Petition updateKeine Erstkonsumenten!

Petitionsübergabe

Christoph SchindlerGermany
2 Feb 2019

am 24.08.18 habe ich die Petition dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Sekretariat des Petitionsausschusses, Platz der Republik 1 in 11011 Berlin) per E-Mail übergeben. Folgendes habe ich geschrieben:

 

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses,

hiermit übergebe ich Ihnen die Petition “Keine Erstkonsumenten” mit den dazugehörigen Unterschriften per Anhang.

Jedem Menschen geht es nach der Ersteinnahme von Antidepressiva als auch Neuroleptika langfristig (d.h. über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr) um das Vielfache schlechter oder im günstigsten Fall nicht besser. Das wird um so deutlicher, je länger ein Zeitraum vor der Ersteinnahme verglichen wird mit einem gleichlangen nach dieser Ersteinnahme. Deshalb fordern wir (die Unterzeichner) mit dieser Petition, dass es keine weiteren Erstkonsumenten mehr geben darf! Siehe ausführlicheren Text im Petitionsbrief an: Deutscher Bundestag, auf der Petitionsseite https://www.change.org/p/keine-erstkonsumenten und im Anhang.

Der Grund dieser Petitionsforderung liegt für mich nicht nur den in diesem Text beschriebenen Beobachtungen zugrunde, die ich bei den Konsumenten gemacht habe. So konnte ich eine erhöhte Suizidrate* der Antidepressiva recherchieren und das dem Umstand gegenüber stellen, dass ich weder einen Beweis finden konnte dass diese Medikamente das Suizidrisiko nicht erhöhen noch einen Beweis finden dass sie das Suizidrisiko erniedrigen. Nähere Informationen (unter dem Post vom 17.08.18, im Kommentar vom 21.08.18; und unter dem Post vom 22.08.18, in den beiden Kommentaren vom 23.08.18) entnehmen Sie bitte meiner Infoseite https://www.facebook.com/Keine-Erstkonsumenten-569743796773541  , auf der ich auch in der oben genannten Petitionsseite hin verweise.

Bei allen Studien zu den Medikamentenrichtlinien von Neuroleptika konnte ich den gravierenden Mangel feststellen, dass bei keiner Studie (die eine Risiko-Nutzen-Überprüfung der Neuroleptika darstellen soll) eine Vergleichsgruppe hinzugezogen wurde die vor Beginn der Studie nicht mit Neuroleptika je in Verbindung gekommen ist und während des gesamten Studienzeitraumes auch nicht Neuroleptika eingenommen hat. Eine Risiko-Nutzen-Überprüfung des Neuroleptika-Konsums kann schon deshalb nicht existieren (nähere Informationen hierfür entnehmen Sie bitte ebenfalls von dieser Infoseite, unter dem Post vom 19.08.18, im Kommentar vom 20.08.18).

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schindler

E-Mail-Anhang: Petitionsbrief und Unterschriften

 

 

Nach Erhalt zweier Schreiben (bei denen mir die Petitionsübergabe bestätigt wurde und man mir am 16.10.18 mitgeteilt hat dass man eine Prüfung einleitet) habe ich eine Briefsendung mit einer Stellungnahme und folgendem Schreiben vom 27.11.18 (vom Sekretariat des Petitionsausschusses) bekommen:

 

Sehr geehrter Herr Schindler,

hiermit übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe angeforderte Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit vom 19.11.2018 mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Im Hinblick auf die in der Stellungnahme des Fachministeriums schlüssig dargelegte Begründung, weshalb eine Gesetzesänderung im Sinne Ihres Anliegens nicht in Aussicht gestellt werden kann, möchte ich das Petitionsverfahren abschließen, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern und mitteilen, was im Einzelnen noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Anja Eiardt

 

Stellungnahme des Bundesministerium für Gesundheit vom 19.11.2018 (siehe auch https://blog.webador.de/petition/scans/1-stellungnahme :

Der Petent fordert vor dem Hintergrund von Nebenwirkungen bei der Einnahme und Entzugserscheinungen beim Absetzen von Antidepressiva und Neuroleptika, dass ein Gesetz beschlossen werde, ,,wonach es jedem Menschen – ohne irgendeine Konsumhistorie von Antidepressiva oder Neuroleptika – verboten wird, Antidepressiva oder Neuroleptika (sowohl hoch dosierte oder niedrig dosierte) einzunehmen.“

Zu der o.g. Petition nehme ich wie folgt Stellung:

Bei den in Deutschland zugelassenen Antidepressiva und Neuroleptika (Antipsychotika) handelt es sich um verschreibungspflichtige Arzneimittel, bei denen ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis vorliegt.

Um eine Zulassung für ein Arzneimittel zu erhalten, muss der pharmazeutische Unternehmer umfangreiche Unterlagen bei der zuständigen Zulassungsbehörde einreichen, die die Qualität, die Wirksamkeit und die Unbedenklichkeit des Arzneimittels nachweisen. Die Unterlagen beinhalten unter anderem umfangreiche Daten sowie Auswertungen zu den für das jeweilige Arzneimittel durchgeführten Studien. Diese Studien werden im Einklang mit den zum Zeitpunkt ihrer Durchführung jeweils gültigen wissenschaftlichen und rechtlichen Vorgaben durchgeführt und beinhalten auch Vergleichsgruppen (Kontrollgruppen mit Plazebo und aktiven Wirkstoffen). Alle von dem pharmazeutischen Unternehmer eingereichten Unterlagen werden von der zuständigen Zulassungsbehörden umfassend geprüft, bevor die jeweilige Zulassung erteilt wird. Alle Informationen und Hinweise, die für die sichere Anwendung eines Arzneimittels wichtig sind, werden in der Packungsbeilage und Fachinformation zusammengestellt und informieren somit transparent über den aktuellen Erkenntnisstand zu dem Arzneimittel.

Das Arzneimittelgesetz sieht vor, dass auch nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und ausgewertet werden. Dies geschieht sowohl auf nationaler wie auch auf europäischer Ebene. Entsprechend dieser Vorgaben wird die Sicherheit von Antidepressiva und Antipsychotika nach der Zulassung fortlaufend überwacht und die Produktinformationen dem aktuellen Erkenntnisstand angepasst. Auch hierbei werden Daten aus klinischen Studien umfassend berücksichtigt.

Antidepressiva und Antipsychotika waren in der Vergangenheit Gegenstand mehrerer, sehr umfangreicher Bewertungsverfahren auf der europäischen Ebene, die von verschiedenen Ausschüssen und Arbeitsgruppen der Europäischen Arzneimittel-Agentur durchgeführt wurden. Hierbei wurden Aspekte wie ein mögliches Suizidrisiko im Zusammenhang mit der Anwendung von Antidepressiva umfassend bewertet und entsprechende ausführliche Hinweise in die Produktinformationen aufgenommen. Depressive Erkrankungen sind per se mit einem erhöhten Risiko für die Auslösung von Suizidgedanken und Suizid (suizidbezogene Ereignisse) verbunden. Das erhöhte Risiko besteht, bis es zu einer signifikanten Linderung der Symptome kommt. Die bisherige klinische Erfahrung zeigt, dass das Suizidrisiko zu Beginn einer Behandlung ansteigen kann. In den ersten Behandlungswochen sollten die Patientinnen und Patienten daher bis zum Eintritt einer Besserung engmaschig überwacht werden.

Generell ist darauf hinzuweisen, dass bei vielen Arzneimitteln – so auch bei den Antidepressiva und Antipsychotika – die erwünschte Wirkung erst nach einer Latenzzeit einsetzt, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Wirkstoff unterschiedlich lang andauern kann.

Absetzsymptome, vor allem nach längerer Behandlung mit Antidepressiva, können auftreten und sind ebenfalls in den Produktinformationen aufgeführt. In diesen Fällen empfiehlt sich eine schrittweise Dosisreduktion über einen längeren Zeitraum.

Antidepressiva und Antipsychotika haben einen hohen Stellenwert in der Behandlung Psychiatrischer Erkrankungen und werden in nationalen wie auch internationalen S3-Therapieleitlinien, die von den jeweiligen Fachgesellschaften erstellt und fortlaufend dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst werden, ausdrücklich empfohlen.

Es liegt im Ermessen der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes, seine Patientinnen bzw. Patienten unter Berücksichtigung der individuellen Rahmenbedingungen und der Empfehlungen der jeweils relevanten Leitlinien im Einklang mit den Vorgaben der Produktinformationen zu behandeln und hierbei das geeignete Arzneimittel auszuwählen.

Vor diesem fachlichen Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass dem Anliegen des Petenten nicht gefolgt werden kann.

Im Auftrag

 

 

Auf diese Briefsendung habe ich dann mit einer Briefsendung vom 06.12.2018 (mit Anschreiben -in Papierform- , und mit Anlage vom Inhalt der Infoseite über Antidepressiva und Neuroleptika -ebenfalls in Papierform- ) wie folgt geantwortet:

 

Sehr geehrte Frau Eiardt,

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 27.11.2018.

In der Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit wurde ausgeführt dass vor der Zulassung von Antidepressiva und Neuroleptika Studien durchgeführt werden die "....auch Vergleichsgruppen (Kontrollgruppen mit Plazebo und aktiven Wirkstoffen)..." beinhalten. Weiterhin wurde ausgeführt dass auch nach der Zulassung dieser Medikamente Überprüfungen stattfinden. Nirgendwo wurde dabei aber Bezug genommen dass so geprüft worden wäre wie es im Petitionstext geschrieben steht, und zwar dass ein möglichst langfristiges Befinden vor der Ersteinahme mit einem gleichlangen nach dieser Ersteinnahme zu vergleichen ist (siehe Anfangsteil vom Petitionsbrief, auf https://www.change.org/p/keine-erstkonsumenten , den ich Ihnen bei der Petitionsübergabe beigefügt habe).

Bei der Petitionsübergabe am 24.08.18 habe ich Ihnen im Anschreiben mit Quellenangaben (siehe Anlage Antidepressiva) mitgeteilt dass ich eine erhöhte Suizidrate* unter Antidepressiva recherchiert habe und das dem Umstand gegenüber stellen konnte dass ich weder einen Beweis finden konnte dass Antidepressiva das Suizidrisiko nicht erhöhen noch einen Beweis finden konnte dass sie das Suizidrisiko erniedrigen. Das Bundesministerium hat aber keinerlei Bezug darauf genommen, es hat lediglich erwähnt dass umfangreiche Bewertungsverfahren des Suizidrisikos unter Antidepressiva durchgeführt wurden. Es wäre aber von enormer Wichtigkeit gewesen wenn es dabei wenigstens unter Angaben von Quellen darauf hingewiesen hätte dass man -entgegen meiner Recherche- keine erhöhte Suizidrate* unter Antidepressiva nachweisen könne oder dass man über Studien verfügen würde die nicht fehlerhaft beweisen würden dass Antidepressiva das Suizidrisiko erniedrigen bzw. nicht erhöhen würden.

In dem oben genannten Anschreiben habe ich ausserdem darauf hingewiesen dass ich bei allen langfristigen Studien der Medikamentenrichtlinien für Neuroleptika (für 2013, siehe Anlage Neuroleptika) den gravierenden Mangel feststellen konnte, dass bei keinen der langfristigen Studien (die eine Risiko- Nutzen-Überprüfung der Neuroleptika darstellen sollen) eine Vergleichsgruppe hinzugezogen wurde die vor Studienanfang nicht mit Neuroleptika je in Verbindung gekommen ist und während des gesamten Studienzeitraumes auch nicht Neuroleptika eingenommen hat. Trotzdem hat das Bundesministerium in der Stellungnahme mit keiner Quellenangabe Bezug darauf genommen dass -entgegen meiner Feststellung- es eine Studie geben würde die ohne diesem Mangel ein positives Risiko-Nutzen-Verhältnis nachweisen würde.

Vor diesem fachlichen Hintergrund bitte ich um Verständnis dafür, dass Ihrem Anliegen, das Petitionsverfahren abzuschließen, nicht gefolgt werden kann.

