Missbrauchsopfer: Stellt die Strafverfolgung gegen die Khachaturyan Schwestern ein!

Missbrauchsopfer: Stellt die Strafverfolgung gegen die Khachaturyan Schwestern ein!

Startdatum
2. Juli 2019
Petition an
Alexander Bastyrkin (Vorsitzender des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation)
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Vor kurzem wurden drei Schwestern in Russland gemäß Artikel 105, Absatz 2 aufgrund von - "Mord folgend einer Verschwörung durch mehrere Personen" angeklagt. Die Untersuchung des Falles bestätigte, dass die Mädchen über Jahre hinweg systematisch sexuell und körperlich missbraucht wurden und in einer von Gewalt geprägten Umgebung aufwuchsen. Sollte die Anklage in Kraft treten, verurteilt sie drei Mädchen, die ohnehin bereits ihr Leben lang schweren Missbrauch erlitten haben, zu bis zu 20 Jahren Haft. Das nur, weil sie sich weigerten, weiterhin Schläge und Vergewaltigung in Kauf zu nehmen.

Wir fordern daher den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses der Russischen Föderation, Alexander Bastyrkin, dazu auf, diesen Fall persönlich zu übernehmen und die vorliegende Anklage gegen die drei Schwestern aufzuheben. Stattdessen sollten die Verstorbenen posthum anklagt werden.

Hintergrund:

1. Gemäß des Supreme Courts Präzedenzfalls gelten "Selbstverteidigungsgesetze in Situationen, in denen das Begehen eines Verbrechens von längerem und anhaltenden Charakter ist, wie beispielsweise in Fällen unrechtmäßiger Inhaftierung, Geiselnahme oder Folter".

Da in diesem Fall im Laufe der Untersuchung mehrere Beweise über langjährige Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt festgestellt wurden, sollte die rechtmäßige Entscheidung folgendermaßen aussehen: Der Vater, Khachaturyan, sollte posthum angeklagt werden. Die Anklage gegen seine Töchter MUSS aufgehoben werden, da ihre Handlungen ganz klar von Selbstverteidigung gegen den anhaltenden Missbrauch durch den Vater zeugen.

2. Die Behörden qualifizierten den Akt als Verschwörung, obwohl keinerlei Beweise für ein planmäßiges Vorgehen der drei Schwestern gegen den Vater vorliegen. 

Kristina rannte in das Zimmer ihres Vaters, weil sie den Eindruck hatte, dass er ihre Schwestern vergewaltigte. Sie versuchte ihn mit Pfefferspray außer Gefecht zu setzen, scheiterte jedoch(wie der Autopsiebericht zeigt). Es gab keinen Plan für ihr Handeln. Danach lief sie in die Lobby des Mehrfamilienhauses und stand einfach nur dort. Dies wird durch die Beweise und Zeugnisse der beiden anderen Schwestern bestätigt. Kristina's Anwaltsantrag, die Anklage gegen sie aufzuheben, wurde jedoch abgelehnt.

Maria, die jüngste der Schwestern, wurde von den gerichtlich gestellten Psychiater*innen als zum Zeitpunkt des Mordes „geistig geschwächt und verwirrt“  angesehen. Das heißt, sie war sich den Auswirkungen und Folgen ihres Handelns nicht bewusst.

Folglich ist keine Gruppenkriminalität, geschweige denn eine Verschwörung der drei Schwestern gegen den Vater nachzuweisen.

Wir fordern, dass die Behörden Artikel 37 des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation befolgen. Dieser sichert allen Bürgern das Recht zu, ihr Leben, sowie ihre körperliche Unversehrtheit vor Missbrauch und Gewalt zu schützen!

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