Reisefreiheit für Musiker - Pernambuco schützen


Reisefreiheit für Musiker - Pernambuco schützen
The Issue
Reisen kann für Musiker mit Saiteninstrumenten bald schwierig werden und mit hohen bürokratischen Aufwänden verbunden sein.
Das Risiko, daß Instrumente an Grenzen beschlagnahmt werden oder nicht rechtzeitig zum Gig eintreffen steigt.
Im November 2025 soll Pernambuk-Holz von Cites Anhang II auf Cites Anhang I verschoben werden; Reisen mit Musikinstrumenten die aus Pernambuk hergestellt sind (faktisch alle klassichen Bögen für Streichinstrumente) brauchen dann Herkunftsnachweise und müssen bei jedem Grenzübertritt angemeldet und gestempelt werden.
Wir fordern:
- Pernambuk-Holz auf auf Cites Anhang II zu belassen
oder
- Spielfertige Musikinstrumente von sämtlichen Reisebeschränkungen zu befreien sofern kein Handel damit getrieben wird.
Im Detail:
Pernambuk ist eine gefährdete Holzart die im Atlantischen Regenwald an der Ostküste Brasiliens beheimatet ist. Sie ist vor allem wegen der Abholzung des Regenwaldes seit dem 18. Jh. zur Gewinnung von Farmland bedroht. Bis ins 20. Jh. hinein wurde Pernambuk ebenso zur Gewinnung von Farbstoff abgebaut.
Die Verwendung von Pernambuk im Musikinstrumentenbau ist gering aber entscheidend. Wegen seiner ausserordentlichen mechanischen und klanglichen Eigenschaften wird Pernambuk seit dem 18. Jh. im Bogenbau für Streichinstrumente eingesetzt, erst in jüngster Zeit gelingt es die Eigenschaften auch durch künstliche Materialien wie Carbonverbundstoffe zu erreichen.
Hersteller von Musikinstrumenten (IPCI Deutschland) engagieren sich seit langem für die Erhaltung von Pernambuk und dessen Wiederaufforstung für den Musikinstrumentenbau. Meist familiäre Handwerksbetriebe nehmen schon jetzt den bürokratischen Mehraufwand bereitwillig in Kauf.
Seit den 1970er Jahren bemüht sich die Bundesregierung, zusammen mit den Regierungen vieler anderer Länder, ueber das CITES-Abkommen, den grenzüberschreitenden Verkehr und den Handel mit bedrohten Arten und daraus hergestellten Produkten zu kontrollieren und so bedrohte und gefährdete Arten zu schützen. Dieses Vorgehen unterstützen wir prinzipiell.
Pernambuk ist bereits heute im CITES Anhang II aufgeführt. Hersteller und Händler müssen umfangreichen Dokumentationspflichen über die Herkunft ihrer Rohstoffe nachkommen. Das Reisen mit Instrumenten die Pernambuk verarbeiten ist weitestgehend problemlos möglich.
Brasilien hat im Juni 2025 vorgeschlagen Pernambuk auf den CITES Anhang I zu verschieben. Das bedeutet aufwändige Bürokratische Prozeduren bei internationalen Reisen mit Musikinstrumenten auch für Individuen. Was für professionelle Orchester sicher noch leistbar scheint ist für Individuen, kleine Bands, Amateurorchester schwer leistbar.
Die Gefahr, dass bei Missverständnissen oder bürokratischen Fehlern Instumente beschlagnahmt oder länger als erwartet einbehalten werden steigt.
Daher fordern wir von der Bundesregierung und deren Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Klima- und Naturschutz und nukleare Sicherheit auf der Cites-Konferenz im November 2025 gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Mehr noch: Instrumente die von Musikern über Grenzen gebracht werden um sie zu spielen sollten generell nicht von Hindernissen gleichwelcher Art blockiert werden, selbst dann wenn sie in Teilen aus bedrohten Arten hergestellt wurden.
Wie passt das mit dem Artenschutz zusammen?
- Die Hersteller von Musikinstrumenten mit ihrem geringen Materialverbrauch waren und sind für die Bedrohung der Arten nicht verantwortlich und gehen allein schon aus Eigeninteresse bewusst mit der Situation um.
- insbes. Hölzer fuer Musikinstrumente müssen Jahrzehnte gelagert werden um die notwendigen klanglichen Eigenschaften zu entwickeln sie werden oft erst vom Handwerker der naechsten Generation verbaut. Ein Handel der schnelle Gewinne verspricht ist so hinreichend unwahrscheinlich.
- Musik, wie auch Sprache, ist elementarer Bestandteil der Menschlichen Natur und Kultur. Musiker und Instrument sind 2 Seiten der selben Einheit. Im täeglichen Dialog beider entsteht menschlicher Ausdruck als Mehrwert für das Individum und die Gemeinschaft. Wir halten diese Tatsache für so elementar, dass sie, im Kontext der anderen genannten Punkte schwerer wiegen muss als die bürokratischen Auswirkungen eines in der Sache richtigen Artenschutzes. Das müssen wir besser hinbekommen denn ohne Musizieren geht uns die Emotion verloren.
- Der gewerbliche Handel freilich soll von der Ausnahme unberührt bleiben.