Ich erlaube mir den Inhalt meiner Infoseite (Siehe Verlinkung der Infoseite auf dem E-Mail-Anschreiben der Petitionsübergabe am 24.08.2018), die ich seit der Petitionsübergabe für Sie zugänglich gemacht habe, meinem heutigen Schreiben in Papierform beizulegen.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schindler

 

Anlage: Inhalt Infoseite (seit der Petitionsübergabe auch verlinkt auf der Petitionsseite https://www.change.org/p/keine-erstkonsumenten  ) Antidepressiva: Post vom 17.08.18 und der dazugehörige Kommentar vom 21.08. und Post vom 22.08.18 mit den beiden dazugehörigen Kommentaren vom 23.08. sowie Quellenangaben.
Neuroleptika: Post vom 19.08.18 mit den dazugehörigen Kommentaren vom 20.08. und 21.08. sowie Quellenangaben.

 

Post am 17.08.18

Laut einer Quelle haben sich im Jahr 2007 in Schweden 1126 Menschen das Leben genommen. Bei 1109 dieser Menschen wurden Blutanalysen durchgeführt. Bei 31% der 1109 Menschen wurden Spuren von Antidepressiva nachgewiesen. Quelle: "....a report based on data from the National Board of Health and Welfare" (siehe Seite 14): https://psychiatricdrugs.jannel.se/wp-content/uploads/imported-media/documents/1273233718.pdf 

Über ausgefüllte Rezepte wurde ermittelt, wie viele Menschen innerhalb eines Jahres vor dem Suizid mit Antidepressiva (auch mit Polypharmazie) behandelt wurden: es waren 45% der 1126 Menschen (siehe Seite 8).

Quelle: Larsson J. (2009): Psychiatric drugs & suicide in Sweden 2007. A report based on data from the National Board of Health and Welfare. Internetveröffentlichung: https://psychiatricdrugs.jannel.se/wp-content/uploads/imported-media/documents/1273233718.pdf

 

Kommentar am 21.08.18 zum Post am 17.08.18 **

Im Jahr 2007 haben in Schweden 733 261 Menschen (8% der schwedischen Bevölkerung) mindestens einmal ein Antidepressivum entgegengenommen. Im Jahr 2006 waren es ebenfalls 8% (beide Quoten beziehen sich auf den ATC-Code N06A). Quelle: The National Board of Health and Welfare in Sweden (Socialstyrelsen). Statistikdatabas för läkemedel. Internetveröffentlichung: https://sdb.socialstyrelsen.se/if_lak/val.aspx 

Im Jahr 2007 haben also zwischen 8% (8% im Jahr 2007) und 16% (8% im Jahr 2006 + 8% im Jahr 2007) der Menschen innerhalb eines Jahres mindestens einmal ein Antidepressivum entgegengenommen. Da anzunehmen ist dass nach Entgegennahme eines Antidepressivums nicht immer der Konsum erfolgte, muss also die Quote der Menschen, die im Jahr 2007 innerhalb eines Jahres Antidepressiva konsumiert haben zwischen <8% und <16% liegen.

Es ist auch davon auszugehen dass nicht jeder, der sich im Jahr 2007 das Leben genommen hat und dem ein Rezept für ein Antidepressivum ausgefüllt wurde, das Antidepressivum auch konsumierte. So muss man hier von einer Quote von unter 45% - aber von mindestens 31% - ausgehen, da bei 31% der Menschen Antidepressiva über Blutanalysen nachgewiesen werden konnte (siehe oben genannte Quelle: https://psychiatricdrugs.jannel.se/wp-content/uploads/imported-media/documents/1273233718.pdf ... ,Seite 8 und Seite 14).

Dieser Anteil, der tatsächlichen Antidepressiva-Konsumenten an den Suizidfällen, den man mit >31% bis <45% eingrenzen kann, übersteigt also die oben genannte Quote, die man mit <8% bis <16% eingrenzen kann. Auch der für die Antidepressiva günstigste Fall, der aus diesen beiden Eingrenzungen entnommen werden kann - 31% übersteigt 16% -, ändert nichts daran (dieser Fall ist zudem selbstverständlich äußerst unwahrscheinlich). Die Eingrenzung von <8% bis <16% wird also mit der anderen Eingrenzung von >31% bis <45% in jedem Fall extrem überschritten. Deshalb müssen Antidepressiva-Befürworter in die Bringschuld gebracht werden, lückenlos zu beweisen, dass Antidepressiva das Suizidrisiko nicht erhöhen.

