Wir fordern den sofortigen Stopp der Tierversuche des A. Kreiter, Uni Bremen


Wir fordern den sofortigen Stopp der Tierversuche des A. Kreiter, Uni Bremen
Das Problem
An den deutschen Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
post.pet@bundestag.de
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir fordern den sofortiger Stopp der grausamen Tierversuche des A. Kreiter an der Uni Bremen und Rückzahlungen der dafür erhaltenen Subventionen durch öffentliche Mittel von Bund, Länder und der Europäischen Kommission
Begründung:
Seit ca. 1998 betreibt Andreas Kreiter an der Universität Bremen "Grundlagenforschung" aus vermutlich wissenschaftlicher Neugier an lebenden Tieren, hier im Besonderen an Makaken, die bereits vom Aussterben bedroht sind.
Ein Nutzen für menschliche Patienten ist bis heute nicht erwiesen.
Die hochintelligenten und empfindsamen Affen werden u. a. wochenlang in sog. Primatenstühlen fixiert, in denen sie sich nicht bewegen können. Von den Landesregierungen wurde dies mit Berufung auf die im Grundgesetz verankerte „Lehr- und Forschungsfreiheit“ stillschweigend hingenommen, wobei den Anforderungen des Tierschutzgesetzes keinerlei Rechnung getragen wurde (bereits 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, Gesetz und Recht müssen diesen Verfassungsrang wiederspiegeln). Der Schutz der Tiere als Staatsziel ist somit eine Verpflichtung für alle, die in der Politik und Verwaltung Verantwortung tragen.
Mit Tieren, die Angst haben, unter Durst und unter schweren Entzündungen am Gehirn leiden, da Nervenbahnen durchtrennt wurden und Glianarben die Erregungsleitung behindern, können keine ernsthafte Denk- und Sinnesprozesse erforscht werden. Es wird an kranken entzündeten Gehirnen experimentiert, was nicht aussagekräftig ist für ein normales gesundes Gehirn. Die Schädelmanipulationen bedeuten für die Tiere wesentlich stärkeres Leid, als von den Gerichten berücksichtigt wurde.
In der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes wird gefordert, dass nichtmenschliche Primaten aufgrund ihrer Nähe zum Menschen besondere Berücksichtigung erfahren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte entschieden, weiterhin die Affenversuche an der Universität zu erlauben und keine Revision zuzulassen. Hiermit hat das Gericht das Staatsziel Tierschutz außer Acht gelassen und zudem die Möglichkeit einer höchstinstanzlichen Entscheidung verworfen.
Dieses Urteil ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, weil das OVG der verantwortlichen Behörde die im § 15 Tierschutzgesetz (TierSchG) vorgeschriebene ethische Abwägungspflicht willkürlich und unzulässig abgesprochen hat. Vermutlich sind diese Experimente auch selbst gesetzwidrig. Der Paragraph 1 des TierSchG lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Der geforderte „vernünftige Grund“ kann allerdings nur unter Einhaltung der Einschränkungen der §§ 7 und 8 TierSchG vorliegen:
1) Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen
2) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden
3) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit von Menschen oder Tieren. Keine dieser drei Bestimmungen wird bei den Primatenversuchen von Andreas Kreiter eingehalten
4) Diese Versuche wurden oder werden schon seit Jahrzehnten an anderen Standorten durchgeführt (Frankfurt, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen)
5) Es gibt seit Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse des A. Kreiter für die Gesundheit von Menschen oder Tieren
6) Es gibt seit Jahrzehnten weltweit tierversuchsfreie Alternativmethoden
7. Hat A. Kreiter nachweislich alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, bevor er die Versuche beantragt hat?
8. Hat A. Kreiter z.B. vorab auf die bestehenden Tierversuchsdatenbanken zurückgegriffen und wurde nachweislich geprüft, ob die von ihm durchgeführten Tierversuche vorher noch nicht stattgefunden haben?
Auch behauptet Kreiter, die Affen würden nicht leiden. Ihre Haltung sei international vorbildlich und in der freien Wildbahn würden Affen nicht ständig trinken. Die Tiere werden über Jahre konditioniert, für einen Tropfen Saft in einen Primatenstuhl zu steigen und sich den Kopf an einem zuvor implantierten Bolzen anschrauben zu lassen. So fixiert müssen sie jeden Tag mehrere Stunden auf einen Bildschirm blicken und Hebel drücken. Was Kreiter verharmlosend als „Training" bezeichnet, würde man beim Menschen Folter nennen.
Wir wollen diese grausame Barbarei nicht mehr länger mit unseren Steuergeldern unterstützen, stattdessen fordern wir, dass diese grausamen und unsinnigen Experimente an Affen endlich gesetzlich verboten werden!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.
Gisela Urban, Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.
Angelika Remiszewski, Tierschutzpartei
Rainer Beerfelde
Dr. Andre Menache, Direktor von Antidote Europe und Mitglied des Deontological Committee on Animal Research
Prof. Dr. Claude Reiss, Präsident von Antidote Europe
Bildquelle: Ärzte gegen Tierversuche
Bitte hier anklicken:

5.326
Das Problem
An den deutschen Petitionsausschuss
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir fordern den sofortiger Stopp der grausamen Tierversuche des A. Kreiter an der Uni Bremen und Rückzahlungen der dafür erhaltenen Subventionen durch öffentliche Mittel von Bund, Länder und der Europäischen Kommission
Begründung:
Seit ca. 1998 betreibt Andreas Kreiter an der Universität Bremen "Grundlagenforschung" aus vermutlich wissenschaftlicher Neugier an lebenden Tieren, hier im Besonderen an Makaken, die bereits vom Aussterben bedroht sind.
