

Ein am 4.9.24 veröffentlichtes Interview mit SRzG-Geschäftsführer Jörg Tremmel nahm der Sozialverband VdK zum Anlass, seine Position zur Erwerbstätigenversicherung nochmal umfassend darzustellen.
Getrennt marschieren, aber mit gemeinsamem Ziel: Sowohl der Sozialverband VdK als auch die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) verfolgen seit Jahren das Ziel einer Rentenversicherung für alle Erwerbstätigen, einschließlich Abgeordneter, Beamt:innen und Selbstständiger. Trotz dieser gemeinsamen Zielsetzung unterscheiden sich die Ansätze und Schwerpunkte der beiden Organisationen.
Der Sozialverband VdK legt in seinem sozialpolitischen Antrag zum Bundesverbandstag den Fokus insbesondere auf soziale Gerechtigkeit und die Vermeidung von Altersarmut und stellt die Forderung auf, das Rentenniveau auf 53 Prozent anzuheben und prekäre Beschäftigungsverhältnisse besser abzusichern. Auch die Ziele einer stärkeren Einbeziehung der Arbeitgeber, einer besseren Anerkennung von Kindererziehungszeit und Familienpflegezeit werden thematisiert. Der Sozialverband VdK fordert, dass alle Selbständigen, Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, politische Mandatsträger:innen und Beamt:innen zukünftig in die Versicherungspflicht einbezogen werden. Dies gilt für die „neuen“ Erwerbstätigen, die dem jeweiligen Sicherungssystem bislang noch nicht angehört haben, und beinhaltet eine längere Übergangszeit.
Die SRzG wiederum teilt das Ziel einer Erwerbstätigenversicherung, sieht aber seit Jahrzehnten keinen Fortschritt auf diesem Ziel und führt das auch darauf zurück, dass die einzelnen rechtlichen Situtationen der bisher ausgenommenen Berufsgruppen zu wenig beachtet werden. Aus grundsätzlichen Gründen spricht sie sich dafür aus, dass sich die Abgeordneten, die die Gesetze machen, erst mal selbst einbeziehen und zu Beitragszahler:innen werden. Hierzu schreibt die SRzG gezielt Bundestags- und Landtagsabgeordnete an und erinnert sie an ihr eigenes Parteiprogramm, sofern darin das Ziel einer Erwerbstätigenversicherung verankert ist. Zudem sieht die SRzG mit der Phase des Ruhestandseintritts der Babyboomer die historische Chance einer „Überleitung des Beamtenversorgungssystems in die gesetzliche Rentenversicherung“. Durch diese „quasi-Zuwanderung“ in die gesetzliche Rentenversicherung ließen sich zwei Ziele gleichzeitig erreichen: „weniger Generationen-Ungerechtigkeit“ und „mehr Solidarität und soziale Gerechtigkeit“. Beide Ziele sind im Positionspapier der SRzG dargelegt. Unsere Strategie zielt darauf ab, eine faire und zukunftssichere Lösung zu entwickeln, die sowohl die Bedürfnisse der Gegenwart als auch der nachrückenden Generationen berücksichtigt.
Die laufende Diskussion verdeutlicht, dass es zahlreiche Aspekte zu berücksichtigen gibt, um eine erfolgreiche Reform des Rentensystems zu erreichen. Es ist daher wertvoll, die verschiedenen Ansätze und Perspektiven in Betracht zu ziehen, um das gemeinsame Ziel zu erreichen.