Gehbehinderte: Extreme Benachteiligung bei Parkplatzrechten
Gehbehinderte: Extreme Benachteiligung bei Parkplatzrechten
Das Problem
Kurz zu meiner Person warum ich diese Petition starte:
Ich bin anerkannt Schwerbehindert und Gehbehindert (siehe auch hierzu Nachweis Bild ganz unten). Längere Gehstrecken sind nicht machbar. Bereits nach kurzen Strecken, besonders auf harten Böden, sind mit extremen Schmerzen verbunden.
Deswegen bin ich schon eine Zeit lang aktiv hier eine Veränderung für uns Gehbehinderten zu erreichen.
Selbst eine Anfrage und Bitte bei der Landtagsabgeordneten und Sprecherin des Verkehrsausschusses Frau Silke Gericke MdL in Baden-Württemberg, brachte bisher keinen Erfolg.
Habe lange versucht diesen Missstand auf dem normalen Reklamationswege bei den betreffenden Stellen vorzubringen. Nicht einer der bisher kontaktierten hat sich um eine Verbesserung bemüht.
Darstellung des IST Zustandes:
In so gut wie allen Parkhäusern und auch Parkplätzen, werden immer mehr verschiedene Gruppen bei den Parkplätzen in der Nähe der Aus- und Eingängen bevorzugt!
Dass Schwerbehindertenparkplätze ganz vorne dabei sind, ist nachvollziehbar und auch so vollkommen in Ordnung. Dann geht das Thema aber schon los. Zuerst kamen die vielen Frauenparkplätze dazu, die einen erheblichen Anteil an Parkplätzen in der Nähe der Aus- und Eingänge einnehmen.
Etwas später dann folgten dann die Parkplätze für Eltern oder auch Mutter-Kind-Parkplatz, noch vor den Frauenparkplätzen angesiedelt sorgte dafür dass die freien Parkplätze noch weiter nach hinten verschoben wurden.
Das ist aber immer noch nicht das Ende der Fahnenstange, seit kurzen werden auch Elektroparkplätze für E-Autos ausgewiesen, das stets mit wachsenden Anzahlen. Wo? Möglichst nahe den Aus- und Eingängen.
Diese Sondergruppen sind ja alle sowas von eingeschränkt, dass diese Gruppen alle keine langen Gehstrecken zu den Aus- und Eingängen zu zumuten wäre!
All diese weiteren Sondergruppen, sind in der Regel alles Menschen, die ohne Probleme auch etwas weitere Gehstrecken ohne weiteres gehen könnten, aber aufgrund der Zuordnung der Parkplätze dies nicht müssen sondern hier eine Erleichterung haben die sie gar nicht brauchen.
Wieso soll eine junge Mutter in der Blüte ihres Lebens, nur weil sie einen Kinderwagen dabei hat, nicht ein paar Meter laufen um zu Ausgang zu kommen?
Oder der Fahrer eines Elektroautos sehr nahe am Aus-Eingangsbereich einen Sonderparkplatz erhalten? Auch dieser kann in der Regel problemlos ein paar Meter gehen.
Das Problem an dieser Praktik:
Für Personen wie ich, Gehbehinderte, werden die Gehstrecken aus dem Parkhäusern immer weiter, teilweise extrem weit, da die nachfolgende Parklätze meistens auch schon belegt sind.
Somit werden wir Gehbehinderten elementar benachteiligt! Bis ich oft am Ausgang bin, kann ich schon wieder umdrehen, brauche erst gar nicht zu parken, weil ich die Strecke vom Parkhaus zu meinem eigentlichen Ziel gar nicht mehr bewältigen kann.
Es gibt jedoch dazu die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK), die auch die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat, die klar definiert:
Behinderte dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden!
Aber genau das passiert hier! Aktuell in immer größeren Stile.
Es gibt für eine sehr kleine Anzahl an Gehbehinderten den Sonderparkausweis Orange. Ist sehr wenigen bekannt dass es diesen Parkausweis überhaupt gibt. Die Hürden diesen Parkausweis Orange zu erlangen sind sehr hoch, warum auch immer dies so praktiziert wird? Dieser berechtigt aber nicht zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen. Dieser berechtigt nur bei Zeitzonen länger zu parken und in kostenpflichtigen Parkzonen für eine gewisse Zeit auch kostenfrei zu parken, mehr aber auch nicht, das war es dann schon. Für alleine diese zwei kleinen Erleichterungen werden von den Versorgungsämtern sehr hohe Hürden gestellt. Alleine eine Gehbehinderung reicht hierzu bei Weitem nicht aus! Rechtliches dazu etwas weiter unten mit Details dazu.
