Petition updateWir Eltern kämpfen für den Sorbisch-Unterricht unserer Kinder!Minister Baaske`s Antworten aus dem Landtag zur geplanten Sorben-/Wenden Schulverordnung
Kathleen KomolkaGermany
Mar 4, 2017
In der Fragestunde des Brandenburger Landtags am 02.03.2017 äußerte sich Bildungsminister Günter Baaske (SPD) zur geplanten Änderung der Verordnung zum sorbisch- bzw. bilingualen Unterricht. Zuvor wurden Fragen von den Abgeordneten Frau Kerstin Kircheis und Frau Sylvia Lehmann (beide SPD-Fraktion) im Landtag eingebracht. Fragen, auf deren Beantwortung auch wir gespannt warten und deren Beantwortung der Minister nicht gerecht wird. So ist die Frage der Abgeordneten Kircheis nach der Notwendigkeit noch immer nicht plausibel und nachvollziehbar beantwortet. Eine Berufung auf die internen Treffen der AG reichen eben nicht! Auch auf die Frage zu den Folgen der Verordnung bleibt der Bildungsminister mit dem Verweis auf ausstehende Stellungnahmen ebenfalls eine klare Antwort schuldig, OBWOHL DIESE FRAGE IM SORBENRAT VOM 21.02.2017 VON VIELEN SEITEN KLAR, EINDRINGLICH UND KONSEQUENT BEANTWORTET WURDE! Die gegebenen Antworten empfinden wir, die Eltern der von der geplanten Verordnung betroffenen Kinder, als absolut nicht zufriedenstellend! Doch überzeugen Sie sich selbst und bilden sich eine eigene Meinung! Die Fragen und Antworten werden im Folgenden wiedergegeben und auch den Link zum Mitschnitt der Fragestunde der Landtagsdebatte vom 02.03.2017 möchten wir nicht schuldig bleiben: Frau Abgeordnete Kerstin Kircheis fragt: „Aus aktuellen Medienberichten war zu erfahren, dass die Landesregierung plant, künftig an Grundschulen nur noch dann sorbisch unterrichten zu lassen, wenn mindestens zwölf Kinder einer Jahrgangsstufe an diesem Unterricht teilnehmen. Damit droht dem Sprachunterricht das Aus in vielen Grundschulen in der Lausitz. Deshalb frage ich die Landesregierung: Welche Notwendigkeit besteht für sie, die Schülerzahlen für den Sprachunterricht so drastisch erhöhen?“ Die Abgeordnete Frau Sylvia Lehmann fragt: „Zum sorbischen/wendischen Unterricht in Brandenburg soll eine neue Verordnung in Kraft treten. Eckpunkte dieser Verordnung hätten die Folge, so der Sorbenrat, dass zukünftig der Sorbisch- und Witaj-Unterricht nicht mehr Weiterführung finden kann. Die verordnete Mindestanzahl von zwölf Schülerinnen und Schülern nährt die Befürchtung, dass in Orten wie zum Beispiel Spremberg, Lieberose oder Lübbenau in Zukunft der Sorbischunterricht komplett wegfallen könnte. Ich frage die Landesregierung: Wie schätzt sie die Folgen der Verordnung für den sorbischen/wendischen Unterricht in Südbrandenburg ein?“ Bildungsminister Günter Baaske beantwortet beide Fragen zusammen: „Es geht um den Entwurf der zu überarbeitenden Sorben/Wenden Schulverordnung und diese Sorben/Wenden Schulverordnung soll überholt werden. Wir hatten ja ein Thema, nämlich den bilingualen Unterricht hier schon öfter diskutiert. Dazu ist am 21.04.2016, am 27.06.2016 und am 13.01.2017 in der AG für sorbisch-wendische Bildungsangelegenheiten diskutiert worden. In der AG sind wir, das MBJS, da ist der MBJK drin, da ist der Rat für sorbisch-wendische Bildungsangelegenheiten drin, das WITAJ-Sprachzentrum und die Stadt Cottbus, sowie die Domowina. Diese AG hat am 13.01.