
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nach fast sechs Jahren könnte man annehmen, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit dem CETA-Vertrag gründlich befasst hat. Wir haben am 15. März so ein Urteil bekommen, das kein neues Urteil in der Sache ist. Das Gericht hat die Vorgaben bekräftigt, die das erste Urteil von 2016 zu der vorläufigen Anwendung von CETA beschlossen hat.
· Die CETA-Ausschüsse dürfen nicht ohne demokratische Rückbindung an Bundesregierung und Bundestag entscheiden.
· Der deutsche Vertreter oder die deutsche Vertreterin im Ministerrat hat jetzt bei Entscheidungen im wichtigsten Ausschuss sogar ein Vetorecht.
· Zu den Schiedsgerichten macht das Gericht bisher keine Aussage.
Wie weit der ganze Vertrag verfassungswidrig ist, kann man aus dem Urteil nicht feststellen. Das Gericht legt fest, dass man gegen den ganzen Vertrag nur dann nochmals klagen kann, wenn ein Zustimmungsgesetz zu CETA vom Bundestag und Bundesrat schon verabschiedet wurde. Das Problem ist in dieser Sache, wenn man ein Zustimmungsgesetz schon verabschiedet hat, dann ist dieses Gesetz sehr, sehr schwer zu kippen, weil das Bundesverfassungsgericht unheimlich langsam arbeitet. Und so kann CETA ohne Probleme in Kraft treten, obwohl der Vertrag verfassungswidrig ist.
Die Professoren haben erwartet, dass das Bundesverfassungsgericht über den ganzen CETA-Vertrag urteilt. Schließlich liegt der ganze Vertragstext vor. Das haben sie nicht gemacht und so haben die Richterinnen und Richter meiner Meinung nach die Tür für CETA noch mehr geöffnet. Ob wir nochmals klagen werden, das kann ich jetzt noch nicht sagen. Wir müssen die Entwicklungen abwarten. Hier ist die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Urteil:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-022.html
Das vollständige Urteil
Wir müssen in der nächsten Zeit auf jeden Fall daran arbeiten, den wahren Zweck dieser sogenannten Freihandelsverträge publik zu machen, denn diese Verträge sind eigentlich politische Verträge, um unser demokratisches System abzuschaffen. Deshalb nehmen Sie an der Beschwerdekampagne gegen die Medien wegen ihres Versagens bei der Kontrolle der Politik teil. Hier können Sie ihre Beschwerde runterladen:
https://tinyurl.com/GWLAktionMedien
Bitte senden Sie es schnellstens an die Sammeladresse. Wir müssen Tausende werden! Falls der Link nicht funktionieren sollte, bitte kopieren Sie oben in die Browser-Leiste ein Wir werden diese Sammelaktion einige Wochen durchführen.
Bitte verbreiten Sie die Aktion mit dem Link, denn sämtliche Verträge, auch die bilateralen, müssen von den öffentlich-rechtlichen Medien unter die Lupe genommen werden. Dort, wo sie gegen das Gemeinwohl wirken, müssen sie gemäß Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention entsprechend geändert werden. Während die transnationalen Konzerne sehr gut organisiert sind, haben sich die Opfer, und das sind wir, nicht organisiert. Daran müssen wir schnellstens ändern. Dann können wir diese Verträge zu unseren Gunsten auch ändern.
Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein