konservativer Abschlag (−15 %, da 2025 überdurchschnittlich):
−288.000
➡️ Korrigierter Wert:
≈ 1.632.000 erstmalig auffällige Verbraucher in drei Jahren

 
5️⃣ Vergleich: Rückfälle vs. Erstauffällige (3-Jahres-Zeitraum)
Kategorie
Anzahl
Erstauffällige Verbraucher (−15 %)
≈ 1.632.000
Behauptete Rückfälle erledigter Forderungen
28.200–33.840
➡️ Erstauffällige treten damit rund 48- bis 58-mal häufiger auf als die behaupteten Rückfälle.

 
6️⃣ Zwingende rechnerische Konsequenz
Selbst bei vollständiger Akzeptanz der SCHUFA-Zahlen gilt:

Das Hauptrisiko entsteht durch erstmalige Zahlungsstörungen
Nicht durch Verbraucher mit erledigten Forderungen
Dennoch werden 564.000 zahlungswillige und -fähige Personen pauschal 36 Monate gespeichert
Über 94 % dieser Gruppe werden selbst nach SCHUFA-Logik nicht rückfällig
 
7️⃣ Mathematisch nicht haltbarer Schluss
Die SCHUFA rechtfertigt eine dreijährige Grundrechtsbelastung für 564.000 Menschen, um rechnerisch:

➡️ maximal 0,05 % der Gesamtverbraucher abzudecken.

Das ist:

statistisch unverhältnismäßig
datenschutzrechtlich nicht erforderlich
ungeeignet, das reale Überschuldungsrisiko abzubilden
unvereinbar mit Datenminimierung und Zweckbindung
 
🎯 Klarer Rechenbefund
Die pauschale 36-monatige Speicherung erledigter Forderungen ist selbst auf Grundlage der SCHUFA-eigenen Zahlen weder notwendig noch verhältnismäßig.
Eine Speicherfrist von 6 Monaten würde das behauptete Restrisiko rechnerisch ebenso erfassen – ohne hunderttausende Verbraucher dauerhaft zu benachteiligen.
 
🎯 Unsere Forderung bleibt klar
Löschung erledigter Forderungen spätestens nach 6 Monaten
Gleichbehandlung mit der Restschuldbefreiung
Transparente, überprüfbare und datenschutzkonforme Kriterien
Einzelfallbezogene Abwägung statt pauschaler Bestrafung
 
⏳ Jetzt ist der entscheidende Moment
Mit der anstehenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs am 18.12.2025 ist klar:

👉 Es geht nicht um Einzelfälle
👉 Es geht um hunderttausende Betroffene
👉 Es geht um Fairness, Transparenz und Datenschutz

Danke an alle, die diese Petition unterstützen und weitertragen.
Der öffentliche Druck wirkt – und wird jetzt dringender denn je.

➡️ Bitte teilt diese Petition weiterhin!
Zeigt, dass einer Auskunftei als privatwirtschaftlichem Unternehmen klare Grenzen gesetzt werden müssen.
Wir brauchen mehr Transparenz, mehr Kontrolle und mehr Schutz für Verbraucher-Daten.

👉 https://www.change.org/Stopp-Schufa


📣 Das ist unverhältnismäßig, intransparent und rechtsstaatlich nicht vertretbar.

Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für Fairness, Transparenz und Verbraucherschutz.

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