Weg mit dem Paragraphen 129a/b StGB- Ein Angriff auf unsere demokratischen Rechte…

Weg mit dem Paragraphen 129a/b StGB- Ein Angriff auf unsere demokratischen Rechte…
Warum ist diese Petition wichtig?
Der Paragraph 129 StGB mit seinen Erweiterungsparagraphen 129a und 129b dient in Deutschland seit nunmehr 200 Jahren zur Verfolgung von Demokraten, Sozialisten und allen Kritikern der herrschenden Verhältnisse.
Was im Jahre 1822 mit der Verfolgung der Verfechter der Bürgerlichen Revolution (Deutsche Revolution von 1848) begann, wurde 1872 mit der Kriminalisierung der SPD-Gründer Wilhelm Liebknecht und August Bebel fortgesetzt.
Der Paragraph diente den Nazis ab 1933 dazu, Andersdenkende, allen voran Mitglieder der KPD, zu verhaften und zu verurteilen. Mehr als 180.000 KPD-Mitglieder landeten im Konzentrationslager, insgesamt wurden 25.000 von ihnen bis 1945 ermordet.
Im Nachkriegsdeutschland 1951 wurde das Strafrecht der Nazis mit dem 1.Strafrechtsänderungsgesetz unter die Lupe genommen, der Paragraph 129 wurde jedoch nicht etwa abgeschafft, sondern durch die westdeutsche Regierung noch weiter präzisiert.
Als erstes zu spüren bekamen das erneut Kommunisten der KPD, von denen noch im selben Jahr 125.000 Personen vor Gericht gestellt wurden und Mitglieder der Freien Deutschen Jugend (FDJ), von denen 1.500 Jugendliche inhaftiert wurden. Doch nicht nur Kommunisten und Sozialisten, selbst Verfolgte im Nazireich, die sich Antifaschistisch engagierten, wurden auf dieser Grundlage kriminalisiert, verboten, verhaftet. Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregiimes (VVN) wurde ebenfalls 1951 verboten, Marcel Frenkel und Phillip Auerbach, beide Überlebende der Konzentrationslager, wurden auf dieser Grundlage zu hohen Haftstrafen verurteilt und nahmen sich daraufhin das Leben.
Die Erweiterungsparagraphen 129a und 129b dienen den Strafverfolgungsbehörden dazu, die Verfolgung von Oppositionellen aus aller Welt in Deutschland durchzuführen. So entscheiden nun Polizisten und Staatsanwälte aus Deutschland, welcher Kampf irgendwo auf der Welt ein legitimer Befreiungskampf ist und welcher in Deutschland kriminalisiert werden kann.
Hierfür müssen Angeklagte keine einzige Straftat begangen haben, es reicht die bloße Vermutung einer Mitgliedschaft in einer Organisation, um als Angeklagter in Isolationshaft zu landen.
Die §§ 129, 129a und 129b StGB sind somit ein Angriff auf unsere demokratischen Rechte und Freiheiten. Sie sind ein Angriff auf unser Widerstandsrecht, welches in Artikel 20 Grundgesetz festgeschrieben ist.
Zuletzt, am 16.Mai wurde die türkeistämmige Antifaschistin Özgül Emre am Heidelberger Hauptbahnhof verhaftet. Am Abend darauf wurden die beiden Antifaschisten Serkan Küpeli und Ihsan Cibelik ebenfalls in ihren Wohnungen in Hamburg und Bochum verhaftet. Ihsan Cibelik ist bekannt als eines der Gründungsmitglieder der revolutionären, antifaschistischen Musikband Grup Yorum, welche zu den populärsten politischen Musikgruppen der Welt gehört und regelmäßig mit Repressionen in der Türkei sowie in Deutschland konfrontiert wird.
Die drei Antifaschisten wurden alle auf Grunrdlage des §129b StGB verhaftet und befinden sich in verschiedenen Gefängnissen in Hamburg, Rheinland Pfalz und Nordrhein-Westfalen.
Die Paragraphen 129,129a und b StGB sind ein Angriff auf rechtstaatliche Prinzipien, weil die Verfolgung dieser Paragraphen nur auf Anordnung des Bundesjustizministeriums erfolgen kann, folglich die Gewaltenteilung missachtet wird. Als Demokraten in Deutschland fordern wir daher die sofortige Aufhebung dieser Paragraphen.