 

Post am 22.08.18

Im Post vom 17.08.2018 habe ich in einem Kommentar vom 21.08.2018 darauf hingewiesen dass Antidepressiva-Befürworter lückenlos beweisen müssen, dass Antidepressiva das Suizidrisiko nicht erhöhen. Deshalb habe ich nach einem solchen Beweis gesucht, aber nichts gefunden. Dann habe ich nach einem Beweis gesucht, dass Antidepressiva das Suizidrisiko erniedrigen. Gefunden habe ich ebenfalls nichts.

Dem steht aber gegenüber, dass im Jahr 2007 in Schweden, innerhalb eines Jahres, der Anteil der Antidepressivakonsumenten an den Suizidfällen ( >31% bis <45% ) den Anteil der Antidepressivakonsumenten an der Bevölkerung (<8% bis <16%) in jedem Fall extrem übersteigt, siehe gleicher Kommentar vom 21.08.2018 (unter dem Post vom 17.08.2018)

 

1. Kommentar am 23.08.18 zum Post am 22.08.18

Eine langfristige Beobachtungsstudie (Quelle: J Clin Psychiatry [2011] Antidepressants and risks of suicide and suicide attempts: a 27-year observational study (authors: AC Leon, DA Solomon, C Li, JG Fiedorowicz, WH Coryell, J Endicott, and MB Keller). Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC3643209/ ) wurde in 5 US-akademischen medizinischen Zentren durchgeführt, wo 757 Teilnehmer zwischen 1979 und 1981 behandelt wurden. In einer anschliessenden Nachbeobachtung von bis zu 27 Jahren (median 20 Jahren) hatten diese Teilnehmer 6.716 Zeitintervalle, die entweder ca. zur Hälfte mit Antidepressiva oder ca. zur Hälfte nicht mit Antidepressiva exponiert eingestuft wurden. Während dieser 27 jährigen Nachbeobachtung hatten die meisten Teilnehmer mehrere Perioden, in denen eine Behandlung mit Antidepressiva durchgeführt und mehrere Perioden, in denen keine Behandlung mit Antidepressiva durchgeführt wurde. Ein Wechsel von einem Antidepressivum zu einem anderen führte nicht zu einem neuen Zeitintervall, sondern verlängerte das aktuelle Zeitintervall. Unter den Teilnehmern befanden sich auch solche, die mit Polypharmazie behandelt wurden.

Bezogen auf die gesamte Anzahl der Zeitintervallen, in denen nicht mit Antidepressiva behandelt wurden, lag die Quote der Veranstaltungen von suizidalem Verhalten bei 11,3%. Bezogen auf die gesamten Anzahl der Zeitintervallen, in denen mit Antidepressiva behandelt wurden, lag die Quote der Veranstaltungen von suizidalem Verhalten bei 10,1% (siehe Tabelle 2).

Das Fazit der Studie lautet nun, dass in der Behandlung mit Antidepressiva eine signifikante Reduktion des Risikos suizidalen Verhaltens erreicht wurde und stützt sich dabei auf die oben genannte Quote von 10,1% welche unter 11,3% liegt.

Eine Vergleichsgruppe von Teilnehmern, die über keine Konsumhistorie von Antidepressiva von vor Studienbeginn im Jahr 1979 verfügten und während des gesamten Studienzeitraumes von bis zu 30 Jahren keine Antidepressiva konsumierten, fehlt jedoch in dieser Studie. Dadurch werden Antidepressiva-Entzugserscheinungen (welche in wichtigen und offenen Fragen noch nicht erforscht sind z.B. was die Dauer angeht) in dieser Studie nicht untersucht und im Fazit nicht berücksichtigt.

Deshalb kann diese Studie auch keine verwertbare Aussagekraft in Bezug auf das Suizidrisiko enthalten.

Von dieser Studie kann folglich auch kein Beweis abgeleitet werden, dass Antidepressiva das Suizidrisiko nicht erhöhen.

