
Liebe Mitstreiter,
ich habe diese Petition Anfang des Jahres beim EU Petitionsausschuss eingereicht. Sie wurde für zulässig erklärt und im nächsten Satz dann praktisch zu den Akten gelegt, sprich geschlossen. Trotzdem ich die Argumente, die dazu geführt haben, in meiner Petition schon ausgeschlossen habe.
Dass die Vorsitzende des Petitionsausschutzes Dolors Montserrat, eine Politikerin der spanischen Partido Popular ist, einer Partei die den Stierkampf befürwortet, gibt dem Ganzen zusätzlich einen bitteren Beigeschmack.
Abr lest selber. Ein Schreiben um meinen Unmut kund zu tun, habe ich schon aufgesetzt. Ich werde darüber berichten. Bis dahin bitte weiter teilen und unterschreiben. Danke!!
Schöne Grüße und bleibt gesund!
Achim Richter
Das Schreiben:
Vorsitzende des Petitionsausschusses
Brüssel,
KV/JF [IPOL-COM-PETI D(2021)15431]
Herrn Hans Joachim Richter
GERMANY
Betrifft: Petition Nr. 0270/2021 (Nummer bitte bei jedem Schriftverkehr angeben.)
Sehr geehrter Herr Richter,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und für zulässig erklärt hat, da Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.
Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass das Parlament erst kürzlich über das in Ihrer Petition angesprochene Thema beraten hat. Weitere Informationen darüber finden Sie in den
beigefügten Unterlagen.
Die Cross-Compliance-Vorschriften sind seit Jahren Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik
(GAP), was bedeutet, dass Landwirte, die eine Förderung erhalten, bestimmte Standards, wie
die Standards für Tiergesundheit und Tierwohl einhalten müssen, um Sanktionen aufgrund von
Verstößen zu vermeiden.
Die Europäische Union und die Mitgliedstaaten tragen den Erfordernissen des Wohlergehens
der Tiere als fühlende Wesen gemäß Artikel 13 AEUV in vollem Umfang Rechnung. Dabei
sind die Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten
insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe zu
berücksichtigen. Dementsprechend sind alle Petitionen oder Ersuchen zu Stierkämpfen an die
zuständigen nationalen Behörden zu richten.
D 102303 30.09.2021
Ich weise Sie daraufhin hin, dass der Petitionsausschuss auf Grundlage dieser zur Verfügung
gestellten Informationen beschlossen hat, Ihre Petition nicht weiter zu behandeln. Ihre Akte
wurde geschlossen.
Ich danke Ihnen, dass Sie von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dolors Montserrat
Vorsitzende des Petitionsausschusses
Anlage: Antwort der Kommission auf die parlamentarische Anfrage E-006331/2020
Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-006331/2020
an die Kommission
Artikel 138 der Geschäftsordnung
Harald Vilimsky (ID)
Betrifft: Subventionen für den Stierkampf in Spanien
Bezüglich der neuen GAP gibt es auch noch Ungereimtheiten und die Befürchtung, dass die Zucht
und Aufzucht von Bullen für den Stierkampf – wenn auch durch die Hintertür – weiterhin
subventioniert werden.
1. In welcher Höhe wurde bislang die Zucht und Aufzucht von Bullen für Stierkämpfe mit EU-Mitteln
finanziert?
2. Wie kann die Kommission, sofern die Zucht und Aufzucht von Bullen für Stierkämpfe nun in der
neuen GAP ausgeschlossen sind, kontrollieren, dass die spanischen Landwirte die EU-Mittel
nicht für diesen Zweck verwenden, und teilt die Kommission nicht die Ansicht, dass es von
großem Interesse wäre, den jeweiligen Verwendungszweck der EU-Mittel für spanische
Landwirte zu veröffentlichen, damit sichergestellt werden kann, dass die Zucht und Aufzucht von
Bullen für Stierkämpfe nicht subventioniert wird?
3. Findet die Kommission es nicht fragwürdig, dass Spanien bereits seit 2010 sukzessive daran
arbeitet, Stierkämpfe abzuschaffen, die Europäische Union Stierkämpfe aber bislang indirekt
teilfinanziert hat?
Antwort von Janusz Wojciechowski
im Namen der Europäischen Kommission
(25.1.2021)
1. Im Rahmen der derzeitigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ist keine Unterstützung der
EU für die Zucht von Bullen für den Stierkampf vorgesehen. Allerdings lässt sich nicht
ausschließen, dass Züchter von Bullen Direktzahlungen erhalten, sofern sie die entsprechenden
Fördervoraussetzungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1307/20131 erfüllen. Der endgültige
Verwendungszweck der Tiere, für die eine Stützung gewährt wird, ist nicht Gegenstand dieser
Fördervoraussetzungen.
Anhand der Daten, die die Kommission im Einklang mit dem bestehenden Rechtsrahmen über
die Begünstigten von GAP-Zahlungen erhebt, ist somit eine Klassifizierung nach dem
endgültigen Verwendungszweck der Tiere, für die eine Stützung gewährt wird, nicht möglich.
2. Die Kommission beabsichtigt für eine ordnungsgemäße und fristgerechte Umsetzung des
neuen GAP-Rahmens zu sorgen, über den das Europäische Parlament und der Rat derzeit
verhandeln. Natürlich werden alle von den beiden gesetzgebenden Organen vorgeschlagenen
Änderungen in diese Verhandlungen einfließen.
Im Einklang mit den Transparenzvorschriften der Union haben die spanischen Behörden
bereits Einzelheiten zur Mittelvergabe gemäß der GAP-Verordnung vorgelegt.2
3. Der Kommission ist bewusst, dass sich die Einstellung der europäischen Bürgerinnen und
Bürger zum Thema Tierschutz gegenwärtig verändert. Artikel 13 des Vertrags über die
1 ABl. L 347 vom 20.12.2013. 2 Diese Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.fega.es/es/datos-abiertos
Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) trägt dieser Veränderung Rechnung. Der
Stierkampf gilt als kulturelle Tradition und als Teil des regionalen Erbes. Er fällt somit nicht
in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 des Rates3 über den Schutz von
Tieren zum Zeitpunkt der Tötung.