Lösungsansätze:
Es wäre gesetzlich sehr leicht mit der UN BRK begründbar, auch für Gehbehinderte Sonderparkplätze einzurichten. Diese dann entsprechend den bekannten Schwerbehindertenparkplätzen auch ein Symbol zuordnen, zum Beispiel eine Person mit Rollator oder Gehstöcken. Diese dann nur mit dem Parkausweis Orange frei geben. Dazu noch die Hürden für den Parkausweis Orange dem Merkzeichen G gleichsetzen. Mehr wäre nicht erforderlich. Das wären sehr schnelle und leicht umsetzbare Maßnahmen auch den Gehbehinderten wieder die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern.
Meine Bitte an Alle:
Helfen Sie uns Gehbehinderten wieder am sozialen Leben mehr teilnehmen zu können. Jede Aktion von uns will gut durch dacht oder organisiert werden, um nicht hinten runter zu fallen.
Es sucht sich keiner die Behinderung heraus, jeder wäre froh gesund zu sein. Aber die Behinderung durch die Behörden ist in diesem Masse nicht mehr hinnehmbar, sondern wegen den UN BRK sogar rechtswidrig!
Eine Umsetzung der UN BRK sollte eigentlich bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Auf dem deutschen Städtetag wurde aber beschlossen, da die Zeit von mehr als 15 Jahren zu kurz war, diese Zeit um nochmals für 5 Jahre für die Kommunen zu verlängern!
Für Private gilt diese Fristverlängerung natürlich nicht!
Unterschreiben Sie bitte mein Anliegen für mehr Gerechtigkeit.
Es gibt noch genügend eigene Probleme in unserem Land, gehen wir diese gemeinsam an!
Verteilen Sie bitte diese Petition so umfangreich wie nur möglich.
Wir Gehbehinderten werden es Ihnen sehr danken und jedes mal an Sie denken wenn wir endlich zu unserem Recht kommen könnten.
Rechtliche Hintergründe zu Schwerbehindertenparkplätzen, wie auch der Forderung nach Parkplätze für Gehbehinderte
Auf einem Schwerbehindertenparkplatz darf nur geparkt werden, wenn man im Besitz des blauen Sonderparkausweises ist, der mit dem Rollstuhlsymbol erkennbar ist. Siehe Symbolbild siehe unten:
Diesen Ausweis bekommt man nur wenn man bestimmte Merkmale im Schwerbehindertenausweis zuerkannt bekommen hat.
Das sind die 2 Merkzeichen Ag oder BI die dazu berechtigen einen Antrag auf Zuteilung eine des Sonderparkausweises zu erlangen. Man könnte auch sagen Jeder darf so einen Antrag stellen, jedoch ohne die 2 Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist es unmöglich auf einen positiven Bescheid zu hoffen.
Nur mit diesem Ausweis ist das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz auch offiziell erlaubt.
Ohne diesen Ausweis kostet es aktuell noch 55,- € Bußgeld, plus in der Regel noch die Verwaltungsgebühr.
Wofür stehen die 2 Merkzeichen?
Das Ag steht für Aussergewöhnlich Gehbehindert. Das sind Rollstuhlfahrer oder Menschen denen es nur noch wenige Meter möglich ist zu gehen. Eine Beinamputation eines Beines kann bei Jüngeren schon ausreichend sein, dass das Merkzeichen nicht zuerkannt wird, bei einem Älteren Menschen aber doch.
Das BI steht für Blind. Menschen die komplett erblindet sind oder nur noch einen minimalen Sehrest haben, können auch in die Gruppe der Anspruchsberechtigten gehören.
Wofür steht nun das Merkzeichen G wie in der Petition angeführt?
Das Merkzeichen G steht für Gehbehindert, also wenn man gewöhnliche Strecken die man im Vergleich zu Gleichaltrigen, nicht mehr ohne Probleme bewältigen kann. Da werden ein paar Parameter dazu in Betracht gezogen.
Ein vielleicht bekannter Anhaltspunkt ist, dass man 2 km nicht mehr unter 30 Minuten gehen kann. Oder auch schon bei kürzeren Strecken frühzeitig eine Pause benötigt, um danach wieder nur eine kürzere Strecke gehen zu können.
