Rettet Deutschlands Gastgewerbe!

Das Problem

Bitte schaffen Sie eine Perspektive für das Gastgewerbe.

Während die Tage seit Wochen verstreichen, sind wir Gastronom*innen und Hoteliers dabei, unterzugehen. Viele von uns haben keine Mittel mehr zur Verfügung, um unsere Existenz aufrecht zu erhalten. Wir fühlen uns im Stich gelassen. Gleichzeitig können wir unseren Verbindlichkeiten Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen, Banken und Vermietern gegenüber nicht mehr nachkommen.

Wenn Sie jetzt nicht für Klarheit und finanzielle Soforthilfe sorgen, die sich an unseren realen Kosten orientiert, war es das für die nächsten Jahre mit Deutschlands bunter Gastroszene und den vielen schönen Hotels – das sagen wir Ihnen in aller Deutlichkeit!

Wir wissen, dass Sie Ihr Bestes tun. Wir wissen auch, dass Sie unter großem Druck stehen und bereits einige Maßnahmen zur Unterstützung getroffen haben. Trotzdem müssen wir Ihnen mitteilen: Diese Maßnahmen helfen, sie werden uns aber nicht retten. Alle bisher getätigten Beschlüsse, wie beispielsweise die Bereitstellung von Überbrückungskrediten, sorgen für Aufschub der Probleme – nicht für Lösungen!

Was wir brauchen, ist ein Dialog. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Sind wir systemrelevant? Sollen wir den Betrieb aufrechterhalten, um eine Grundversorgung sicherzustellen? Wir sind bereit.
Sollen wir einen Lieferdienst für Risikogruppen hochziehen? Wir sind bereit.
Sollen wir einfache To-Go-Mahlzeiten für die Menschen in unseren Vierteln zur Verfügung stellen? Wir sind bereit.

Was wir jetzt brauchen, um unsere Betriebe vor der Insolvenz zu retten:

·Eine klare und planbare Perspektive zur Wiederaufnahme des Betriebes unter Auflagen.

· Für die Zeit nach der Schließung ist es existentiell notwendig, den Mehrwertsteuersatz für gastronomische Leistungen einheitlich auf 7% anzupassen, so wie er beispielsweise für die Fastfoodunternehmen, Bäckereien und Supermärkte im To-Go Bereich bereits existiert. Chancengleichheit, Diversität, Krisenstabilität und teilweise Aufholung der dramatischen Verluste kann für unser Gewerbe nur so dauerhaft geschaffen werden.

· Volle Kostenübernahme aller Bruttogehälter (Vollzeit und Teilzeit) – denn ohne Trinkgeld reichen 60 Prozent Kurzarbeitergeld im Niedriglohnsektor nicht aus.

· Fortzahlungen ausgefallener Arbeitsstunden der für unsere Branche so wichtigen Minijobber*innen und studentischen Aushilfen.

· Steuernachlässe anstelle von Stundungen und Aufschiebungen, bemessen an den BWAs oder Steuererklärungen des letzten Jahres, und damit an der realen Kostenstruktur unserer Betriebe.

· Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 01.03.2021.

· Rechtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge).

Bitte bedenken Sie: In der Gastronomie und in der Hotellerie gibt es keinen Nachholeffekt. Ein Essen, das wir heute nicht verkaufen, wird in zwei Monaten auch nicht verkauft. Wenn unsere Räumlichkeiten heute leer stehen, können in zwei Monaten nicht doppelt so viele Menschen kommen. Die Kosten aber türmen sich auf. Diese Rechnung geht nicht auf! Und wir werden auf unabsehbare Zeit mit massiven Mindereinnahmen aufgrund von Zugangsbeschränkungen rechnen müssen.

Wir waren immer für Deutschlands Bürger*innen und Tourist*innen da. Und wir wollen es weiterhin sein, auch nach der Krise.

Es ist wichtig, zu handeln bevor das Gastgewerbe zerbrochen ist - es wieder zusammenzuflicken wird kaum möglich sein.
Helfen Sie uns, eine Basis für unser Fortbestehen zu schaffen. Sonst sind wir weg.
Hochachtungsvoll,
Initiative Gastronomie & Hotellerie Deutschland

Anmerkung der Petitionsstarter*innen: die Forderungen wurden am 22. April aktualisiert.