8
The Issue
Reisen kann für Musiker mit Saiteninstrumenten bald schwierig werden und mit hohen bürokratischen Aufwänden verbunden sein.
Das Risiko, daß Instrumente an Grenzen beschlagnahmt werden oder nicht rechtzeitig zum Gig eintreffen steigt.
Im November 2025 soll Pernambuk-Holz von Cites Anhang II auf Cites Anhang I verschoben werden; Reisen mit Musikinstrumenten die aus Pernambuk hergestellt sind (faktisch alle klassichen Bögen für Streichinstrumente) brauchen dann Herkunftsnachweise und müssen bei jedem Grenzübertritt angemeldet und gestempelt werden.
Wir fordern:
- Pernambuk-Holz auf auf Cites Anhang II zu belassen
oder
- Spielfertige Musikinstrumente von sämtlichen Reisebeschränkungen zu befreien sofern kein Handel damit getrieben wird.
Im Detail:
Pernambuk ist eine gefährdete Holzart die im Atlantischen Regenwald an der Ostküste Brasiliens beheimatet ist. Sie ist vor allem wegen der Abholzung des Regenwaldes seit dem 18. Jh. zur Gewinnung von Farmland bedroht. Bis ins 20. Jh. hinein wurde Pernambuk ebenso zur Gewinnung von Farbstoff abgebaut.
Die Verwendung von Pernambuk im Musikinstrumentenbau ist gering aber entscheidend. Wegen seiner ausserordentlichen mechanischen und klanglichen Eigenschaften wird Pernambuk seit dem 18. Jh. im Bogenbau für Streichinstrumente eingesetzt, erst in jüngster Zeit gelingt es die Eigenschaften auch durch künstliche Materialien wie Carbonverbundstoffe zu erreichen.
Hersteller von Musikinstrumenten (IPCI Deutschland) engagieren sich seit langem für die Erhaltung von Pernambuk und dessen Wiederaufforstung für den Musikinstrumentenbau. Meist familiäre Handwerksbetriebe nehmen schon jetzt den bürokratischen Mehraufwand bereitwillig in Kauf.
Seit den 1970er Jahren bemüht sich die Bundesregierung, zusammen mit den Regierungen vieler anderer Länder, ueber das CITES-Abkommen, den grenzüberschreitenden Verkehr und den Handel mit bedrohten Arten und daraus hergestellten Produkten zu kontrollieren und so bedrohte und gefährdete Arten zu schützen. Dieses Vorgehen unterstützen wir prinzipiell.
Pernambuk ist bereits heute im CITES Anhang II aufgeführt. Hersteller und Händler müssen umfangreichen Dokumentationspflichen über die Herkunft ihrer Rohstoffe nachkommen. Das Reisen mit Instrumenten die Pernambuk verarbeiten ist weitestgehend problemlos möglich.
Brasilien hat im Juni 2025 vorgeschlagen Pernambuk auf den CITES Anhang I zu verschieben. Das bedeutet aufwändige Bürokratische Prozeduren bei internationalen Reisen mit Musikinstrumenten auch für Individuen. Was für professionelle Orchester sicher noch leistbar scheint ist für Individuen, kleine Bands, Amateurorchester schwer leistbar.
Die Gefahr, dass bei Missverständnissen oder bürokratischen Fehlern Instumente beschlagnahmt oder länger als erwartet einbehalten werden steigt.
Daher fordern wir von der Bundesregierung und deren Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Klima- und Naturschutz und nukleare Sicherheit auf der Cites-Konferenz im November 2025 gegen diesen Vorschlag zu stimmen.
Mehr noch: Instrumente die von Musikern über Grenzen gebracht werden um sie zu spielen sollten generell nicht von Hindernissen gleichwelcher Art blockiert werden, selbst dann wenn sie in Teilen aus bedrohten Arten hergestellt wurden.
Wie passt das mit dem Artenschutz zusammen?
- Die Hersteller von Musikinstrumenten mit ihrem geringen Materialverbrauch waren und sind für die Bedrohung der Arten nicht verantwortlich und gehen allein schon aus Eigeninteresse bewusst mit der Situation um.
- insbes. Hölzer fuer Musikinstrumente müssen Jahrzehnte gelagert werden um die notwendigen klanglichen Eigenschaften zu entwickeln sie werden oft erst vom Handwerker der naechsten Generation verbaut. Ein Handel der schnelle Gewinne verspricht ist so hinreichend unwahrscheinlich.
- Musik, wie auch Sprache, ist elementarer Bestandteil der Menschlichen Natur und Kultur. Musiker und Instrument sind 2 Seiten der selben Einheit. Im täeglichen Dialog beider entsteht menschlicher Ausdruck als Mehrwert für das Individum und die Gemeinschaft. Wir halten diese Tatsache für so elementar, dass sie, im Kontext der anderen genannten Punkte schwerer wiegen muss als die bürokratischen Auswirkungen eines in der Sache richtigen Artenschutzes. Das müssen wir besser hinbekommen denn ohne Musizieren geht uns die Emotion verloren.
- Der gewerbliche Handel freilich soll von der Ausnahme unberührt bleiben.
8
Share this petition
Petition created on 9 September 2025