Petition updateMehr Sicherheit für die Paulstraße in Moabit!Antwort vom Abgeordnetenhaus des Berliner Senats zu unserer Petition
Uwe FladeBerlin, Germany
Jul 21, 2025

Liebe Unterstützer,rinnen und Unterstützer, schon wieder ein Update.
ich hatte unsere Petition beim Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses Berlin eingereicht. Hier die Antwort, als Text zur Verfügung gestellt.

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Abgeordnetenhaus BERLIN

Der Vorsitzende

des Petitionsausschusses

Abgeordnetenhaus von Berlin, Petitionsausschuss, 10111 Berlin

Herrn

Uwe Flade

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Geschäftszeichen

5159/19

Bearbeiter(in)

Frau Riedel-Berghold

Zimmer

A 002

Telefon (030) 2325 -

1477

Telefax (030) 2325 - Datum

1478 10.07.2025 / Rie

Sehr geehrter Herr Flade,

die Mitglieder des Petitionsausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin haben Ihre Ein-

gabe vom 29. April 2025 beraten. Mit Ihrer Eingabe haben Sie uns Anregungen zur Erhöhung

der Verkehrssicherheit in der Paulstraße in Moabit übermittelt. Hierzu haben wir Stellung-

nahmen des Bezirksamtes Mitte und der Polizei Berlin erhalten, die wir Ihnen zur Kenntnis

geben möchten.

Stellungnahme der Polizei Berlin vom 17. Juni 2025

„Die Paulstraße ist ein auf 30 km/h dauerhaft geschwindigkeitsreduzierter Verkehrsbereich welcher mit insgesamt vier Fahrstreifen (zwei je Fahrtrichtung) versehen ist. Verteilt im Streckenabschnitt der Paulstraße befinden sich die Anne-Frank-Grundschule und die Spreekita (zwischen der Lutherbrücke und der Joachim-Karnatz-Allee) sowie die Moabiter Grundschule an der Werftstraße (umgeben von den Straßenzügen Alt-Moabit und Flemingstraße).

Die Bildungseinrichtungen Anne-Frank-Grundschule und Spreekita können mithilfe von Querungshilfen wie einer Mittelinsel sowie zweier Lichtzeichenanlagen (LZA) sicher erreicht werden. Das sichere Erreichen der Moabiter Grundschule wird ebenfalls durch zwei LZA in den Kreuzungsbereichen Paulstraße / Alt-Moabit sowie Alt-Moabit / Werftstraße / Invalidenstraße gewährt.

Weiterhin befindet sich auf der Paulstraße, beginnend in Höhe der Lutherbrücke und in Fahrtrichtung Lüneburger Straße, ein nicht benutzungspflichtiger Radweg, der linksseitig des Gehwegs geführt wird.

Der zuständige Polizeiabschnitt 28 steht im steten Austausch mit den jeweiligen Bildungseinrichtungen und führt entsprechende Präventionsmaßnahmen durch. Dazu zählen Sensibilisierungsmaßnahmen für Schülerinnen und Schüler (insbesondere für neu Eingeschulte) im Zusammenhang mit der sicheren Fahrbahnquerung und Achtsamkeit im Straßenverkehr.

Darüber hinaus wurden im ersten Quartal 2025 insgesamt 13 Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durchgeführt und bei über 30.000 gemessenen Fahrzeugen Geschwindigkeitsüberschreitungen bei ca. 3% festgestellt. Des Weiteren wurde der Verkehrsbereich an der Moabiter Grundschule bei einer Schwerpunktkontrollmaßnahme am 3. Juni 2025 im Sachkontext berücksichtigt.

Unter Würdigung der straßenbaulichen Gegebenheiten und zum Erhalt valider Messdaten

wurde zusätzlich der Einsatz von geeigneter Geschwindigkeitsmesstechnik geprüft. Mit Berücksichtigung der geltenden Geschwindigkeitsreduzierung erfolgte der Einsatz des Geschwindigkeitsmesskastens der Polizeidirektion 2 (West) durchgängig im Zeitraum vom 3. bis zum 6. Juni 2025. Mithilfe dieser Messtechnik konnten Fahrzeuggeschwindigkeiten ohne Erhebung personenbezogener Daten erfasst werden. Im Ergebnis konnten zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen abgeleitet werden. Die Gesamtrelation aller dabei erfassten Fahrzeuge verdeutlicht jedoch, dass die Mehrheit der hier vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen, entsprechend der Vorgaben des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs, mit Verwarngeldern zu versehen wären. Anhand der gewonnenen Verkehrserhebungen wird nunmehr der Einsatz zusätzlicher Geschwindigkeitsmesstechnik (Radarwagen oder Geschwindigkeitsmessanhänger) veranlasst. Mithilfe dieser können Verkehrsverstöße unmittelbar geahndet werden. Nach abgeschlossenem Einsatz werden die gewonnenen Messergebnisse ausgewertet und anschließend zur Verfügung gestellt.

Ebenfalls wurde das Verkehrsunfallaufkommen im gesamten Streckenabschnitt der Paulstraße im Betrachtungszeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2025 ausgewertet. Hierbei ereigneten sich insgesamt 38 Verkehrsunfälle mit Beteiligung von einem Kind, die zudem nicht auf Geschwindigkeitsüberschreitungen zurückzuführen waren.