 

2. Kommentar am 23.08.18 zum Post am 22.08.18

Eine weitere langfristige Beobachtungsstudie (Quelle: J Clin Psychiatry [2014] Risk of Suicidal Behavior With Antidepressants in Bipolar and Unipolar Disorders (authors: Andrew C Leon, Jess G. Fiedorowicz, David A. Solomonon, Chunshan Li, William H. Coryell, Jean Endicott, Jan Fawcett and Martin B. Keller). Internetveröffentlichung:https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC4142755/ ) wurde durchgeführt, wo 206 Teilnehmer zwischen 1981 und 2008 behandelt wurden. In dieser Zeit hatten diese Teilnehmer 2.010 Zeitintervalle, die entweder ca. zur Hälfte mit Antidepressiva oder ca. zur Hälfte nicht mit Antidepressiva exponiert eingestuft wurden. Zwischen 1981 und 2008 hatten viele Teilnehmer zahlreiche Perioden, in denen eine Behandlung mit Antidepressiva durchgeführt und andere Perioden, in denen keine Behandlung mit Antidepressiva durchgeführt wurde. Ein Wechsel von einem Antidepressivum zu einem anderen führte nicht zu einem neuen Zeitintervall, sondern verlängerte das aktuelle Zeitintervall.

Bezogen auf die gesamten Anzahl der Zeitintervallen, in denen nicht mit Antidepressiva behandelt wurden, lag die Quote der Veranstaltungen von suizidalem Verhalten bei 12,3%. Bezogen auf die gesamten Anzahl der Zeitintervallen, in denen mit Antidepressiva behandelt wurden, lag die Quote der Veranstaltungen von suizidalem Verhalten bei 6,8% (siehe Tabelle 3).

Das Fazit der Studie lautet nun, dass in der Behandlung mit Antidepressiva eine signifikante Reduktion des Risikos suizidalen Verhaltens erreicht wurde und stützt sich dabei auf die oben genannte Quote von 6,8% welche unter 12,3% liegt.

Eine Vergleichsgruppe von Teilnehmern, die über keine Konsumhistorie von Antidepressiva von vor Studienbeginn verfügten und während des gesamten Studienzeitraumes keine Antidepressiva konsumierten, fehlt jedoch überall in dieser Studie. Dadurch werden Antidepressiva-Entzugserscheinungen (welche in wichtigen und offenen Fragen noch nicht erforscht sind z.B. was die Dauer angeht, oder was die Dauer in Abhängigkeit der Intensität suizidalem Verhalten angeht) in dieser Studie nicht untersucht und im Fazit nicht berücksichtigt.

Deshalb kann diese Studie auch keine verwertbare Aussagekraft in Bezug auf das Suizidrisiko enthalten.

Von dieser Studie kann folglich auch kein Beweis abgeleitet werden, dass Antidepressiva das Suizidrisiko nicht erhöhen.

 

Post am 19.08.18

Die Gesellschaft DGSP, die die medizinische Disziplin Psychiatrie vertritt, hat am 19.11.2013 Leitlinien zur Neuroleptika-Behandlung herausgebracht (siehe:  https://ddpp.eu/reports/aktuelle-forschungsergebnisse-zur-neuroleptika-behandlung ). Diese Leitlinien, welche fachlich untermauert und neuroleptikakritisch sein sollen, wurden in 10 Kernaussagen unterteilt.

 

Kommentar am 20.08.18 zum Post am 19.08.18

7. Kernaussage (siehe https://de.scribd.com/document/154255449/Do-allschizophrenia-patients-need-antipsychotic-treatment-continuously-throughouttheir-lifetime-A-20-year-longitudinal-study )

Bevor überhaupt auf die 7. Kernaussage eingegangen werden kann, muss grundsätzlich bemängelt werden, dass von vornherein in allen Kernaussagen von psychiatrischen Diagnosen ausgegangen wird. Es entstehen dadurch Unklarheiten, z.B. in Bezug auf die Gefährlichkeit einer Ersteinnahme von Neuroleptika.

