Wolf Pumpak muss weiterleben.

Wolf Pumpak muss weiterleben.
Warum ist diese Petition wichtig?

UPDATE 04.07.2018
Die Abschussverfügung konnte nicht durchgeführt werden, da Pumpak verschwunden ist. Leider ist er bisher nicht wieder aufgetaucht. Wir lassen diese Petition dennoch offen, weil wir die Hoffnung haben, sein Schicksal doch noch aufklären zu können. Im vergangenen Jahr hatten wir, inzwischen Verein Wolfsschutz Deutschland einen sächsischen Naturschutzverband finanziell bei gerichtlichen Schritten geholfen und wir haben auch eine Akteneinsicht erreichen können. Darin war zu ersehen, dass Pumpak längst nicht so oft gesichtet worden ist, wie vorgegeben. Allerdings hatte das Wolfsbüro LUPUS geschrieben, dass man der Bevölkerung einen "solchen Wolf" nicht zumuten könne. Nun was hatte Pumpak eigentlich getan? Weder hat er Nutztiere gerissen, noch Menschen angegriffen. Sein Fehler war, einen Kuchen zu klauen. Ruckzuck wurde er von Politik und Medien zum Problemwolf gemacht. Bis heute haben über 130.000 Menschen diese Petition unterschrieben. Ein deutlichen Zeichen, dass sich viele Menschen nicht von Lobby, Presse und Politik aufhetzen lassen wollen.
Wie oben geschrieben, ist aus der Initiative Wolfsschutz inzwischen ein Verein geworden: www.wolfsschutz-deutschland.de - Wir haben uns am 24.01.18 gegründet und stehen nun vor der Eintragung.
Auf unserer Webseite ist der Fall Pumpak noch einmal aufgeführt:
http://wolfsschutz-deutschland.de/fall-pumpak/
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Wir sind eine Gruppe von Menschen, die sich vereinsübergreifend für den Schutz der Wölfe in Deutschland engagieren.
Wir legen wegen der beabsichtigten Tötung des Wolfes Pumpak bei Görlitz (auf Grund angeblicher Verhaltensauffälligkeiten) Beschwerde ein. Nehmen Sie sofort die Ausnahmegenehmigung zur "Entnahme" zurück.
Der Wolf ist nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen, sowie nach der Berner Konvention eine geschützte Tierart.
Die Abkommen sind völkerrechtlich bindend, da beide Abkommen durch Deutschland ratifiziert wurden. In Deutschland unterliegt die Umsetzung dem BNatSchG. Es gilt der §44 Abs.1 und 2.
Der Wolf steht im Anhang IV der FFH Richtlinien und ist somit sogar eine besonders streng geschützte Art. Laut BNatSchG §44 1. ist es verboten, Tiere der besonders geschützten Art zu töten.
Nach Abs.2. ist es verboten, Tiere der streng geschützten Art während der Fortpflanzung, Aufzucht (...) erheblich zu stören.
Die letale Entnahme des Wolfes wird laut Ihrer Aussage nach §45 BNatSchG entschieden. Hierbei muss darauf hingewiesen werden, dass eine Ausnahme nur zugelassen werden darf, wenn alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft wurden. Dabei ist der Artikel 16 Absatz 1 92/43 EWG von 1992 zu beachten.
Der aktuelle Handlungsablauf zur Maßnahme "Entfernung des Wolfs Pumpak, verstößt insbesondere gegen den im Punkt 5.4 "Umgang mit auffälligen Wölfen" im Managementplan für den Wolf in Sachsen (3. Fassung - Stand Februar 2014), vorgeschriebenen Handlungsablaufs. Der Managementplan für den Wolf in Sachsen basiert auf gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften und ist rechtswirksam. Ein Verstoß gegen die im Managementplan für den Wolf in Sachsen implementierten gültigen internationalen und nationalen Rechtsvorschriften, würde schwerwiegende Sanktionen, in Form von finanziellen Belastungen, für Deutschland, insbesondere für das Land Sachsen verursachen.
Es gibt keine Hinweise dafür, dass durch den Wolfsrüden eine akute Gefahr für den Menschen ausgeht. Sobald er Menschen gewahr wird, flüchtet er. Weder hat er aggressiv auf Menschen reagiert, noch hat er sich für dessen Hunde interessiert. Weiterhin wurden die Experten Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf (DBBW) nicht in die Entscheidung mit einbezogen. Die fachliche Einschätzung der Lage der dort ansässigen Wolfsforscher vom LUPUS Institut in Sachsen wurde sogar offensichtlich übergangen.
In einer gemeinsamen Stellungnahme kritisieren die Naturschutzverbände IFAW, NABU und WWF einhellig und aufs Schärfste die Abschussfreigabe für einen Wolfsrüden in Sachsen. Sie sprechen von einer „politisch motivierten“ Entscheidung, der es an jeder naturschutzfachlichen Grundlage mangelt. Das zuständige Umweltministerium in Dresden hatte die Abschussfreigabe ohne Vorwarnung am Abend des 19.01.17 bekannt gegeben. Das Landratsamt Görlitz erteilte für die offiziell als "Entnahme" bezeichnete Aktion eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung. Der Abschuss wurde offenbar bereits beauftragt. Die Umweltverbände prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen die Abschussfreigabe.
Auch der Bürgermeister vor Ort (Görlitz) Ralf Bremer ist im Vorfeld des Abschussgenehmigungsverfahrens nicht befragt oder mit einbezogen worden.