Petition updateRÜSTUNSKONZERNE MÜSSEN FÜR FLÜCHTLINGE ZAHLENWaffengewalt gegen Seenotretter, u. a.
Ursula MathernMerxheim, Germany
Nov 24, 2019

Liebe UnterstützerINNEN,

die Vokabel „skandalös“ ist m. E. noch viel zu schwach, um den Umgang Deutschlands und Europas mit Flüchtlingen zu beschreiben. Nicht weniger schmachvoll ist es, wie Rüstungskonzerne „Regelungslücken“ nutzen, um trotz Embargos weiter „im Geschäft“ zu bleiben. Und die Krone setzt dem Ganzen auf, dass ein Regierungsabkommen die Rüstungsexportkontrolle quasi außer Kraft setzt. Im Einzelnen s. u.

Mit liebem Gruß

Ursula Mathern

 

Europa bricht täglich Völkerrecht, wie der Beitrag von Monitor „Waffengewalt gegen Seenotretter: Rechtsfreier Raum Mittelmeer“ belegt.

https://www1.wdr.de/daserste/monitor/sendungen/seenotrettung-148.html

 
Lürssen-Werft umgeht Waffenembargo
Interne Dokumente: Unternehmen auch nach Rüstungsexportstopp in Saudi-Arabien aktiv

Nach der Ermordung des regierungskritischen Journalisten Dschamal Chaschukdschi (Jamal Khashoggi) im saudischen Generalkonsulat in Istanbul im Herbst letzten Jahres verhängte die Bundesregierung gegen das Königreich einen bis heute gültigen Exportstopp für Rüstungsgüter. Doch wie Unterlagen der Lürssen-Werft zeigen, die dem ARD-Magazin »Report München« und demStern vorliegen, war der deutsche Konzern auch nach Verhängung des Waffenembargos in Saudi-Arabien aktiv. Das Bremer Werftunternehmen unterstützte den Grenzschutz des Landes beim Betrieb von Kriegsschiffen, die aus Deutschland geliefert wurden.

Aus den konzerninternen Dokumenten geht hervor: Lürssen beschäftigte auch nach dem Waffenembargo Mitarbeiter in Saudi-Arabien, die bei der Ausbildung von Schiffsmannschaften und der Reparatur der Boote halfen. Ein Lürssen-Fortschrittsbericht vom Mai 2019 weist nach, dass eine neue Ankerwinde als Ersatz für eine defekte Winde »eingebaut und getestet« worden sei. Außerdem lieferte der Konzern den Unterlagen zufolge Ersatz für defekte Schiffsschrauben eines Bootes, das auf Grund gelaufen war. Im Dezember 2018 waren laut einer internen Aufstellung 29 Lürssen-Mitarbeiter in Saudi-Arabien tätig.

Die Lürssen-Werft nutzt somit eine »Regelungslücke« der Bundesregierung, die es versäumt hat, technische Unterstützung in das verhängte Embargo mitaufzunehmen. Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Partei Die Linke, Sevim Dagdelen, vom Frühjahr, inwieweit »Dienstleistungen« der Lürssen-Filiale in Saudi-Arabien von dem Exportstopp betroffen seien, war das Wirtschaftsministerium jedoch ausgewichen und hatte nur bestätigt, dass es im Jahr 2018 tatsächlich solche »Dienstleistungen« gegeben habe.

Auch der frühere Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Arnold Wallraff, warf der Lürssen-Werft im Interview mit »Report München« vor, für ihre Aktivitäten vor Ort »eine Regelungslücke« zu nutzen. Die Ausbildung von Schiffsmannschaften sei »nur unter sehr eingeschränkten Voraussetzungen als technische Unterstützung genehmigungsbedürftig«. (jW)

(https://www.jungewelt.de/artikel/367303.r%C3%BCstungsg%C3%BCter-l%C3%BCrssen-werft-umgeht-waffenembargo.html

 

Wirtschaftsförderung statt Rüstungsexportkontrolle

Zum deutsch-französischen Regierungsabkommen über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich

Kommentar der Koordinatorin der “Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel!“ Susanne Weipert und der Sprecher*innen der Kampagne Charlotte Kehne, Christine Hoffmann und Jürgen Grässlin

Mit dem deutsch-französischen Regierungsabkommen werden zwei Eckpfeiler der deutschen Rüstungsexportkontrolle ausgehebelt: das Exportverbot von Kriegswaffen mit Genehmigungsvorbehalt und die Endverbleibskontrolle. Denn bei Anwendung des in dem Abkommen festgelegten „De-minimis“-Grundsatzes entfällt für Rüstungsgüter und bestimmte Kriegswaffen die Notwendigkeit einer Endverbleibserklärung sowie der Genehmigungsvorbehalt bei Re-Export bestimmter Kriegswaffen in Drittländer. Damit wird das Kriegswaffenkontrollgesetz umgangen, die Endverbleibskontrolle geschwächt und eine Blaupause für andere Regierungsabkommen geschaffen, die, auf Grundlage des kleinsten gemeinsamen Nenners, den Maßstab für eine gemeinsame Rüstungsexportkontrolle immer weiter herabsetzen.

Am 23.10.2019 ist das „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über Ausfuhrkontrollen im Rüstungsbereich“ im Bundeskabinett verabschiedet worden. Bei dessen Aushandlung und Umsetzung hatte und hat der Deutsche Bundestag kein Mitspracherecht.

Die Ziele des Abkommens, wie die „verlässlich[e] Verbringungs- und Ausfuhrmöglichkeiten für den wirtschaftlichen und politischen Erfolg ihrer[1]industriellen und staatlichen Zusammenarbeit“, sollen dadurch erreicht werden, dass Deutschland und Frankreich den jeweiligen Exportvorhaben des anderen Landes von gemeinsam produzierten Rüstungsgütern an Drittländer möglichst nicht widersprechen. Nur die Beeinträchtigung der „unmittelbaren Interessen“ oder der „nationalen Sicherheit“ gelten als Ausnahmefall. Und dann gilt es, nicht etwa auf den Export zu verzichten, sondern stattdessen „hochrangige Konsultationen“ einzuleiten, „um angemessene Lösungen zu finden“. Bei regierungsseitigen Projekten soll zudem die „widersprechende Vertragspartei alle Anstrengungen [unternehmen], um alternative Lösungen vorzuschlagen“. Das heißt de facto: Hauptsache es kann exportiert werden!.....

(s. https://www.aufschrei-waffenhandel.de/presse-video-audio/presseerklaerungen/05112019-aktion-aufschreiwirtschaftsfoerderung-statt-ruestungsexportkontrolle/  +

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/ausfuhrkontrollen-im-ruestungsbereich.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

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