Diese Petition hat 125.848 Unterschriften erreicht

Das Problem

Bitte schaffen Sie eine Perspektive für das Gastgewerbe.

Während die Tage seit Wochen verstreichen, sind wir Gastronom*innen und Hoteliers dabei, unterzugehen. Viele von uns haben keine Mittel mehr zur Verfügung, um unsere Existenz aufrecht zu erhalten. Wir fühlen uns im Stich gelassen. Gleichzeitig können wir unseren Verbindlichkeiten Mitarbeiter*innen und Lieferant*innen, Banken und Vermietern gegenüber nicht mehr nachkommen.

Wenn Sie jetzt nicht für Klarheit und finanzielle Soforthilfe sorgen, die sich an unseren realen Kosten orientiert, war es das für die nächsten Jahre mit Deutschlands bunter Gastroszene und den vielen schönen Hotels – das sagen wir Ihnen in aller Deutlichkeit!

Wir wissen, dass Sie Ihr Bestes tun. Wir wissen auch, dass Sie unter großem Druck stehen und bereits einige Maßnahmen zur Unterstützung getroffen haben. Trotzdem müssen wir Ihnen mitteilen: Diese Maßnahmen helfen, sie werden uns aber nicht retten. Alle bisher getätigten Beschlüsse, wie beispielsweise die Bereitstellung von Überbrückungskrediten, sorgen für Aufschub der Probleme – nicht für Lösungen!

Was wir brauchen, ist ein Dialog. Wir sind bereit, Verantwortung zu übernehmen.

Sind wir systemrelevant? Sollen wir den Betrieb aufrechterhalten, um eine Grundversorgung sicherzustellen? Wir sind bereit.
Sollen wir einen Lieferdienst für Risikogruppen hochziehen? Wir sind bereit.
Sollen wir einfache To-Go-Mahlzeiten für die Menschen in unseren Vierteln zur Verfügung stellen? Wir sind bereit.

Was wir jetzt brauchen, um unsere Betriebe vor der Insolvenz zu retten:

·Eine klare und planbare Perspektive zur Wiederaufnahme des Betriebes unter Auflagen.

· Für die Zeit nach der Schließung ist es existentiell notwendig, den Mehrwertsteuersatz für gastronomische Leistungen einheitlich auf 7% anzupassen, so wie er beispielsweise für die Fastfoodunternehmen, Bäckereien und Supermärkte im To-Go Bereich bereits existiert. Chancengleichheit, Diversität, Krisenstabilität und teilweise Aufholung der dramatischen Verluste kann für unser Gewerbe nur so dauerhaft geschaffen werden.

· Volle Kostenübernahme aller Bruttogehälter (Vollzeit und Teilzeit) – denn ohne Trinkgeld reichen 60 Prozent Kurzarbeitergeld im Niedriglohnsektor nicht aus.

· Fortzahlungen ausgefallener Arbeitsstunden der für unsere Branche so wichtigen Minijobber*innen und studentischen Aushilfen.

· Steuernachlässe anstelle von Stundungen und Aufschiebungen, bemessen an den BWAs oder Steuererklärungen des letzten Jahres, und damit an der realen Kostenstruktur unserer Betriebe.

· Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum 01.03.2021.

· Rechtlicher Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen aufgrund von Dauerschuldverhältnissen (Miet-, Leasing- und Kreditverträge).

Bitte bedenken Sie: In der Gastronomie und in der Hotellerie gibt es keinen Nachholeffekt. Ein Essen, das wir heute nicht verkaufen, wird in zwei Monaten auch nicht verkauft. Wenn unsere Räumlichkeiten heute leer stehen, können in zwei Monaten nicht doppelt so viele Menschen kommen. Die Kosten aber türmen sich auf. Diese Rechnung geht nicht auf! Und wir werden auf unabsehbare Zeit mit massiven Mindereinnahmen aufgrund von Zugangsbeschränkungen rechnen müssen.

Wir waren immer für Deutschlands Bürger*innen und Tourist*innen da. Und wir wollen es weiterhin sein, auch nach der Krise.

Es ist wichtig, zu handeln bevor das Gastgewerbe zerbrochen ist - es wieder zusammenzuflicken wird kaum möglich sein.
Helfen Sie uns, eine Basis für unser Fortbestehen zu schaffen. Sonst sind wir weg.
Hochachtungsvoll,
Initiative Gastronomie & Hotellerie Deutschland

Anmerkung der Petitionsstarter*innen: die Forderungen wurden am 22. April aktualisiert.

