Petition updateWolf Pumpak muss weiterleben.Pumpak lebt noch - Kein Einsehen der Landesregierung - wir machen weiter
Brigitte SommerGermany
Feb 4, 2017
Guten Morgen, ganz, ganz herzlichen Dank für Euren Einsatz für Pumpak. Unsere Petition hat über 80.000 Unterstützer. Immer noch zu wenig, befindet der Landrat. Außerdem seien die Bürger nicht berechtigt zu entscheiden, sondern Fachleute. Leben die dort gedanklich noch in der DDR? Wer anderes als Fachleute haben bei der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe, Nabu, WWF, IFAW und Freundeskreis freilebender Wölfe entschieden protestiert und rechtliche Schritte angedroht? Auch Markus Bathen vom Nabu ist ein Fachmann, zuständig für den Wolf beim Nabu. Außerdem wohnt er auch noch in Pumpaks Revier: Auch er protestiert hier auf das Entschiedenste - mit fachlicher Einschätzung. https://www.youtube.com/watch?v=iW6_XtqOfaE Anscheinend ist es Verbänden und Vereinen in Sachsen nicht möglich, eine einstweilige Verfügung zu erreichen. Mehr dazu hier: http://wolfsmonitor.de/?p=7636 Allerdings versucht diese Verfügung jemand, der dort in dem Gebiet wohnt, zu erreichen. Außerdem sei eine Anzeige gegen den Landrat bei der Polizei Görlitz eingegangen. Wird es weitere geben? Wir hoffen es. Ich spreche heute Menschen aus der Region Weißwasser, Görlitz und aus Sachsen direkt an: Findet sich noch jemand, der ebenfalls versucht eine einstweilige Anordnung/Verfügung zu erreichen? Bitte teilt die Petition weiter und macht sie damit weiter bekannt. Wir wollen über 100.000 Unterschriften. Bitte außerdem Widerspruch und Protestmails gegen die Abschussentscheidung für Pumpak zum Sächsischen Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft SMUL senden. Ein Sprecher findet, dass es zu wenig sind. Außerdem hätten die Leute keine Ahnung. Beweist diesen Herren das Gegenteil: info@smul.sachsen.de - presse@smul.sachsen.de - poststelle@smul.sachsen.de "Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!" (Berthold Brecht) Herzliche Grüße von Brigitte und Fiona Sommer PS: Zuletzt noch etwas für kühle Rechner: Ganz zu schweigen von den Kosten, die auf den Freistaat Sachsen und Deutschland zukommen würden, denn Sachsen begeht damit einen Verstoß gegen EU-Recht: Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme "Entfernung des Wolfes Pumpak", verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 "Umgang mit auffälligen Wölfen" des Managementplans für den Wolf in Sachsen (3. Fassung - Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablauf. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.
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