Die 7. Kernaussage basiert auf einer experimentellen Studie von zwei Gruppen die über einen Studienzeitraum von 20 Jahren 7 mal bewertet und miteinander verglichen wurden. Der gesundheitliche Zustand beider Gruppen wurde nach Studienbeginn 6 mal im Nachhinein bewertet (die erste Nachbewertung erfolgte 2 Jahre nach Studienbeginn).

Die erste Gruppe besteht aus Teilnehmern, die Neuroleptika über den gesamten Studienzeitraum eingenommen haben. Die zweite Gruppe ist definiert durch Teilnehmer, die ab Studienbeginn Neuroleptika eingenommen und vor der ersten Nachbewertung wieder abgesetzt haben, aber dann über 18 Jahre keine solchen Medikamente mehr zu sich genommen haben.

Die Ergebnisse zeigten bei der zweiten Nachbewertung (4,5 Jahre nach Studienbeginn) folgenden Befund: Der gesundheitliche Zustand der Gruppe, die keine Neuroleptika zu sich genommen hatte, verbesserte sich gegenüber der anderen Gruppe, die Neuroleptika eingenommen hatte, sehr deutlich.

Diese Aussage ist schon bedeutend.

Es wäre für die Studie sehr förderlich gewesen, wenn noch eine weitere Gruppe hinzugezogen worden wäre, die vor Beginn der Studie nicht mit Neuroleptika je in Verbindung gekommen wäre und während des 20 jährigen Zeitraums auch nicht Neuroleptika eingenommen hätte.

Dieses Problem lässt sich eigentlich nur dadurch lösen, dass solche Studien zukünftig von einer unabhängigen medizinisch-statistischen Abteilung durchgeführt werden.

 

Kommentar am 21.08.18 zum Post am 19.08.18

Bei allen Studien der 10 Kernaussagen kann man den gravierenden Mangel feststellen, dass bei keiner Studie (die eine Risiko-Nutzen-Überprüfung der Neuroleptika darstellen soll) eine Vergleichsgruppe hinzugezogen wurde die vor Beginn der Studie nicht mit Neuroleptika je in Verbindung gekommen ist und während des gesamten Studienzeitraumes auch nicht Neuroleptika eingenommen hat, siehe oben genannte Quelle: https://ddpp.eu/reports/aktuelle-forschungsergebnisse-zur-neuroleptika-behandlung

Eine Risiko-Nutzen-Überprüfung des Neuroleptika-Konsums kann schon deshalb nicht möglich sein.

Quelle: DGSP (Deutsche Gesellschaft für Soziale Psychiatrie e.V.) (2013) „Aktuelle Forschungsergebnisse zur Neuroleptika-Behandlung“, gegliedert in 10 Kernaussagen (mit deren Quellenangaben). DDPP-Internetveröffentlichung: https://ddpp.eu/reports/aktuelle-forschungsergebnisse-zur-neuroleptika-behandlung

1. Kernaussage: Ho et al (2011) Long-term antipsychotic treatment and brain volumes: a longitudinal study of first-episode schizophrenia. Internet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=Ho+b+C+long+term+antipsychotic+2011 ; Radua et al (2012) Multimodal meta-analysis of structural and functional brain changes in first episode psychosis and the effects of antipsychotic medication. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22910680 ; Fusar-Poli et al (2013) Progressive brain changes in schizophrenia related to antipsychotic treatment? A meta-analysis of longitudinal MRI studies. Internet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23769814

2. Kernaussage: Wunderink et al (2013) Recovery in remitted first-episode psychosis at 7 years of follow-up of an early dose reduction/discontinuation or maintenance treatment strategy: long-term follow-up of a 2-year randomized clinical trial. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23824214

3. Kernaussage: Faber et al (2012) The effects of guided discontinuation of antipsychotics on neurocognition in first onset psychosis. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/21561741 ; Takeuchi et al (2013) Effects of risperidone and olanzapine dose reduction on cognitive function in stable patients with schizophrenia: an open-label, randomized, controlled, pilot study. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23821768

4. Kernaussage: Jin et al (2012) Comparison of longer-term safety and effectiveness of 4 atypical antipsychotics in patients over age 40: a trial using equipoise-stratified randomization. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/?term=jin+H+comparison+of+longer+term+safety+2012