In der Hauptsache wird das bei Erkrankung oder Verletzungen der unteren Gliedmaßen anerkannt. Oder auch bei die Wirbelsäule mit ihren vielen Facetten von Möglichkeiten kann in Betracht kommen. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt, Erkrankungen die diesen in der Auswirkung gleichgestellt werden können. Die letzte Variante ist die schwierigste um das G zu bekommen, das geht dann meistens nur noch mit einer Klage an den Sozialgericht einher.
Dazu gibt es noch weitere Grundsätze, wie mindestens ein Einzel GdB der unteren Gliedmaßen von min 50. Das zu Erläuterung ist schwer ich hoffe ich bekomme es hin.
Der Medizinische Dienst bewertet anhand von Vorgaben die geltend gemachten Einschränkungen. Bei der Anerkennung des Merkzeichen G muss zum Beispiel die Beine alleine einen GdB von min. 50 bekommen, um dieses Merkzeichen zu bekommen. Der GdB wie im Ausweis hinten zu erkennen ist, gilt hier nicht, das ist der Gesamt GdB. Dieser wird aus allen geltend gemachten Erkrankungen gebildet. Hier werden aber nicht die Einzel GdB’s aufaddiert, da gibt es vorgegebene Rechnungswege. Im Bild unten das Merkzeichen G noch in einem alten Ausweis

Im neuen Ausweis, Scheckkartenformat sieht das wie folgt aus, auch der Nachweis dass ich selber Betroffener dieser Politik bin!

Noch eine Information für Sie:
Die Schwerbehindertenausweise sind in 2 Gruppen unterteilt. Einmal die Ausweise ohne Merkzeichen, diese sind "nur" in grün gehalten. Die Ausweise mit Merkzeichen, egal ob nur ein Merkzeichen oder mehrere, sind in Grün-Rosa gehalten. Im Bild oben des alten Ausweises fehlt die Seite mit dem rosa Anteil, im Scheckkartenausweis von mir persönlich dies ganz bewusst so aufgenommen um Ihnen das zu zeigen.
Dieses Merkzeichen beinhaltet keine Sonderrechte im Strassenverkehr. Man wird wie jeder gesunde Mensch hier behandelt!

183
Das Problem
Kurz zu meiner Person warum ich diese Petition starte:
Ich bin anerkannt Schwerbehindert und Gehbehindert (siehe auch hierzu Nachweis Bild ganz unten). Längere Gehstrecken sind nicht machbar. Bereits nach kurzen Strecken, besonders auf harten Böden, sind mit extremen Schmerzen verbunden.
Deswegen bin ich schon eine Zeit lang aktiv hier eine Veränderung für uns Gehbehinderten zu erreichen.
Selbst eine Anfrage und Bitte bei der Landtagsabgeordneten und Sprecherin des Verkehrsausschusses Frau Silke Gericke MdL in Baden-Württemberg, brachte bisher keinen Erfolg.
Habe lange versucht diesen Missstand auf dem normalen Reklamationswege bei den betreffenden Stellen vorzubringen. Nicht einer der bisher kontaktierten hat sich um eine Verbesserung bemüht.
Darstellung des IST Zustandes:
In so gut wie allen Parkhäusern und auch Parkplätzen, werden immer mehr verschiedene Gruppen bei den Parkplätzen in der Nähe der Aus- und Eingängen bevorzugt!
Dass Schwerbehindertenparkplätze ganz vorne dabei sind, ist nachvollziehbar und auch so vollkommen in Ordnung. Dann geht das Thema aber schon los. Zuerst kamen die vielen Frauenparkplätze dazu, die einen erheblichen Anteil an Parkplätzen in der Nähe der Aus- und Eingänge einnehmen.
Etwas später dann folgten dann die Parkplätze für Eltern oder auch Mutter-Kind-Parkplatz, noch vor den Frauenparkplätzen angesiedelt sorgte dafür dass die freien Parkplätze noch weiter nach hinten verschoben wurden.
Das ist aber immer noch nicht das Ende der Fahnenstange, seit kurzen werden auch Elektroparkplätze für E-Autos ausgewiesen, das stets mit wachsenden Anzahlen. Wo? Möglichst nahe den Aus- und Eingängen.
Diese Sondergruppen sind ja alle sowas von eingeschränkt, dass diese Gruppen alle keine langen Gehstrecken zu den Aus- und Eingängen zu zumuten wäre!
All diese weiteren Sondergruppen, sind in der Regel alles Menschen, die ohne Probleme auch etwas weitere Gehstrecken ohne weiteres gehen könnten, aber aufgrund der Zuordnung der Parkplätze dies nicht müssen sondern hier eine Erleichterung haben die sie gar nicht brauchen.