Anhand der zuvor skizzierten straßenbaulichen Gegebenheiten, der polizeilichen Erhebungen und des Verkehrsunfallaufkommens fällt der Standort der Paulstraße nicht in die priorisierte Betrachtung im Zusammenhang mit der Errichtung einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage, sodass in der Gesamtbetrachtung die Paulstraße diesbezüglich als unauffällig eingestuft wird.

Die Entscheidungshoheit hinsichtlich der Umsetzung von straßenbaulichen Maßnahmen in Form von erkennbaren Fahrbahnmarkierungen, Fußgängerüberwegen oder Radverkehrsanlagen obliegt der jeweiligen Straßenverkehrsbehörde. Die Polizei Berlin fungiert hierbei ausschließlich als Anhörungspartnerin gemäß § 45 Straßenverkehrsordnung. Basierend auf den bisherigen Auswertungen und polizeilichen Erhebungen wurden bislang keine weiteren Maßnahmen mit den Straßenverkehrsbehörden abgestimmt.

Es kann versichert werden, dass die polizeilichen Verkehrsüberwachungsmaßnahmen im betroffenen Verkehrsbereich, insbesondere im Rahmen der Schulwegüberwachung, auch weiterhin proaktiv zur größtmöglichen Reduzierung des Verkehrsunfallaufkommens und Maximierung des Schutzes aller Verkehrsteilnehmenden fortgeführt und nach Maßgabe bestehender Ressourcen intensiviert werden. "

Den geplanten Einsatz eines Radarwagens oder eines Geschwindigkeitsmessanhängers begrüßen wir. Zu den Ergebnissen werden wir uns im Herbst von der Polizei Berlin berichten lassen und dann auch Sie weiter informieren.

Stellungnahme des Bezirksamtes Mitte vom 26. Juni 2025

„Der Petent bemängelt die Verkehrssicherheit in einem Abschnitt der Paulstraße.

Er schlägt fest installierte Blitzer, andere Fahrbahnmarkierungen, mehrere Zebrastreifen, eine Verlegung des Radweges auf die Straße sowie eine Anpassung der Ampelphasen vor. Die Zuständigkeit liegt in großen Teilen bei der Hauptverwaltung. Für Blitzer und Geschwindigkeitskontrollen ist die Polizei zuständig.

Schulwegsicherheit ist dem Straßen- und Grünflächenamt Mitte ein äußerst wichtiges Anliegen. Die bezirkliche AG Schulwegsicherheit ist für die Bearbeitung dieser Themen zuständig.

In dieser werden Gefahrenstellen und potenziellen Verbesserungen an Schulstandorten diskutiert. Diese Gefahrenstelle ist bereits in der AG mit dem Schulstadtrat besprochen worden, insbesondere im Kontext zu erwartender höherer Verkehrsmengen durch Baustellen im Umfeld (Bundespräsidialamt, S 21, Ufersanierung).

Die Paulstraße ist eine übergeordnete Straßenverbindung (Stufe Il im übergeordneten Straßennetz) und damit für die Abwicklung des überörtlichen Kfz-Verkehrs vorgesehen. Alle Kreuzungen der Paulstraße sind mit Ampeln ausgestattet, zusätzlich gibt es eine Querungsstelle mit Mittelinsel im Bereich Magnus-Hirschfeld-Ufer. Vor der Moabiter Grundschule bestehen bereits Verkehrsschutzgitter um ein Betreten der Fahrbahn außerhalb der Ampelgeregelten Knotenpunkte zu verhindern. Ein Handlungsbedarf ist zu erkennen, denn die Straße wird dennoch häufig an ungesicherten Stellen überquert.

Das Bezirksamt wird eine Querungshilfe in unmittelbarer Nähe zum Schulein/-ausgang bei der zuständigen Senatsverwaltung anmelden. Es muss jedoch leider mit langen Realisierungszeiten gerechnet werden. Derzeit beträgt der Vorlauf bis zu 7 Jahre.

Da sich der Straßenabschnitt im Hauptverkehrsnetz befindet ist jedoch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt für alle straßenrechtlichen Anordnungen zuständig. Diese betrifft Zebrastreifen, aber auch die Anpassung von Fahrbahnmarkierungen.

Für Ampeln ist die Senatsverkehrsverwaltung grundsätzlich zuständig. Eine Verlegung des Hochbordradweges auf die Straße ist nach unserer Kenntnis bisher nicht geplant.

Ich werde bei der Senatsverwaltung auf diese Gefahrenstelle hinweisen und um Unterstützung bitten.

Zur Fahrbahnmarkierung:

In der Paulstraße gab es bisher stets nur die Mitteltrennung der beiden Fahrbahnhälften gemäß Verkehrszeichen Z 295 in Schmalstrich (0,12 m) als Leitlinie, weitere (Spur-) Markierungen waren im Verlauf der Strecke nie angeordnet und sind daher auch nicht vorhanden.

Lediglich vor dem Knoten Alt-Moabit (Fahrtrichtung Nord) und am Ende der Lutherbrücke

(Fahrtrichtung Süd) gab es entsprechende Spuraufteilungen.

Da nicht die vorhandene Markierung bemängelt wird, sondern sich eine zusätzliche Markierung der einzelnen Fahrspuren gewünscht wird, ist auch dies- eine Entscheidung der Senatsverwaltung (SenMVKU Verkehrsmanagement, Abt. VI -Dauerhafte Anordnungen). "

Wir werden uns nun an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt wenden und um Stellungnahme zu Ihren Vorschlägen und den Ausführungen des Bezirksamtes bitten. Sobald uns die Stellungnahme vorliegt, werden wir uns wieder bei Ihnen melden.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Penn

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