Petition updateSchluss mit ungerechter SCHUFA-Praxis für erledigte Forderungen / Löschung nach 6 MonatenBundesgerichtshof (BGH) wird am 18. Dezember 2025 um 8:45 Uhr sein Urteil verkünden
Patrick R.Germany
Nov 7, 2025

📢 Update zur Petition – Faktencheck zum BGH-Verfahren (Az. I ZR 97/25)


Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 18. Dezember 2025 um 8:45 Uhr sein Urteil zur dreijährigen Speicherung erledigter Forderungen durch die SCHUFA verkünden.
Es geht um die Frage, ob diese Praxis mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der EuGH-Rechtsprechung vom 7. Dezember 2023 vereinbar ist.

Laut SCHUFA-Sprecherin Tanja Panhans hätten Personen auch nach Begleichung ihrer Schulden ein „mindestens zehnfach höheres Risiko, erneut in Zahlungsschwierigkeiten zu geraten“.
Doch die eigenen Daten der SCHUFA sprechen eine andere Sprache:

Nur 564 000 Personen (0,82 % aller Verbraucher) haben überhaupt erledigte Forderungseinträge.
Selbst bei einer angenommenen Rückfallquote von 5–6 % betrifft das nur 28 000–34 000 Rückfälle in 3 Jahren.
Im gleichen Zeitraum entstehen geschätzt weit über über 1 Millionen neue Erstfälle – also Menschen, die zuvor völlig unauffällig waren.


➡️ Fazit: Das Risiko liegt nicht bei denjenigen, die ihre Schulden beglichen haben, sondern bei der stetig wachsenden Zahl neu betroffener Verbraucherinnen und Verbraucher.

Eine pauschale Speicherung über 36 Monate lässt sich damit weder empirisch noch datenschutzrechtlich rechtfertigen.


Am 18. Dezember 2025 entscheidet der BGH, ob die Praxis der SCHUFA gegen die DSGVO und die Grundrechte auf Datenschutz und faire Bonitätsbewertung verstößt.

#BGH #SCHUFA #DSGVO #Verbraucherschutz #Datenschutz #Transparenz #FaktenstattMythen

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