

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
zuerst wünsche ich Ihnen alles erdenklich Gute für das NEUE JAHR. Wenn auch alles nicht so rosig aussieht, sollen wir gemeinsam versuchen, das Beste daraus zu machen. Deshalb legen wir auch gleich los. Mit einer breiten Kooperation können wir die Zerstörungen der Habgierigen durchaus stoppen.
Der Bundestag hat am 1. Dezember 2022 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Ratifizierung von CETA angenommen. Für die Initiative stimmten 559 Abgeordnete, 110 Parlamentarier votierten dagegen. Es gab keine Enthaltungen. Damit ist es klar, dass wir dagegen heftig etwas unternehmen müssen. CETA wird nur deshalb zurzeit noch vorläufig ohne die Paralleljustiz und die CETA-Ausschüsse angewandt, denn noch nicht alle EU-Staaten den Vertrag ratifiziert haben. Erst wenn alle Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifiziert haben, tritt dieser vollständig in Kraft. Derzeit fehlen noch elf Länder, sowie die EU und Canada.
Die Wirtschaft ist krank, die Energiesicherheit ist Geschichte, die innere Sicherheit hat große Lücken. Der Bundesrechnungshof schlägt Alarm! Die problematischen internationalen Freihandelsverträge, wie CETA, JEFTA und EUSFTA, legen die staatliche Handlungsfähigkeit für das Gemeinwohl lahm. Der Bundestag hat sich selbst mit diesen Verträgen immer mehr entmachtet und hat seine Kontrollfunktion bei diesen Verträgen verloren. Er muss nur noch dafür sorgen, dass die Beschlüsse umgesetzt werden. Das Grundgesetz hat im Bereich der Freihandelsabkommen JEFTA, EUSFTA und bald auch CETA seine Gültigkeit verloren.
Damit wurde die demokratisch kontrollierte Selbstbestimmung der deutschen Bevölkerung untergraben. Die Staatsorgane sind nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts jedoch nicht berechtigt, das Grundgesetz eigenmächtig aufzugeben, ohne die Wahlberechtigten vorher zu fragen. Nur wir sind berechtigt, über unseren politischen Status frei zu bestimmen. Es ist an der Zeit, dass wir erneut klagen. Diesmal fordern wir unser zustehendes Selbstbestimmungsrecht. Weitere Informationen können Sie auf der Info-Seite zur Verfassungsbeschwerde lesen und dort das Formular zur kostenlosen Teilnahme runterladen. Ein Rechtsanwalt wird uns diesmal vertreten.
https://gemeinwohl-lobby.de/verfassungsbeschwerde/
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Neben der Online-Werbung bitte ich Sie in Ihrem Wohnort, bzw. Ihrer Umgebung für die kostenlose Teilnahme an dieser Verfassungsbeschwerde zu werben, damit es anderen Menschen auch ermöglicht wird, Teil der Unterstützung dieser wichtigen Klage zu werden. Wer dazu bereit ist, möge sich bei loesungsideen@web.de melden. Mit diesem Handzettel kann jeder jetzt schon für die Teilnahme an dieser wichtigen Verfassungsbeschwerde werben. HELFEN SIE MIT, dass wir wieder ganz viele werden!
https://gemeinwohl-lobby.de/wp-content/uploads/2023/01/Handzettel-Verfassungsbeschwerde.pdf
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Mit unserer ersten Klage haben wir auf jeden Fall einen Teilerfolg erzielt. Es wurde in beiden Urteilen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, dass die Bundesrepublik Deutschland auch unter CETA ihre volle Handlungsfähigkeit behalten muss und die vorläufige Anwendung von CETA die Grundstrukturen des Grundgesetzes nicht verletzen darf. Das gilt umso mehr für die endgültige Anwendung. Deshalb klagen wir erneut! Bitte unterstützen Sie erneut die Verfassungsbeschwerde! Es ist an der Zeit, dass wir die kreative Kraft der Menschen in unserem Land wieder voll ausschöpfen und gemeinsam eine lebenswerte Zukunft schaffen.
Mit herzlichen Grüßen
Ihre Marianne Grimmenstein