Die Entscheidungsträger*innen

Referat LB 3 - Bürgerdialog
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Beantwortet
Petition Wir sind bereit – Rettet Deutschlands Gastgewerbe!“ Übergabe der Petition am 15.06.2020 Sehr geehrte Herren Riffelmacher, Elci und Rüther, Sehr geehrte Petenten, vielen Dank für die Übergabe der Petitionen am 15. Juni 2020 vor dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Berlin. Wir haben sie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier vorgelegt und er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten. Seien Sie sich gewiss, wir verstehen Ihre Sorgen sehr gut! Gerade die Gastronomie ist besonders stark von den Einschränkungen betroffen, die durch die Bekämpfung der Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Gesundheitsschutz-Maßnahmen ausgelöst werden mussten. Von einem Tag auf den anderen ist das Geschäft nahezu komplett weggebrochen. Inzwischen ist die Öffnung von Restaurants zwar wieder möglich, aber nur unter Einschränkungen und häufig mit einer geringeren Auslastung und daher anhaltenden Umsatzverlusten. Es herrscht immer noch Unsicherheit darüber vor, ob und wann sich die Situation wieder vollkommen entspannt und ob es nicht sogar zu einer sogenannten „Zweiten Welle“ mit schwerwiegenden Folgen für die Wirtschaft in Deutschland kommen könnte. Die Bundesregierung hat zur Stabilisierung von Unternehmen und ihren Beschäftigten einen umfassenden Rettungsschirm aufgelegt, in bisher nie dagewesener Größe. Der Schutzschirm mit seinen unterschiedlichen passgenauen Kredit- und Zuschussprogrammen steht von Solo-Selbstständigen, über Startups und Mittelständlern bis hin zu Großunternehmen für alle Branchen zur Verfügung und soll diesen helfen, diese Krise zu überstehen. Unterstützt wird in aller Regel mit vergünstigten und durch die Bundesregierung ganz oder teilweisen abgesicherten Krediten. Für die besonders betroffenen Solo-Selbstständigen, Freiberufler und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten wurde ein Sonderprogramm aufgelegt, das anders als die übrigen Bundes-Programme Zuschüsse gewährt, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Das soll einen Beitrag leisten, damit die Betroffenen die weiter laufenden Betriebskosten finanzieren können, die ja trotz geringerer oder ganz weggefallender Einnahmen weiter anfallen. Ersetzt werden können dabei nur weiterlaufende Kosten, kein entfallender Umsatz. Bundeswirtschaftsminister Altmaier hat sich innerhalb der Bundesregierung erfolgreich dafür stark gemacht, ein Nachfolgeprogramm für die Soforthilfe (Zuschussprogramm) zu realisieren, die sogenannte „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“. Anders als die Soforthilfen werden die Zuschüsse der Überbrückungshilfe auch denjenigen Unternehmen offenstehen, die mehr als 10 Mitarbeiter haben. Zudem sind anders als bei der Soforthilfe jetzt auch deutlich höhere Zuschüsse von bis zu 150.000 Euro für die Monate Juni bis August möglich. Das Programm ist ganz bewusst branchenoffen ausgestaltet und adressiert diejenigen Unternehmen, die nach wie vor unter Schließungen leiden oder wegen den Abstands- und Hygieneregeln ihre Kapazitäten nicht voll ausschöpfen können. So möchten wir soweit möglich Unterstützung leisten und möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze erhalten helfen. Die Eckpunkte der Überbrückungshilfen wurden am 13. Juni vom Bundeskabinett beschlossen (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-ueberbrueckungshilfe.pdf?