Petition updateRettet den Volksentscheid!Eine Machtfrage vor Gericht: Volk oder Parlament? Es ist spannend.
Manfred BrandtGermany
26 Aug 2016
Am Mittwoch wurde vor dem Verfassungsgericht verhandelt, ob unser Volksbegehren “Rettet den Volksentscheid” zulässig ist. Der vorsitzende Richter Friedrich-Joachim Mehmel brachte es auf den Punkt: “Im Kern geht es um das Verhältnis zwischen direkter und repräsentativer Demokratie.” Mit der Klage versucht der Hamburger Senat im Auftrag der regierenden Parteien, die Vormachtstellung der Bürgerschaft (dem Hamburger Landesparlament) gegenüber den Wählerinnen und Wählern zu erhalten, und zwar, wenn es um die Hoheit über Volksabstimmungen und die Änderung der Verfassung und des Wahl- und Abstimmungsrechts geht. In beiden Bereichen wollen wir die Bürgerschaft durch unser Volksbegehren auf Augenhöhe mit uns Bürgerinnen und Bürgern bringen. Unser Vorschlag, dass Verfassungsänderungen erst mit Zustimmung durch eine Volksabstimmung gültig werden, war dann auch der wichtigste inhaltlich verhandelte Punkt. Wir sehen ihn im Einklang mit dem Grundgesetz, das in Artikel 20 sagt: “Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt.” Verhandelt wurden auch zwei weitere Punkte. Erstens, ob die Überarbeitung am Gesetzentwurf, die wir nach Bemängelung durch Senatsjuristen vorgenommen haben, im zulässigen Rahmen waren. Hier gibt es schon mal Entwarnung, was richtig gut ist. Denn damit wird die Zwickmühle, in die uns der Senat bringen wollte, verhindert: Ohne Überarbeitung sei die Vorlage verfassungswidrig – mit Überarbeitung sei das Gesetz wegen der Überarbeitung nicht mehr zulässig. Zweitens, ob unsere Gesetzesvorlage zu unterschiedliche Punkte enthält, das sogenannte Kopplungsverbot. Für uns ist aber ganz klar, dass unsere Gesetzesvorlage die direkte Demokratie in Hamburg nur als ganzes Paket absichern kann. Schneidet man einen Teil heraus, wird es immer wieder Angriffspunkte geben, wie bei der Einführung des Bürgerschaftsreferendums jüngst wieder sehr deutlich wurde. Am 13. Oktober verkünden die Richter ihre Entscheidung über die Zulässigkeit unseres Volksbegehrens “Rettet den Volksentscheid”. Dann werden wir erfahren, ob die Hamburgerinnen und Hamburger das Machtverhältnis von Parlament und Volk wieder geraderücken können. Wir sind zuversichtlich und bereiten die Unterschriftensammlung vor. Bitte unterstützen Sie uns bei diesem Kampf und helfen Sie uns mit einer Spende, den wunderbaren Einsatz unserer Anwälte am Verhandlungstag zu bezahlen. Dr. Antje Wittmann und Prof. Arne Pautsch kommen uns bei den Honoraren schon sehr entgegen, ganz ohne geht es aber nicht. Unser Konto für Ihre Spende: Mehr Demokratie e.V. Trägerkreis Hamburg Bank: GLS Bank IBAN: DE67 4306 0967 0040 2000 01 BIC: GENODEM1GLS Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. Sie erhalten die Zuwendungsbescheinigung Anfang nächsten Jahres. Oder spenden Sie online über unsere Homepage: https://www.rettetdenvolksentscheid.de/wordpress/spenden/ Vielen Dank und herzliche Grüße aus Hamburg! Ihr Manfred Brandt
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