

Am 8. Oktober wird das Hessische Landesparlament neu gewählt. Im Hessischen Landtag erhalten die Abgeordneten eine höhere Abgeordnetenpension als im Bundestag. Angesichts des Wertes parlamentarischer Repräsentation muss eine Altersversorgung ausreichend großzügig sein, um spätere Versorgungslücken auszuschließen. Aber es sollten Rentenansprüche und keine Pensionsansprüche sein. Dies fordern SPD und Bündnis 90/Die Grünen selbst in ihren Parteiprogrammen. Die Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (SRzG) hat die Kandidatinnen und Kandidaten für die hessische Landtagswahl am 8. Oktober 2023 bezüglich ihrer Position zur Abgeordnetenpension im Hessischen Landtag angeschrieben, um zu erfahren, ob sie wie wir dieses System der Altersversorgung ablehnen. Bei der SPD lehnen Sebastian Imhof, Rainer Schreiber, Lino Leudesdorff und Elke Barth die Abgeordnetenpension ab. So schreibt z.B. Sebastian Imhof: „Grundsätzlich finde ich es überhaupt nicht problematisch, wenn die Abgeordneten des Landtages in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. Dies entspricht der Lebensrealität vieler Menschen in Hessen und natürlich auch in ganz Deutschland.“ Rainer Schreiber äußerte: „Gerecht wäre es zweifelsohne, wenn gewählte Amtsinhaber ebenso wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die staatliche Rentenkasse einzahlten. Ähnlich wie die geplante interfraktionelle Arbeitsgruppe im Bundestag, würde ich mich im Hessischen Landtag dafür einsetzen, eine ebensolche Arbeitsgruppe zu gründen, um das Thema zu bearbeiten und eine zukunftsfeste Lösung, in Form einer Reform, zu erarbeiten.“
Bei Bündnis 90/Die Grünen sprechen sich Tarek Al‐Wazir, Marion Messik, Christoph Sippel, Anja Zellner, Nina Eisenhardt, Sascha Meier, Jürgen Frömmrich sowie Andreas Ewald übereinstimmend mit der Pressestelle der Grünen für eine Abschaffung der Abgeordnetenpension aus: „Als ersten Schritt dahin stellen wir uns vor, dass Selbständige ohne obligatorische Absicherung, zum Beispiel in berufsständischen Versorgungswerken, und auch Abgeordnete verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen werden. In einem nächsten Schritt wollen wir auch Beamt*innen einbeziehen. Durch das Zusammenbringen von ununterbrochenen Erwerbsbiographien und diversen Erwerbsbiographien, wird unser Rentensystem stabiler werden.“
Die CDU gab eine gesamtparteiliche Antwort, die bezogen auf das hessische Landesparlament wie folgt ausfällt: „Der Anspruch auf Altersentschädigung für Abgeordnete ergibt sich in Hessen aus dem Hessischen Abgeordnetengesetz und soll eine angemessene Absicherung nach dem Ausscheiden aus dem Parlament und die Unabhängigkeit des Mandats gewährleisten. Eine undifferenzierte reine Pflichtversicherung erscheint auch im Hinblick darauf, dass die Abgeordneten völlig unterschiedliche berufliche Lebenswege vorher und auch nach der Wahrnehmung des Landtagsmandates haben, nicht zielführend. Eine Wahlmöglichkeit für die Abgeordneten erscheint daher auch mit Blick auf das verfassungsrechtlich geschützte, freie Mandat sinnvoll“.
Bei der FDP äußerten sich Marie Guerdan, Mario Döweling, Thomas Schäfer, Lisa Deißler, Anna‐Lena Benner‐Berns, Juliane Bremerich, Eva Bieber, Max Grotepaß, Maurice Zettl, Matthias Büger, Yanki Pürsün, Michaela Schwarz und Marius Schäfer in einer gemeinsamen Antwort gegen eine Abschaffung der Abgeordnetenpension. Damit nimmt die hessische FDP eine andere Position ein als die bayerische FDP. Aber immerhin schreibt die hessische FDP: „In der kommenden Legislaturperiode werden wir eine Evaluation des Hessischen Abgeordnetengesetzes anstrengen und dabei auch etwaige Fragestellungen hinsichtlich der Altersversorgung betrachten und diskutieren.“
Hinweis: Die kompletten Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten können hier eingesehen werden. Angeschrieben wurden die Parteien, die auf dem Wahlzettel oben standen. Alle 21 Parteien anzuschreiben, die zur Hessischen Landtagswahl zugelassen sind, war der SRzG nicht möglich.