Zur Sicherstellung psychotherapeutischer Versorgung

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Das Problem

Das Beitragsstabilisierungsgesetz soll morgen, 10.07.2026 im Bundestag verabschiedet werden.

Nach den im März 2026 beschlossenen Kürzungen psychotherapeutischer Honorare um 4,5% beinhaltet dieses Gesetz nun weiterhin den sogenannten Änderungsantrag Nummer 15, der die Streichung der der Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Honorare vorsieht.

Für psychotherapeutische Praxen würde dies bedeuten, dass die Vergütung ihrer Leistung nicht mehr vorhersehbar ist/beliebig angepasst werden kann.

Angesichts der Regulierung des zur Verfügung stehenden Stundenkontingents halber Kassensitze auf 18 Stunden pro Woche, ebenfalls Inhalt des Beitragsstabilisierungsgesetzes, bedeutete  eine solche Vorgehensweise für viele Praxen eine Existenzgefährdung.

Menschen, die eine Therapieplatz suchen würde dadurch eine noch längere Wartezeit, als dies bisher bereits der Fall ist zugemutet.

Bei Fachverbänden, PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten herrscht große Einigkeit darüber, dass ein weiterer Versorgungsengpass bei ambulanten psychotherapeutischen Leistungen mit hohen Folgekosten verbunden wäre. Darunter fallen z.B höhere Krankschreibungsraten, eine höhere Rate der Frühbereitungen, eine steigende  Notwendigkeit stationärer Versorgung psychisch erkrankter Menschen die, wie uns allen klar ist, weit höhere Kosten mit sich bringt als ambulante Versorgung.

Psychische Erkrankungen sind ein Fakt.

Sie machen einen Grossteil der Krankschreibungen in Deutschland aus.

 Psychotherapeutische Versorgung ist daher notwendig und wichtig.

 PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten durchlaufen eine lange intensive Ausbildung, die in einer Approbation endet.

Sie sind hochqualifizierte Fachkräfte in der Begleitung psychisch erkrankter Menschen.

Um für den Staatshaushalt belastende Folgekosten von psychischen Erkrankungen zu minimieren, bedarf es einer Stärkung psychotherapeutischer Leistungen.

Wir fordern also:

Die Angemessenheitsprüfung für psychotherapeutische Leistungen darf nicht gestrichen werden.

Extra budgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistung soll beibehalten werden, da psychotherapeutische Leistungen ausschließlich in zur Verfügung gestellter Zeit stattfinden können.

Der bishrige Leistungsumfang halber Kassensitze, der zu einer Steigerung psychotherapeutischer Versorgung beiträgt, darf nicht gekürzt werden, um die psychotherapeutische Versorgung nicht weiter zu verschlechtern.

Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie.

Gesetzesänderungen wie das Beitrag stabilisierungsgesetz mit solch weiterreichenden Auswirkungen auf hunderttausende Menschen, verdienen eine faire und gründliche Debatte.

Sie verdienen es, dass Fachleute gründlich gehört und deren Meinungen differenziert besprochen werden.

 Wir fordern daher auch, dieses Gesetz nicht im Hauruckverfahren durchzupeitschen, sondern in einer Rückbesinnung auf demokratische Werte gründlich, sachverständig und mit dem Wohle der Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland im Blick zu besprechen.

Das beinhaltet eine Forderung nach einer Verschiebung des Termins der Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs vom 10.07 auf einen unbestimmten Termin, der erst nach einer gründlichen an demokratischen Grundwerten orientierten Prüfung festgesetzt wird.

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U. RaschPetitionsstarter*in

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