(2017) mir den Entwurf, den ich bis dahin ja gar nicht kenne, das ist ja alles auf Arbeitsebene, zusammen mit den schriftlichen Stellungnahmen von den Vertretern dieser Arbeitsgemeinschaft vorzulegen. Danach wird es eine Diskussion geben, bei mir im Haus, wenn die Stellungnahmen eingegangen sind, die eigentlich jetzt schon da sein sollten. Ein paar Vertreter haben jetzt nochmal um Fristverlängerung gebeten, bis Ende März, es sei denen gewährt, um dann entsprechend ein Papier zu haben, dass dann weiter diskutiert werden kann. Es geht im wesentlichen, wenn ich das richtig verstanden habe, jetzt darum wie und wann und wo werden Lerngruppen errichtet werden können? Zweitens: Wie groß sind die? Dann wird es darum gehen, welche Regelungen haben wir für den bilingualen Unterricht? Und es wird auch über den Jahrgangsübergreifenden Unterricht gehen. Die Endfassung wird im Fachausschuss diskutiert werden und natürlich auch dem Rat für die Angelegenheiten der Sorben und Wenden zum Benehmen vorgelegt. Dann schauen wir nochmal drauf und ich bin mir sicher, dass wir unter der übergeordneten Ziele, dass muss man ja sagen, des Minderheitenschutzes auf der einen Seite aber auch dessen, was unterrichtsorganisatorisch machbar und denkbar ist auf der anderen Seite, eine Entscheidung fällen werden, die sehr verlässlich für die Zukunft des sorbisch-wendischen Bildungsangebotes ist und wir werden das gegebenenfalls nochmal mit mir oder den Mitgliedern des Rates diskutieren, oder den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft diskutieren oder meine Kollegen werden das diskutieren. Aber zunächst einmal brauche ich die Stellungnahmen, die Ende März da sein sollen und dann werden wir uns dazu benehmen.“ Nachfrage dazu der Abgeordneten Kerstin Kircheis: „Nun ist ja die Beauftragte der Sorben und Wenden Angelegenheiten im Ministerium im MWFK angesiedelt. Ist denn sichergestellt, dass auch sie ihr abschließendes Votum geben kann, oder ist das eine reine Sache des Bildungsministeriums?“ Dazu antwortet Bildungsminister Günter Baaske: „Da das eine Verordnung ist, werden wir wohl auf sie zurückgreifen, ja.“ Am Mikro 2 gibt es auch noch Fragen von der Abgeordneten Frau Kathrin Danneberg (Die Linke): „Wir haben letztens mit dem Sorbenrat zusammen gesessen in Guben und es ist dort auch prinzipiell geklärt worden, dass das Brauchtum der Sorben und Wenden natürlich nicht nur immer eine Frage der Schule sein darf, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe angesehen werden soll und muss. Aber eines steht fest, die sorbische Sprache ist natürlich ein ganz wesentlicher Punkt und am Ende ist es so: Es ist ja ein Rechtsanspruch der Kinder. Würden Sie mir da beipflichten?“ Bildungsminister Baaske antwortet darauf: „Ja, wie Schule überhaupt.“ Zum Mitschnitt der zitierten Landtagsdebatte geht es hier: http://media-stream-pmd.rbb-online.de/content/f5bd2592-1f8d-4d63-a7ac-df4177394ace_ca0fe052-e5c3-40fa-8446-c25f192eef0e.mp4 (Es handelt sich hierbei um den zweiten Redebeitrag, der circa bei 5 Minuten und 10 Sekunden der Rubrik Fragestunde beginnt). Liebe Frau Kircheis, liebe Frau Lehmann und liebe Frau Dannenberg, wir danken Ihnen für die wohlformulierten und weitsichtigen Fragen und bitten um Ihre Unterstützung unsere Elternrechte für unsere sorbischen Kinder zu wahren. Unsere Schutzwürdigen Rechte als hochrangige Rechtsgüter zu respektieren und unseren Rechtsanspruch auf Beschulung und Förderung unserer Kinder in unserer sorbischen/wendischen Sprache weiterhin zu schützen!
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