Wieso soll eine junge Mutter in der Blüte ihres Lebens, nur weil sie einen Kinderwagen dabei hat, nicht ein paar Meter laufen um zu Ausgang zu kommen?
Oder der Fahrer eines Elektroautos sehr nahe am Aus-Eingangsbereich einen Sonderparkplatz erhalten? Auch dieser kann in der Regel problemlos ein paar Meter gehen.
Das Problem an dieser Praktik:
Für Personen wie ich, Gehbehinderte, werden die Gehstrecken aus dem Parkhäusern immer weiter, teilweise extrem weit, da die nachfolgende Parklätze meistens auch schon belegt sind.
Somit werden wir Gehbehinderten elementar benachteiligt! Bis ich oft am Ausgang bin, kann ich schon wieder umdrehen, brauche erst gar nicht zu parken, weil ich die Strecke vom Parkhaus zu meinem eigentlichen Ziel gar nicht mehr bewältigen kann.
Es gibt jedoch dazu die UN Behindertenrechtskonvention (UN BRK), die auch die Bundesrepublik Deutschland unterschrieben hat, die klar definiert:
Behinderte dürfen aufgrund ihrer Behinderung nicht benachteiligt werden!
Aber genau das passiert hier! Aktuell in immer größeren Stile.
Es gibt für eine sehr kleine Anzahl an Gehbehinderten den Sonderparkausweis Orange. Ist sehr wenigen bekannt dass es diesen Parkausweis überhaupt gibt. Die Hürden diesen Parkausweis Orange zu erlangen sind sehr hoch, warum auch immer dies so praktiziert wird? Dieser berechtigt aber nicht zur Nutzung von Schwerbehindertenparkplätzen. Dieser berechtigt nur bei Zeitzonen länger zu parken und in kostenpflichtigen Parkzonen für eine gewisse Zeit auch kostenfrei zu parken, mehr aber auch nicht, das war es dann schon. Für alleine diese zwei kleinen Erleichterungen werden von den Versorgungsämtern sehr hohe Hürden gestellt. Alleine eine Gehbehinderung reicht hierzu bei Weitem nicht aus! Rechtliches dazu etwas weiter unten mit Details dazu.
Lösungsansätze:
Es wäre gesetzlich sehr leicht mit der UN BRK begründbar, auch für Gehbehinderte Sonderparkplätze einzurichten. Diese dann entsprechend den bekannten Schwerbehindertenparkplätzen auch ein Symbol zuordnen, zum Beispiel eine Person mit Rollator oder Gehstöcken. Diese dann nur mit dem Parkausweis Orange frei geben. Dazu noch die Hürden für den Parkausweis Orange dem Merkzeichen G gleichsetzen. Mehr wäre nicht erforderlich. Das wären sehr schnelle und leicht umsetzbare Maßnahmen auch den Gehbehinderten wieder die Teilnahme am sozialen Leben zu erleichtern.
Meine Bitte an Alle:
Helfen Sie uns Gehbehinderten wieder am sozialen Leben mehr teilnehmen zu können. Jede Aktion von uns will gut durch dacht oder organisiert werden, um nicht hinten runter zu fallen.
Es sucht sich keiner die Behinderung heraus, jeder wäre froh gesund zu sein. Aber die Behinderung durch die Behörden ist in diesem Masse nicht mehr hinnehmbar, sondern wegen den UN BRK sogar rechtswidrig!
Eine Umsetzung der UN BRK sollte eigentlich bis zum 31.12.2022 abgeschlossen sein. Auf dem deutschen Städtetag wurde aber beschlossen, da die Zeit von mehr als 15 Jahren zu kurz war, diese Zeit um nochmals für 5 Jahre für die Kommunen zu verlängern!
Für Private gilt diese Fristverlängerung natürlich nicht!
Unterschreiben Sie bitte mein Anliegen für mehr Gerechtigkeit.
Es gibt noch genügend eigene Probleme in unserem Land, gehen wir diese gemeinsam an!
Verteilen Sie bitte diese Petition so umfangreich wie nur möglich.
Wir Gehbehinderten werden es Ihnen sehr danken und jedes mal an Sie denken wenn wir endlich zu unserem Recht kommen könnten.