Ein Nutzen für menschliche Patienten ist bis heute nicht erwiesen.
Die hochintelligenten und empfindsamen Affen werden u. a. wochenlang in sog. Primatenstühlen fixiert, in denen sie sich nicht bewegen können. Von den Landesregierungen wurde dies mit Berufung auf die im Grundgesetz verankerte „Lehr- und Forschungsfreiheit“ stillschweigend hingenommen, wobei den Anforderungen des Tierschutzgesetzes keinerlei Rechnung getragen wurde (bereits 2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert, Gesetz und Recht müssen diesen Verfassungsrang wiederspiegeln). Der Schutz der Tiere als Staatsziel ist somit eine Verpflichtung für alle, die in der Politik und Verwaltung Verantwortung tragen.
Mit Tieren, die Angst haben, unter Durst und unter schweren Entzündungen am Gehirn leiden, da Nervenbahnen durchtrennt wurden und Glianarben die Erregungsleitung behindern, können keine ernsthafte Denk- und Sinnesprozesse erforscht werden. Es wird an kranken entzündeten Gehirnen experimentiert, was nicht aussagekräftig ist für ein normales gesundes Gehirn. Die Schädelmanipulationen bedeuten für die Tiere wesentlich stärkeres Leid, als von den Gerichten berücksichtigt wurde.
In der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlamentes wird gefordert, dass nichtmenschliche Primaten aufgrund ihrer Nähe zum Menschen besondere Berücksichtigung erfahren. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte entschieden, weiterhin die Affenversuche an der Universität zu erlauben und keine Revision zuzulassen. Hiermit hat das Gericht das Staatsziel Tierschutz außer Acht gelassen und zudem die Möglichkeit einer höchstinstanzlichen Entscheidung verworfen.
Dieses Urteil ist höchstwahrscheinlich verfassungswidrig, weil das OVG der verantwortlichen Behörde die im § 15 Tierschutzgesetz (TierSchG) vorgeschriebene ethische Abwägungspflicht willkürlich und unzulässig abgesprochen hat. Vermutlich sind diese Experimente auch selbst gesetzwidrig. Der Paragraph 1 des TierSchG lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Der geforderte „vernünftige Grund“ kann allerdings nur unter Einhaltung der Einschränkungen der §§ 7 und 8 TierSchG vorliegen:
1) Vermeidung von Doppel- und Wiederholungsversuchen
2) Bevorzugung von tierversuchsfreien Alternativforschungsmethoden
3) Nachweis von brauchbaren Ergebnissen für die Gesundheit von Menschen oder Tieren. Keine dieser drei Bestimmungen wird bei den Primatenversuchen von Andreas Kreiter eingehalten
4) Diese Versuche wurden oder werden schon seit Jahrzehnten an anderen Standorten durchgeführt (Frankfurt, Tübingen, München, Berlin, Bochum, Magdeburg, Göttingen)
5) Es gibt seit Jahrzehnten keine brauchbaren Ergebnisse des A. Kreiter für die Gesundheit von Menschen oder Tieren
6) Es gibt seit Jahrzehnten weltweit tierversuchsfreie Alternativmethoden
7. Hat A. Kreiter nachweislich alle anderen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft, bevor er die Versuche beantragt hat?
8. Hat A. Kreiter z.B. vorab auf die bestehenden Tierversuchsdatenbanken zurückgegriffen und wurde nachweislich geprüft, ob die von ihm durchgeführten Tierversuche vorher noch nicht stattgefunden haben?
Auch behauptet Kreiter, die Affen würden nicht leiden. Ihre Haltung sei international vorbildlich und in der freien Wildbahn würden Affen nicht ständig trinken. Die Tiere werden über Jahre konditioniert, für einen Tropfen Saft in einen Primatenstuhl zu steigen und sich den Kopf an einem zuvor implantierten Bolzen anschrauben zu lassen. So fixiert müssen sie jeden Tag mehrere Stunden auf einen Bildschirm blicken und Hebel drücken. Was Kreiter verharmlosend als „Training" bezeichnet, würde man beim Menschen Folter nennen.
Wir wollen diese grausame Barbarei nicht mehr länger mit unseren Steuergeldern unterstützen, stattdessen fordern wir, dass diese grausamen und unsinnigen Experimente an Affen endlich gesetzlich verboten werden!
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Gaertner, Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.
Gisela Urban, Tierversuchsgegner Bundesrepublik Deutschland e.V.
Angelika Remiszewski, Tierschutzpartei
Rainer Beerfelde
Dr. Andre Menache, Direktor von Antidote Europe und Mitglied des Deontological Committee on Animal Research
Prof. Dr. Claude Reiss, Präsident von Antidote Europe
Bildquelle: Ärzte gegen Tierversuche
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Petition am 4. Januar 2024 erstellt