5. Kernaussage: APA (2013)

6. Kernaussage: Remington (2005 u. 2011) "Extended" antipsychotic dosing in the maintenance treatment of schizophrenia: a double-blind, placebocontrolled trial. Internet: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20868639

7. Kernaussage: Harrow M. (2012) Do all schizophrenia patients need antipsychotic treatment continuously throughout their lifetime? A 20-year longitudinal study. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22340278

8. Kernaussage: Andreasen et al (2013) Relapse duration, treatment intensity, and brain tissue loss in schizophrenia: a prospective longitudinal MRI study. Internetveröffentlichung: https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/23558429

9. Kernaussage: Bola et al (2005) Psychosocial treatment, antipsychotic postponement, and low-dose medication strategies in first-episode psychosis: a review of the literature; Seikkula et al (2011) The Comprehensive Open-Dialogue Approach in Western Lapland: II. Longterm stability of acute psychosis outcomes in advanced community care.

 

 

Diese Briefsendung vom 06.12.2018 (mit oben aufgeführtem Anschreiben, inklusive Anlage über den Inhalt der Infoseite über Antidepressiva und Neuroleptika) habe ich dann noch mit folgendem Schreiben ergänzt:

 

Christoph Schindler                        Datum: 16.12.2018

Sehr geehrte Frau Eiardt,

meinem Schreiben vom 06.12.18 möchte ich ergänzend hinzufügen, dass ich in meinen Forderungen -und auch woanders- nicht von “Nebenwirkungen” geschrieben habe, weder im Petitionsbrief (den ich Ihnen bei der Petitionsübergabe am 24.08.18 beigelegt habe) noch in irgendeinem Schreiben, das ich an Sie verschickt habe.

In der nicht korrekten Zusammenfassung meiner Petitionsforderung (in der Stellungnahme vom Bundesministerium für Gesundheit am 19.11.2018) muss daher der Begriff “Nebenwirkungen” durch “Wirkungen” ersetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Schindler

 

 

Der Petitionsausschuss hat dann mit einem Schreiben vom 10.01.2019 wie folgt geantwortet:

 

Bezug: Ihre Schreiben vom 06.12. und 16.12.2018

Sehr geehrter Herr Schindler,

zu Ihrem Anliegen habe ich eine erneute Prüfung eingeleitet. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Anja Eiardt

 

*  Achtung Formulierungsfehler (ausschliesslich nur in den Begleitschreiben vom 24.08.18 und 06.12.18 enthalten): es sollte "überproportional viele Suizide unter Antidepressiva" heissen und nicht "erhöhte Suizidrate der Antidepressiva". Im ganzen Inhalt der Infoseite (und im gesamten Inhalt der Petitionsseite auf change.org - ausser ausschliesslich nur in den zwei genannten Begleitschreiben wo die Formulierungsfehler mit Sternchen* gekennzeichnet sind) kommt dieser Formulierungsfehler nicht vor. In der Infoseite wird zudem für jeden gut verständlich erklärt dass es "überproportional viele Suizide unter Antidepressiva" sein müssen (siehe Kommentar am 21.08.18 zum Post am 17.08.18). In der Stellungnahme vom 19.11.18  wurde aber trotzdem vor den "überproportional vielen Suizide unter Antidepressiva" ausgewichen.

**  der tatsächliche Faktor von überproportional vielen Suiziden kann zwar wie hier dargestellt zwischen 2 (= 31%/(8%+8%)) und 5,5 (= 45%/8%) liegen - eingegrenzter liegt er aber zwischen 2,8 und 5,5 (siehe Anmerkung unter dem update vom 17.02.2020, in der Empfehlung). Die in diesem Kommentar (am 21.08.18 zum Post am 17.08.18**) gemachte Vorgehensweise wird aber noch benötigt für den Nachweis von überproportional vielen Suiziden unter SSRI (siehe update am 07.01.20, in der Empfehlung), weil dort Rezeptangaben für den Vergleichs-Zeitraum von innerhalb eines Jahres für die SSRI fehlen. Link zur Empfehlung: https://www.change.org/p/keine-erstkonsumenten/u/25570244 

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