
Aktuell steht die Novellierung des seit 1975 bestehenden Bundeswaldgesetzes auf der politischen Tagesordnung. Die Ergebnisse des zuletzt veröffentlichten Waldzustandsberichts bestätigen den von Jahr zu Jahr schlechter werdenden Zustand des Waldes. Der bisher besonders ausgeprägte Fokus auf die Belange der Forstwirtschaft im bisher geltenden Bundeswaldgesetz sowie die heute nach wie vor gelebte „gute fachliche Praxis“ der Waldbewirtschafter müssen deshalb kritisch hinterfragt werden.
In der Neufassung des Bundeswaldgesetzes muss in Zukunft der Schwerpunkt auf die Erhaltung und Weiterentwicklung des Waldökosystems gelegt werden.
Die Belange der Forst- und insbesondere der Holzwirtschaft sind damit als zweitrangig einzustufen. Ein wesentlicher Punkt, der aktuell immer wieder diskutiert wird, ist die Nutzung des Holzes und dabei insbesondere die Beurteilung ob die Verbrennung von Holz klimaneutral ist.
Zur Beurteilung der Frage, ob das Verbrennen von Holz tatsächlich klimaneutral ist, sollte zunächst geklärt werden, welche CO₂ -Emissionen bei der Verbrennung von Holz freigesetzt werden und wie sich die Verbrennung von Holz auf die CO₂ -Bilanz der Wälder auswirkt....