Petition updateKeine Rechtsbeugung für Flächenverbrauch im Landkreis Heilbronn
Neu im BauGB: Beschleunigtes Verfahren forciert Salamitaktik

Matthias BöhringerPfaffenhofen, Germany
Jun 22, 2017
Liebe Mitstreiter,
die schwarz-rote Bundesregierung hat mit der durch die Gremien gebrachte Novellierung des Baugesetzbuches Anfang 2017 ermöglicht, dass die ohnehin schon schwache Bauleitplanung in Flächennutzungsplänen mit dem neuen beschleunigten Verfahren in §13b BauGB umgangen werden kann.
Die Kommunen können nun befristet bis 31.12.2019 neue Baugebiete ohne Befragung der Träger öffentlicher Belange, ohne Änderung im Flächennutzungsplan und ohne Umweltprüfung Bebauungspläne mit einer Grundfläche von 10.000 qm (1ha) netto umsetzen. Bei einer GRZ von 0,4 sind das schon 2,5 ha brutto.
Hier die Bewertung des NABU und aus einem Forum:
https://www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/nachbarnatur/170206_nabu-baugb-novelle_stellungnahme-.pdf
https://www.zukunft-mobilitaet.net/community/index.php?/topic/96-%C2%A7-13b-baugb-grundlage-f%C3%BCr-eine-beschleunigte-zersiedelung/
Diese Novellierung steht den bisherigen Novellierungen mit immer höheren Gewichten für Umweltbelangen diametral gegenüber. Da die Verfahren auch parallel laufen können, kann es einfach auch ein Zusammenschluss zu einem optisch zusammenhängenden großen Baugebiet geben. Die schon praktizierte Salamitaktik wird nun noch mehr gefördert. Wegen der zeitlichen Befristung ist zu befürchten , das Baugebiete auf Vorrat in die Wege geleitet werden.
Neu ist auch die Kategorie "urbanes Gebiet" . Solche Kategorien stören die angesagte Durchmischung von Nutzungen.
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