

Die Forderung, dass Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen müssen um so ihren Teil zu einem solidarischen System beizutragen, ist nicht neu.
Bereits 2011 setzte der Bundestag eine Kommission von Sachverständigen unter der Leitung von Bundesjustizminister a.D. Schmidt-Jortzig ein. Die Aufgabe: das in der Kritik stehende aktuelle System zu bewerten und ggf. einen Vorschlag zur Ablösung der Abgeordnetenpensionen durch ein neues System zu erarbeiten.
Grundsätzlich kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass eine Altersversorgung von Mitglieder des Parlaments verfassungsrechtlich geboten ist. Über die konkrete Ausgestaltung war man uneins.
Fünf der elf Mitglieder waren der Auffassung, dass Abgeordnete über die staatliche Rentenversicherung versorgt werden sollten und es ihnen zusätzlich möglich sein sollte, privat vorzusorgen. Zitat:
„Die Abgeordnetentätigkeit würde so behandelt werden wie die Tätigkeit als Angestellter des öffentlichen Dienstes oder als Angestellter in der Privatwirtschaft mit Betriebsrentenanspruch. Der Bund müsste als Arbeitgeber und der Abgeordnete als Beschäftigter Beiträge zur Rentenversicherung abführen.“
Fünf Mitglieder der Kommission votierten für die Beibehaltung der Beamtenpension auch für Abgeordnete. Ein Mitglied plädierte für eine komplette private Vorsorge. Hier geht’s zum kompletten Bericht, dort ab S. 22 lesen.
Diese Uneinigkeit der Kommission nutzten die Abgeordneten, um einfach alles beim Alten zu belassen. Heute, über 10 Jahre später, muss es endlich eine Reform der Altersvorsorge für Mitglieder des Parlaments geben. Und wenn noch mal eine Kommission eingesetzt wird, dann sollte diese nicht nur aus Beamt:innen zusammengesetzt sein (wie es fast vollständig bei der Schmidt-Jortzig-Kommission der Fall war), sondern auch aus anderen Berufsgruppen.
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