Actualización de la peticiónÜbernahme der Kosten für Hebammen unabhängig vom Geburtsort und Geburtstermin sichern!Sekt oder Selters? @GKV_Sprecher @groehe @spiegelonline @zeitonline @sz @bild @rtlde #SektSelters

Eltern ProtestAlemania
30 sept 2015
Fast 180.000 Menschen haben unsere Petition gezeichnet. Dafür noch einmal herzlichen Dank!
Sicherlich habt ihr in den vergangenen Tagen mitbekommen, dass Bewegung in die Sache gekommen ist. Die Schiedsstelle hat zwischen den Hebammen und Krankenkassen vermittelt. Naturgemäß sind nicht alle gleichermaßen mit diesem verbindlichen Schiedsspruch zufrieden. Abschließend liegt er auch noch nicht schriftlich vor.
Wir, Hanno, Julia und Christina, vom Petententeam sind uns nun aber nicht sicher: War unsere Petition ein voller Erfolg? Oder sollen Hausgeburten tatsächlich demnächst zur Privatleistung werden?
Liest man hierzu die aktuelle Pressemitteilung des Hebammenverbandes, ist die Sache klar. Denn dort steht:
„Die Regelungen der Schiedsstelle bedeuten, dass ohne ärztliche Zustimmung zur Hausgeburt bei sogenannten relativen Ausschlusskriterien sowie immer bei absoluten Ausschlusskriterien eine Hebamme, die eine Hausgeburt durchführt, gegen den Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen verstößt. In der Folge kann sie vom Vertrag ausgeschlossen werden. Gesetzlich versicherte Frauen erhalten damit in diesen Fällen keine Hebammenbetreuung auf Kosten der Krankenkasse.
(https://www.hebammenverband.de/aktuell/nachricht-detail/datum/2015/09/25/artikel/hebammenverband-befuerchtet-untergang-der-hausgeburt/)
Also: Selters?
Anders formuliert es der „Gegenspieler“ GKV-Spitzenverband. Dort steht:
„Analog zu den Qualitätskriterien in Geburtshäusern gelten ab sofort grundsätzlich dieselben Kriterien auch für Hausgeburten. Dabei wird unterschieden in absolute und in relative Kriterien: ...
...Unklarer Geburtstermin, Verdacht auf Übertragung. Hier muss erst ab dem 3. Tag nach der 40. Schwangerschaftswoche zusätzlich eine ärztliche Untersuchung erfolgen. Bei geplanten Geburtshausgeburten ist dies bereits ab dem 1. Tag des Überschreitens verpflichtend“.
(https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_298240.jsp)
Dort ist mit keinem Wort mehr die Rede von einem Ausschluss der Kostenübernahme, wenn sich die Frauen gegen die ärztliche Untersuchung stellen. Im Gegenteil: Die Qualitätskriterien, die für Geburtshäuser gelten und nun analog übernommen werden sollen, kennen derlei Regelungen nicht.
Sie berücksichtigen außerdem die Wünsche der Frauen und halten fest, dass die Ausschlusskriterien – egal ob absolut oder relativ – nicht evidenzbasiert sind.
Nachzulesen hier unter Paragraph 9.
(https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/geburtshaeuser/Geburtshaeuser_Qualitaetsvereinbarung_Anlage_1_des_Vertrages.pdf)
Die Wünsche der Versicherten sind bei der Entscheidungsfindung einzubeziehen sowie die Patientenrechte zu wahren. [...] Qualität wird in erster Linie durch die Betreuungsformen und -inhalte bestimmt, sie kann nicht allein durch Ausschlusskriterien garantiert werden. Der folgende Kriterienkatalog gibt eine Orientierungshilfe in Richtung auf ein Versorgungskonzept...“
Nirgends mehr ein Hinweis darauf, dass Hausgeburten künftig zur IGeL-Leistung (Privatleistung) werden könnten. Nirgends ein Hinweis darauf, dass die Frauen die Untersuchungen ab ET+3 nicht schadlos ablehnen können.
Also doch? Sekt?
Zwei völlig verschiedene Wahrnehmungen. Welche ist wahr? Haben wir uns, dank eurer großen Unterstützung, durchsetzen können? Was meint ihr?
Twittert uns unter dem Hashtag #SektSelters, an welches Ergebnis Ihr glaubt!
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