__blob=publicationFile). Die Arbeiten an der Umsetzung laufen derzeit mit Hochdruck, insbesondere zur Abstimmung mit den Bundesländern, die wie bei der Soforthilfe die Abwicklung übernehmen werden. Mit der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers ist nun auch in Kürze der Weg für das Programm frei. Die Überbrückungshilfen werden dann voraussichtlich Anfang Juli startklar sein und gelten rückwirkend ab dem 1. Juni. Neben den Zuschüssen wurden und werden im Rahmen des KfW-Sonderprogramms betroffenen Unternehmen schnell Kredite zur Verfügung gestellt. Wie bei jedem Programm und angesichts der Vielzahl von Anträgen kam es vor allem am Anfang in Einzelfällen zu etwas längeren Bearbeitungszeiten. Anträge gerade von kleineren und mittleren Unternehmen werden aber in aller Regel binnen weniger Tage bewilligt. Für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten hat die Bundesregierung hierzu speziell die KfW-Schnellkredite für den Mittelstand auf den Weg gebracht. Damit werden unbürokratisch und schnell Kreditvolumen von bis zu 800.000 Euro bewilligt, auf Wunsch sind die ersten beiden Jahre tilgungsfrei. Die Bewilligung erfolgt dabei ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Hausbank oder die KfW, die Kredite werden durch eine Haftungsfreistellung für die Banken zu 100% vom Bund abgesichert. Bei den KfW- Schnellkrediten wurden bisher rund 12.380 Kreditanträge gestellt, davon wurden fast 99% bewilligt. Weitere Informationen finden Sie dazu auf der Internetseite der KfW. Ein wichtiger Baustein der Untersützungsmaßnahmen ist daneben das Kurzarbeitergeld, dessen Voraussetzungen weiter erleichtert wurden. Insbesondere wurde das Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug auf 80 bzw. 87 % erhöht. Das Kurzarbeitergeld ist dabei in erster Linie eine Versicherungsleistung, die sich aus den am Bruttolohn orientierten Versicherungsbeiträgen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern orientiert. Für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, für die aufgrund ihres geringen Einkommens das Kurzarbeitergeld nicht für die Bestreitung des Lebensunterhalts reicht, wurde von der Bundesregierung die Grundsicherung erweitert und der Zugang erleichtert. Insbesondere findet eine Vermögensprüfung nur sehr beschränkt statt und die Kosten für die Mieter werden vorübergehend in tatsächlicher Höhe übernommen. Speziell für die Gastronomie hat die Bundesregierung zudem vorübergehend die Mehrwertsteuer auf Speisen auf den ermäßigten Steuersatz gesenkt. Auch die allgemeine vorübergehende Senkung des Mehrwertsteuersatzes gilt natürlich ebenfalls für die Gastronomie beim Verkauf von Getränken. Weitere Maßnahmen wie Steuerstundungen, erweiterte Möglichkeiten für den Verlustrücktrag oder Stundungen von Sozialversicherungsbeiträgen können Unternehmen und damit auch ihren Angestellten helfen. Bundesminister Altmaier, das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und die gesamte Bundesregierung arbeiten mit Hochdruck daran, die Auswirkungen der Pandemie auf Beschäftigte, Verbraucher, Unternehmen und die gesamte Volkswirtschaft insgesamt so gering wie möglich zu halten. Die Bundesregierung prüft daher laufend, welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen, Verbraucher, Beschäftigte und Bürger erforderlich sind. Dabei hat sie selbstverständlich auch die besonders betroffenen Branchen im Auge. Die von den Bundesländern angeordneten Beschränkungen im Gastronomie-Bereich gelten vorübergehend. Wie sich die Beschränkungen fortsetzen, hängt im Wesentlichen vom weiteren Verlauf der Pandemie ab. Die Bundesregierung und die Bundesländer arbeiten intensiv daran, die Pandemie bei gleichzeitigen schrittweisen Lockerungen weiter zurückzudrängen. Dabei können alle durch die Beachtung der Abstands- und Hygienebedingungen mithelfen. Auch der Einsatz der von der Bundesregierung entwickelten Corona-Warn-App kann dazu beitragen. Je schneller die Zurückdrängung des Virus gelingt, desto schneller können wir wieder zur Normalität zurückkehren. Dabei geht es nicht nur um die Industrie und große Unternehmen: gerade Restaurants und Kneipen machen Dörfer, Wohnviertel und Städte lebendig, sie sind ein Ort des Austausches und Ausdruck unserer Kultur und Lebensweise. Bleiben Sie gesund und geben Sie acht auf sich und andere! Mit freundlichen Grüßen Team Bürgerdialog
Olaf Scholz
Bundeskanzler
Angela Merkel (CDU)
Ehemalige Bundeskanzlerin
peter altmeier
peter altmeier

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Petition am 17. März 2020 erstellt