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Petition update
Wille des Arztes übertrumpft das Selbstbestimmungsrecht des Patienten
UPDATE
Sonja Sell
24111 Kiel, Germany
Dec 16, 2017 —
UPDATE: Inzwischen bestreitet die Ärztin alles, was sie vorher schriftlich eingeräumt hat. Die Taktik hat sich nun soweit geändert, dass plötzlich alles Ausdruck einer psychischen Erkrankung ist; es geht nur noch um die psychiatrischen Diagnosen, nicht mehr um ihr Verhalten. Bildlich: Wenn die Betroffene Wasser lässt, ist das Ausdruck einer psychischen Erkrankung, ebenso, wie wenn die Betroffene kein Wasser lässt. Dass die Betroffene um Hilfe gerufen hat, ist ebenso Ausdruck einer psychischen Störung, nämlich dem unbewussten Versuch, die Umgebung zu manipulieren und zu instrumentalisieren. Dies gilt natürlich ebenso für diese Petition, die nicht gesundes Aufbegehren gegen das Unrecht ist, sondern Ausdruck einer psychischen Störung der Betroffenen, eine weitere krankheitsbedingte Instrumentalisierung. Auch die Tatsache, dass die Betroffene die Ärztin verklagt, ist nach Auffassung der Ärztin Ausdruck einer schwerwiegenden Persönlichkeitsstörung, mit der die Betroffene die vorherige Gewalttat kompensieren wollen würde. Das Gericht dürfe der Betroffenen daher in keinem Fall Recht geben, da so nur die Aufrechterhaltung der Krankheitsproblematik gefördert würde. Aus diesem Grunde habe die Ärztin auch nicht geholfen, weil sie sich vom Tatopfer nicht habe instrumentalisieren lassen wollen. Das Tatopfer bildet sich ja auch nur krankheitsbedingt ein, dass es Tatopfer war, in wirklich seien die Ärzte Opfer der Betroffenen. Diskriminierung, wie sie im Buche steht. Und dann wundern sich Psychiater oder Psychotherapeuten, wenn Betroffene keine Behandlung mehr in Anspruch nehmen. Im Grunde wird der Betroffenen auch noch der letzte Rest gesunder Anteile vollständig abgesprochen. Fazit: Wer einmal Gewaltopfer geworden ist, darf spätere Täter nie mehr in Anspruch nehmen, weil das ausschließlich Ausdruck der auf der ersten Gewalterfahrung beruhenden psychischen Erkrankung sein kann. Von dem Moment an, in dem man mit dieser Etikette einer psychischen Erkrankung versehen wurde - als Reaktion auf das Erleben eines Verbrechens - ist man vollständig entmenschlicht und kann keinerlei vernünftige oder gesunde Handlung oder Gedanken oder Satz mehr zustande bringen. Fehlt nur noch die Forderung der Ärztin bzw ihres Anwalts, endlich die Teufelsaustreibung zu vollziehen.
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