

Liebe Freunde und Freundinnen meiner/unserer Petition,
vielen Dank für die vielen Unterzeichnern/Unterzeichnerinnen. Wir sind jetzt bereits über 77.000!! Lasst uns aber noch viele mehr werden!
Sonst wird sich nichts grundlegend zu mehr gesellschaftlichen Teilhabemöglichkeitenfür die Ärmsten ergeben.
Das was groß als bedeutendste Sozialrefomr "Das Bürgergeld" angekündig wird, erweist sich zumindest für Rentner/innen und Rentner als große Farce und Trippelschritt!
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-buergergeld.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Es ist zwar begrüßenswert, dass das Schonvermögen für Menschen, die eine geringe Rente haben (SGB XII) von derzeit 5.000 auf 10.000 € angehoben werden soll, als auch insbesondere für Landbewohner wichtig, dass eine eigenes Auto nicht veräußert werden soll, bevor man Anspruch auf Grundsicherung SGB XII, bzw. das "neue" Bürgergeld hat, dennoch bleibt das Bürgergeld sowohl inder Höhe als auch in anderen Punkten für Geringrentner/Innen eine Schlechterstellung gegenüber Bezieher von Bürgergeld für Arbeitslose und nach wie vor gesellschaftliche Teilhabe nicht ermöglichend. Im Alter oder bei Berentung bittere Altersarmut bis zum TOD!!
Was die Reform des Regelbdarfsermittlungsgesetzes, also die Berehcnung der notwendigen Höhe der Grundsicherung anbelangt, so sit das neue Bürgergeld in keinster Weise eine Neuerung der Ampel und deren so "sozialer Gesinnung", sondern vielmehr lediglich die Umsetzung der Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2014. 8 Jahre bevor die Damen und Herren die Rechtspsrechung des Obersten Gerichts umsetzen. Mehr an Gleichgültigkeit und nicht Respekt - Respektlosigkeit seitens eines seit langer Zeit amtierenden ehemaligen Finanzministers Scholz als auch eines seit Jahren amtierenden Sozialministers Hubertus Heil (beide SPD) kann woll kaum an den Tag gelegt werden!! Dagegen gilt es mit immer mehr Unterschribenden und einem heissen Herbst hinzuweisen!
Auf S. 2 des o.g. Gesetzentwurfes heisst es:
"Damit wird auch der in dem Beschluss des Bundesverfas-
sungsgerichts vom 23. Juli 2014 enthaltenen Vorgabe Rechnung getragen: Es wird bei
stark steigender Preisentwicklung eine zeitnahe Reaktion gewährleistet, damit es nicht zu
einer offensichtlichen und erheblichen Diskrepanz kommt zwischen der tatsächlichen Ent-
wicklung der Preise von regelbedarfsrelevanten Gütern und Dienstleistungen im Vergleich
zu der bei der Fortschreibung der Regelbedarfe berücksichtigten Entwicklung. Als Folgewirkung steigen die Regelbedarfe zum 1. Januar 2023 deutlich an."
Was die Höhe der Grundsicherung des neuen Bürgergeldes für auf ergänzende Grundsicherung SGB XII Angewiesene anbelangt, so fordern- nicht nur wie ich zu Anfang der Petition, sodern auch DPWV, SOVD, VDK um die mindestens 600 - 700 €.
Meine zu Beginn der Petition aufgestellte Forderung in Höhe von damals 650€ müßte inflationsbedingt mittlerweile ca. 700€ - 720€ lauten!
Wie wenig diese jetzige Ampel die Ärmsten im Blick hat, zeigt sich auch bei dem neuen geplanten bundesweiten Bahnticket mit Kosten von 49€.
https://www.derwesten.de/politik/buergergeld-regelsatz-hartz-4-energie-strom-id300017846.html
Im neuen Bürgergeld ab 01.01.2023 sind 45,02 € vorgesehen, was wiederum heisst, dass bei dem sowieso unterfinanzierten Regelbedarf jemand die Differernz aus einem anderen Posten nehmen muss, um überhaupt in den Genuss dieses Tickets zu kommen. Die Ärmsten sollen aus dem Verkehr gezogen werden, nicht am bundesweiten Verkehr teilnehmen können ??
Wir müssen noch viele mehr werden, damit sich etwas ändert!
Ich wünsche ein schönes Wochenende
Artur Streit