Rechtliche Hintergründe zu Schwerbehindertenparkplätzen, wie auch der Forderung nach Parkplätze für Gehbehinderte
Auf einem Schwerbehindertenparkplatz darf nur geparkt werden, wenn man im Besitz des blauen Sonderparkausweises ist, der mit dem Rollstuhlsymbol erkennbar ist. Siehe Symbolbild siehe unten:
Diesen Ausweis bekommt man nur wenn man bestimmte Merkmale im Schwerbehindertenausweis zuerkannt bekommen hat.
Das sind die 2 Merkzeichen Ag oder BI die dazu berechtigen einen Antrag auf Zuteilung eine des Sonderparkausweises zu erlangen. Man könnte auch sagen Jeder darf so einen Antrag stellen, jedoch ohne die 2 Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis ist es unmöglich auf einen positiven Bescheid zu hoffen.
Nur mit diesem Ausweis ist das Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz auch offiziell erlaubt.
Ohne diesen Ausweis kostet es aktuell noch 55,- € Bußgeld, plus in der Regel noch die Verwaltungsgebühr.
Wofür stehen die 2 Merkzeichen?
Das Ag steht für Aussergewöhnlich Gehbehindert. Das sind Rollstuhlfahrer oder Menschen denen es nur noch wenige Meter möglich ist zu gehen. Eine Beinamputation eines Beines kann bei Jüngeren schon ausreichend sein, dass das Merkzeichen nicht zuerkannt wird, bei einem Älteren Menschen aber doch.
Das BI steht für Blind. Menschen die komplett erblindet sind oder nur noch einen minimalen Sehrest haben, können auch in die Gruppe der Anspruchsberechtigten gehören.
Wofür steht nun das Merkzeichen G wie in der Petition angeführt?
Das Merkzeichen G steht für Gehbehindert, also wenn man gewöhnliche Strecken die man im Vergleich zu Gleichaltrigen, nicht mehr ohne Probleme bewältigen kann. Da werden ein paar Parameter dazu in Betracht gezogen.
Ein vielleicht bekannter Anhaltspunkt ist, dass man 2 km nicht mehr unter 30 Minuten gehen kann. Oder auch schon bei kürzeren Strecken frühzeitig eine Pause benötigt, um danach wieder nur eine kürzere Strecke gehen zu können.
In der Hauptsache wird das bei Erkrankung oder Verletzungen der unteren Gliedmaßen anerkannt. Oder auch bei die Wirbelsäule mit ihren vielen Facetten von Möglichkeiten kann in Betracht kommen. Dann gibt es noch einen weiteren Punkt, Erkrankungen die diesen in der Auswirkung gleichgestellt werden können. Die letzte Variante ist die schwierigste um das G zu bekommen, das geht dann meistens nur noch mit einer Klage an den Sozialgericht einher.
Dazu gibt es noch weitere Grundsätze, wie mindestens ein Einzel GdB der unteren Gliedmaßen von min 50. Das zu Erläuterung ist schwer ich hoffe ich bekomme es hin.
Der Medizinische Dienst bewertet anhand von Vorgaben die geltend gemachten Einschränkungen. Bei der Anerkennung des Merkzeichen G muss zum Beispiel die Beine alleine einen GdB von min. 50 bekommen, um dieses Merkzeichen zu bekommen. Der GdB wie im Ausweis hinten zu erkennen ist, gilt hier nicht, das ist der Gesamt GdB. Dieser wird aus allen geltend gemachten Erkrankungen gebildet. Hier werden aber nicht die Einzel GdB’s aufaddiert, da gibt es vorgegebene Rechnungswege. Im Bild unten das Merkzeichen G noch in einem alten Ausweis

Im neuen Ausweis, Scheckkartenformat sieht das wie folgt aus, auch der Nachweis dass ich selber Betroffener dieser Politik bin!

Noch eine Information für Sie:
Die Schwerbehindertenausweise sind in 2 Gruppen unterteilt. Einmal die Ausweise ohne Merkzeichen, diese sind "nur" in grün gehalten. Die Ausweise mit Merkzeichen, egal ob nur ein Merkzeichen oder mehrere, sind in Grün-Rosa gehalten. Im Bild oben des alten Ausweises fehlt die Seite mit dem rosa Anteil, im Scheckkartenausweis von mir persönlich dies ganz bewusst so aufgenommen um Ihnen das zu zeigen.
Dieses Merkzeichen beinhaltet keine Sonderrechte im Strassenverkehr. Man wird wie jeder gesunde Mensch hier behandelt!

183
Die Entscheidungsträger*innen

Diese Petition teilen
Petition am 13. August 2023 erstellt