Petition updateRückbau von Windkraftanlagen incl. des gesamten Fundamentes durchsetzen.
Weiterer rechtlicher Aspekt: Eingriffsregelung (§13 ff. BNatSchG*)

Tilman KlugeBad Homburg 61352, Germany
Jan 25, 2018
*) https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/BJNR254210009.html
Treffende Formulierung aus der Genehmigung für den Windpark Straubenhard (Enzkreis v. 16.12.2016 http://petcux.igsz.de/WPStrau.PDF) S.72
"B 2.2.1.5 Rückbauverpflichtung: Nach Beendigung des Betriebes der WEA entfallen die für die Betriebsphase der Anlagen einzustellenden Belange, so dass dann die den Anlagen entgegenstehenden Belange des Natur- und Landschaftsschutzes überwiegen. Die Windkraftanlagen stellen nach Beendigung des Betriebes einen dann unzulässigen Eingriff [in Natur und Landschaft] dar."
Wenn unzulässige Eingriffe/Beeinträchtigungen (auch "unsichtbare") nicht vom Verursacher beseitigt werden, ist dies zu seinen Lasten von den zuständigen Behörden durchzusetzen.
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